hier: 26. Änderung der Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die
Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels
(Betriebswirtin) und die Herren Heinemann und Rutkowski (Disponenten) –
aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem Kreistag für 2021 folgende Gebührensätze vor:
Sollte eine Abweichung zu den vg.
Veränderungen erfolgen, wird diese über den Betriebsabrechnungsbogen für das
Jahr 2021 berücksichtigt.
3.
Veränderungen gegenüber 2020
- Nochmalige Verringerung der Erlöse für
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) von 55,34 € auf 10,78 € je Gewichtstonne; des
Weiteren prognostizierte Mengenreduzierung von 2.050 Gewichtstonnen in 2020
auf 1.960 Tonnen für das Jahr 2021 (Mindereinnahmen = 92.318 €)
-
Anstieg
der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 1,65 % bei gleichzeitig
erhöhter Restabfallmenge („Corona-Effekt“) von 7.975 Gewichtstonnen auf 8.240
Tonnen (Mehrkosten 96.315 €)
-
Reduzierung
der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 0,46 %
-
Kalkulation
von Kosten für die Altkleidersammlung durch die GWA in Höhe von 37.000 €
-
Personalkostensteigerung
im gewerblichen Bereich um 44.982 €
-
Personalkostensteigerung
im Leitungs- und Verwaltungsbereich um 41.109 €
-
Erhöhung
der Entsorgungskosten für Grünabfall um 7,49 % (= 10.660 €)
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 sieht einen Gewinnvortrag
für Bioabfall von rd. 20.107 € und für das Jahr 2018 einen Gewinnvortrag von
rd. 42.840 € vor. 50 % aus 2017 wurden bereits in der Kalkulation für das Jahr
2020 berücksichtigt, sodass der verbleibende Rest in der Kalkulation für 2021
berücksichtigt wird. Der Vortrag aus 2018 wird zu 100 % für 2021 berücksichtigt.
Das Ergebnis der
Betriebsabrechnung sieht einen Verlustvortrag für Restmüll von rd. 88.680 € für
das Jahr 2018 und einen Gewinnvortrag von rd. 58.180 € für das Jahr 2019 vor.
Beide Vorträge werden zu 100 % für 2021 berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung
2021
Aufgrund der deutlichen Mindereinnahmen für Papier,
Pappe, Kartonagen (PPK), gestiegener Personalkosten, erhöhter Restabfallmengen
und einer Steigerung der Umlagegebühren des Kreises Unna ergibt sich im
Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 9,43%.
Im Bioabfallbereich kommt es zu einer Gebührensenkung um 2,87%.
4.3.2
Gebühren
für die Beseitigung von Bioabfall
Für
die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2021 im Vergleich
zu 2020 folgende Gebührensätze (1,6939 €/l – gerundet 1,69 €/l):
4.3.3
Gebühren
für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,4078 € je Liter wöchentlich zur
Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,41 €/l festgesetzt
werden.
Hieraus
ergeben sich zum Vergleich mit 2020 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 113.218
€
Hier sind die Kosten für die beiden Disponenten des EBB kalkuliert.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 15.035
€
Gemäß KGSt-Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 9.688
€
Die
Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und
Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen
sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 5.347
€
Hiermit
werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte
bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal
der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer / Lader 796.174
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 12 Mitarbeitern im operativen Bereich;
die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadtbildpfleger
mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 85.702
€
Laut KGSt-Bericht 17/2017 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten
(Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Personalvertretung 3.450
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.1.6
Zusatzleistungen für ein sauberes Stadtgebiet 60.850
€
Der EBB hat mit der Werkstatt im Kreis Unna e. V. eine Vereinbarung im Bereich
der „Sozialen Teilhabe“ für ein sauberes Stadtgebiet geschlossen. Diese beinhaltet
den Einsatz von zehn Reinigungskräften und einem Praxisanleiter. Sechs
Mitarbeiter sind mit dem Praxisanleiter mobil im Stadtgebiet tätig und reinigen
öffentliche Flächen von wildem Müll und Abfallablagerungen. Jeweils vier Mitarbeiter
sind mit zwei Handkarren als Straßenreiniger in der Regel im Siedlungsschwerpunkt
1 (Bergkamen-Mitte, -Weddinghofen, -Overberge) eingesetzt. Die Aufteilung der
Aufwände erfolgt analog zur Kostenverteilung der städt. Reinigungskolonnen
zwischen den Gebührenarten Abfall und Straßenreinigung / Winterdienst.
4.3.4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 228.577
€
4.3.4.2.2
Halle und Garagentore 5.612
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Gefäße Neukauf + Tonnenlager 29.372
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde in 2019 die Erstellung eines
zentralen Gefäßlagers geplant; die Realisierung erfolgte in 2020.
4.3.4.2.4
Sonstiges 3.979
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 20.430
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
1,68 % (Vorjahr 2,14 %).
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 375.544
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 261.731
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche
Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu
vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten
der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.
Es wird davon
ausgegangen, dass für 2021 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund
der Sammelergebnisse der Monate Juli 2019 bis Juni 2020 ist davon auszugehen,
dass im Jahr 2021 rd. 8.240 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es
wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,38 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 78,13 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2021 wird von einer Menge von rd. 3.410 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Juli 2019 bis Juni 2020 kann für 2021
von einer Sammelmenge von rd. 2.240 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd.
1.940 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr
60 t zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt., da zum aktuellem
Zeitpunkt nicht bekannt ist, ob die MwSt.-Senkung auch in 2021 fortgeführt
wird) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 128.384
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 3.000
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof,
in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (z. B.
Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 13.000
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten
Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 4.900
€
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der og. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten
für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung
der Abfallkalender 12.763
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 3.600
€
Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten
Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des
Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten
eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der
Verwaltung - Personal - 141.352
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 31.985
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11 Kostenerstattung
an Produkt 2 5.021
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 21.129
€
Der Kreis Unna zahlt
für 66,5 % der gesammelten Menge in 2021 eine Vergütung von 10,78 € je Tonne.
Als kommunale
Gesamtjahresmenge werden rd. 1.960 t zugrunde gelegt.
Der
DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB
abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse
Sperrmüllkarten 62.956
€
4.3.6.3
Erlöse
Grünschnittkarten 624
€
4.3.6.4
Erlöse
Wertstoffhof 275.881
€
4.3.6.5
Erlöse
Restabfallsäcke 968
€
4.3.6.6
Erlöse
Papiersäcke für die
Bioabfallsammlung 186
€
4.3.6.7
Erlöse
Behältertausch 6.035
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.8
Kostenerstattung
Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2) 9.879
€
Der
Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich
Winterdienst.
4.3.6.8 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 19.624
€
Der Einsatz eines
Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der
Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie
der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.705.502
€
- Bioabfall 548.177
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2017 bis
2019
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von
Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens
nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Die Betriebsleitung des EBB Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter und Erster Beigeordneter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sachbearbeiter Heinemann |