Betreff
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
11/2037
Aktenzeichen
70.09.02 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) ab dem 01.01.2021 so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

A.        Neufassung der Straßenreinigungssatzung ab dem 01.01.2021

 

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung erfolgte durch eine gemeinsame Arbeits­gruppe des Amtes für Finanzen und Steuern (Frau Zschau und Herrn Maaz) sowie dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB / Frau Grotefels und Herrn Polplatz).

 

Die aktuelle Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs­gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Bergkamen datiert in ihrer Erstfassung vom 21.12.1994 und wurde – in der Regel aufgrund der jährlichen Gebühren­kalkulation – durch 26 Änderungssatzungen fortgeschrieben.

 

Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch kommunalpolitische sowie verwaltungs­technische Aspekte haben den Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) veranlasst, eine Überarbeitung der Mustersatzung nach rund zwei Jahrzehnten vorzunehmen.

 

Der in der Anlage 1 zu dieser Vorlage gezogene Vergleich zwischen der aktuellen Satzung und dem Vorschlag ab 01.01.2021 basiert im wesentlichen auf der Mustersatzung des StGB NRW und wurde durch Bergkamener Regelungen ergänzt.

 

Der Satzungsentwurf – Anlage 2 – wurde mit dem Rechtsamt der Stadt Bergkamen und der Geschäftsstelle des StGB NRW zurückgekoppelt; beide Institutionen erklärten keine Bedenken gegen den Satzungstext. Das Straßenverzeichnis ist als Anlage 4 beigefügt.

 

 

 

B.        Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2021

 

Die Gebührenkalkulation Anlage 3 wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebs­wirtin) und die Herren Heinemann und Rutkowski (Disponenten) – aufgestellt.

 

 

1.            Überprüfung des Allgemeininteresses
                (öffentlicher Anteil an den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege

                und Plätze)

 

Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Er­mittlung wurde in Urteilen des OVG Münster bestätigt.

Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW vermessen.

Im Jahr 2015 erfolgte eine neue Bewertung des anzuwendenden öffentlichen Anteils an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes; dieser wurde mit 13,01 % festgestellt.

Der für 2021 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 14,26 % festgestellt.


Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

 

2.            Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Das aktuelle Straßenverzeichnis ist als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

3.            Gebührenkalkulation

 

 

3.1          Kalkulationszeitraum

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.

 

 

3.2          Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG NRW

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2019 sieht einen Gewinn für die Straßenreinigung von rd. 32.157 € und für den Winterdienst von rd. 32.242 € vor. Diese Ergebnisse werden in 2021 zu 100 % berücksichtigt.

 

 

3.3          Wesentliche Einflussfaktoren bei der Kostenentwicklung

 

Einflussfaktoren sind gestiegene Kosten im Leitungs- und Verwaltungsbereich des EBB, analog zur Gebührenkalkulation Abfall, in Höhe von 9.058 €.

Die Kosten der Verwertung des Straßen­kehrichts steigen um 3.000 €. Zudem haben sich die Einsatzkosten aufgrund des langjährigen Durchschnittswertes und der Neukalkulation von Stundenverrechnungs­sätzen erneut leicht erhöht.

Der kalkulatorische Zinssatz wurde von 3,23 % auf 2,82 % gesenkt.

 

3.4          Ergebnis

Bedingt durch die dargelegten Faktoren sinken die durch Gebühren zu deckenden Kosten nach Gewinnvortrag für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2.206 €. Im Bereich des Winterdienstes ist ein Anstieg der durch Gebühren zu deckenden Kosten nach Gewinnvortrag in Höhe von rd. 25.793 € zu verzeichnen.

 

3.4.1      Gebühren für die Straßenreinigung

 

Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,8335 € je Meter (gerundet = 1,83 €). Im Vorjahr (2020) lag dieser bei 1,86 €.

 

3.4.2      Gebühren für den Winterdienst

               
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

Straße

2020

2021

Priorität 1

0,88 €

1,06 €

Priorität 2

0,88 €

1,06 €

Priorität 3

0,66 €

0,80 €

 

 

3.4.3      Gesamtgebühren Straßenreinigung/Winterdienst

D
ie Gebührenpflichtigen werden sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.

Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:

 

Straße

2020

2021

Priorität 1

2,74 €

2,89 €

Priorität 2

2,74 €

2,89 €

Priorität 3

2,52 €

2,63 €

 

 

 

4.                  Gebührenbedarfsermittlung

4.1          Personalkosten

4.1.1      Personalkosten Einsatzleitung                                                                                                     15.011 €


                Die Einsatzplanung von Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des 

                Baubetriebshofes wahrgenommen.

 

4.1.2      Kosten des Büroarbeitsplatzes                                                                                                       1.940 €

                                
Es kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 7/2016 zur Anwendung.

4.1.3      Personalkosten                                                                                                                                 170.287 €

Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig. Des Weiteren sind Personalkostenanteile der manuellen Stadtreinigung enthalten.

