Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.Allgemeines
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 diente zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Entgegen der ursprünglichen Planungen ist der Baubeginn derzeit für Anfang 2024 vorgesehen. Der Abschluss ergibt sich aus dem noch aufzustellenden Bauzeitenplan.
Es wird von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von
14.290.710 € ausgegangen. Diese verteilen sich wie folgt:
Bergkamen |
4.892.685 € |
Bönen |
4.981.816 € |
Kamen |
4.416.209 € |
Ausgehend von den vorläufigen Bewilligungsbescheiden des Bundes (vom
16.08.2018) und des Landes (vom 12.10.2017) ergibt sich ein Fördervolumen in
Höhe von 12.895.112 €. Der Differenzbetrag von 1.395.598 € ist durch zukünftige
zu erwartende Pachteinnahmen zu finanzieren. Außerdem müssen die Kosten für den
Projektsteuerer (215 T€) durch die Kooperationspartner anteilig getragen werden
2. Erläuterungen zum Ergebnisplan
Die Erträge der Ergebnisrechnung
in Höhe von 334 T€ für das Wirtschaftsjahr 2021 setzen sich aus den Erstattungen
der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen
zusammen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des
Eigenbetriebes bilden die
voraussichtlichen Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten.
Die geplanten Aufwendungen (409 T€) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:
Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (235 T€).
Unter den Geschäftsaufwendungen werden Kosten für die Prüfung des
Jahresabschlusses sowie für die Klärung bei steuerlicher Detailfragen (21 T€)
ausgewiesen. Für rechtliche bzw. technische Beratungsleistungen (22 T€) und die
Unterhaltung von Software bzw. dem Support (17 T€) werden weitere Mittel
gebraucht. Des Weiteren werden für 2021 Fortbildungskosten, Reisekosten,
Bewirtungskosten, Gebühren und Büromaterialien (7 T€) kalkuliert.
Versicherungskosten werden in Höhe von 12 T€ veranschlagt um eventuelle Risiken
abzudecken. Für mögliche
gerichtliche Verhandlungen bzw. für dessen Nebenkosten werden 60 T€ berücksichtigt. Außerdem werden unter den
Zinsaufwendungen 30 T€ für Liquiditätskredite berücksichtigt. Es wird darüber
hinaus mit der Abschreibung einer Webseite und der Einrichtung eines
Projekt-Kommunikations-Management-System in 2021 mit 5 T€ kalkuliert.
3. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan
Die investiven Auszahlungen im Geschäftsjahr 2021 werden mit 1.654 T€
kalkuliert. Es ist geplant, dass die förderfähigen Kosten, aufgrund des
Förderbescheides, im Laufe der Jahre 2022 bis 2024 vom Bund und Land erstattet
werden. Die über den Förderbescheid hinaus zu leistenden und nicht
förderfähigen Investitionen (1.611 T€) sind nach Beendigung der Bauphase auf
die Kooperationspartner Bergkamen, Kamen und Bönen zu verteilen. Die
Verteilungsgrundlage für die Erstattung der entstandenen Kosten des
Eigenbetriebes bilden die zurzeit
voraussichtlichen Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten.
Zur Überbrückung der Erstattung dieser Kosten wird ein Liquiditätskredit
aufgenommen.
4. Erläuterungen zum Stellenplan
Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.
5. Wirtschaftsplan
Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2021 aufgestellt.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2021 des BBB schließt mit
Erträgen von |
409.242 € |
Aufwendungen von |
409.242 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
432.829 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
455.012 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
1.654.410 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
2.000.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
0 € |
festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Vertreter der Betriebsleitung Kärger |
Sachbearbeiter Fischer |