Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass Herr/Frau ________________ das nach Lebensjahren älteste anwesende Mitglied des Rates der Stadt Bergkamen ist.
Sachdarstellung:
Die Gemeindeordnung regelt nicht ausdrücklich die Frage, wer die erste Ratssitzung nach der Neuwahl leitet. Da der/die Altersvorsitzende/r gem. § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung den Bürgermeister vereidigt und in das Amt einführt, wird es laut Kommentar Rehn/Cronauge zu § 47 GO NRW (S. 2) für zulässig erachtet, dass der/die Altersvorsitzende/r auch die erste Ratssitzung nach der Neuwahl leitet, bis die Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters erfolgt ist.
Das an Lebensjahren älteste Mitglied des Rates der Stadt Bergkamen ist:
Herr Harald Sparringa, geb. am 02.06.1949.
Nachstehende Mitglieder des Rates sind, gemessen am Alter, auf Herrn Sparringa folgend:
1. Herr Hartmut Ramin, geb. 12.08.1952
2. Herr Dieter Mittmann, geb. 31.08.1953
3. Frau Brigitte Matiak, geb. 31.01.1954
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
|
Stellv. Amtsleiterin Rahn |
Sachbearbeiter Scheerer |
|