4.1.4      Kosten des Arbeitsplatzes                                                                                                              17.029 €

Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze maximal 10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt werden.

 

4.1.5      Personalvertretung                                                                                                                              6.900 €

 

                Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 100 Personalstunden benötigt, die nicht mit den Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

 

4.2         Kalkulatorische Abschreibungen

4.2.1      Maschinen/Zusatzgeräte Straßenreinigung                                                                            92.269 €

                Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert. Eingeplant ist die Beschaffung eines Radladers.

4.2.2      Maschinen/Zusatzgeräte Winterdienst                                                                                    48.606 €

Auch hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt. Vollzogen wurde die Beschaffung eines Geräteträgers mit Winterdienstausrüstung.

 

4.3          Kalkulatorische Zinsen                                                                                                                     20.965 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 2,82 %.

 

4.4        Sonstige Kosten

 

4.4.1      Unterhaltung Maschinen                                                                                                              108.136 €

                Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und drei Voll-Service-Wartungsverträge hier ihren Niederschlag.

4.4.2      Unterhaltung WD-Abrollkipper                                                                                                      5.021 €

Für den Einsatz mit Feuchtsalz wird der Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.

 

4.4.3      Unterhaltung Zusatzgeräte                                                                                                            13.500 €

Hier handelt es sich um Durchschnittswerte der letzten Jahre.

 

4.4.4      Kosten des Winterdienstes                                                                                                           36.170 €

Für die Einsatzplanung werden Vorhersagen des Wetterdienstes benötigt. Des Weiteren wird ein Kommunalschlepper mit Winterdienstausrüstung im Zeitraum November bis März des Folgejahres angemietet.

Ebenfalls wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.

 

4.4.5      Verwertung von Straßenkehricht                                                                                                41.000 €

Für den Transport und die Verwertung / Entsorgung von Straßenkehricht sind die vg. Kosten vorkalkuliert.


4.4.6      Sonstige Dienstleistungen                                                                                                                6.300 €

 

                Für die Reinigung des Busbahnhofes (ZOB) am Rathaus wurde aufgrund des not­wendigen Einsatzes von Spezialmaschinen eine Drittbeauftragung vorgenommen.
Des Weiteren kommt der Einsatz einer EDV-Software für die Alarmierung, Routen­erfassung und Dokumentation („Call & Report“) zum Einsatz.

 

4.5         Leitungs-/Verwaltungskosten EBB                                                                                              87.819 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.

Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.


4.6         Kostenerstattung von Produkt 1                                                                                                     9.879 €

 

               Erlös aus dem Einsatz des in 2015 beschafften Geräteträgers Unimog UN-BK 423 zu 20 % im Bereich Abfall.



4.7          Aufteilung der Kosten der Straßenreinigung

Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.

Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entstehen.

Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die unterschiedlichen Bereiche.


4.8          Leistungen des Baubetriebshofes                                                                                               58.500 €

Für die Winterwartung  (rd. 650 Std.) sowie die Reinigung verschiedener Bereiche, die überwiegend manuell durchgeführt werden muss (rd. 100 Std.), wird Personal des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.


4.9          Öffentlicher Anteil

Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf

- Straßenreinigung                                         330.681 €
- Winterdienst                                                  182.267 €

Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.

Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu reinigenden Flächen ge­messen; der Anteil beträgt 14,26 %.


- Straßenreinigung                                            47.147 €
- Winterdienst                                                    25.987 €

Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung hinzuzurechnen.

 

 

4.10           Kosten der Verwaltung

4.10.1    Kosten der Verwaltung - Personal -                                                                                            35.614 €

                Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

 

4.10.2      Kosten der Verwaltung - sächlich -                                                                                               3.436 €

Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.

Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.

 

4.11           Gewinnvortrag 2019

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW wird der Gewinn aus 2019 im Bereich der Straßenreinigung von rd. 32.157 € und der Gewinn aus 2019 im Bereich Winterdienst von rd. 32.242 € in voller Höhe berücksichtigt.

Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für

- die Straßenreinigung                                  270.902 €
- den Winterdienst                                         143.563 €

 


5.                  Kalkulation


5.1               Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Insgesamt sind 147.752 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (270.902 €) durch die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,8335 €.

Der Gebührensatz sollte auf 1,83 € gerundet und festgesetzt werden.

 

5.2               Kalkulation der Winterdienstgebühren

Um den unterschiedlichen Vorteil der erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der Äquivalenzziffernrechnung.

Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.

Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, etc.), die unabhängig von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.

 

5.3               Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter Gebührensatz von 1,0619 €.

Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt festgesetzt werden:

Priorität 1                                                                  1,06 €
Priorität 2                                                                  1,06 €
Priorität 3                                                                  0,80 €

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Die Betriebsleitung  des EBB

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann

 

Amtsleiter StA 20

 

 

 

 

Marquardt

Sachgebietsleiterin

 

 

 

 

Zschau