Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 26. Änderung der Gebührensatzung
Vorlage
11/2036
Aktenzeichen
70.09.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebs­wirtin) und die Herren Heinemann und Rutkowski (Disponenten) – aufgestellt.

 

 

 

1.                       Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.


2.                       Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem  Kreistag für 2021 folgende Gebührensätze vor:


Sollte eine Abweichung zu den vg. Veränderungen erfolgen, wird diese über den Betriebsabrechnungsbogen für das Jahr 2021 berücksichtigt.

 

 

3.                  Veränderungen gegenüber 2020

-     Nochmalige Verringerung der Erlöse für Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) von 55,34 € auf 10,78 € je Gewichtstonne; des Weiteren prognostizierte Mengen­reduzierung von 2.050 Gewichtstonnen in 2020 auf 1.960 Tonnen für das Jahr 2021 (Mindereinnahmen = 92.318 €)

-     Anstieg der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 1,65 % bei gleich­zeitig erhöhter Restabfallmenge („Corona-Effekt“) von 7.975 Gewichtstonnen auf 8.240 Tonnen (Mehrkosten 96.315 €)

-     Reduzierung der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 0,46 %

-     Kalkulation von Kosten für die Altkleidersammlung durch die GWA in Höhe von 37.000 €

-     Personalkostensteigerung im gewerblichen Bereich um 44.982 €

-     Personalkostensteigerung im Leitungs- und Verwaltungsbereich um 41.109 €

-     Erhöhung der Entsorgungskosten für Grünabfall um 7,49 % (= 10.660 €)

 

 

4.                  Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1               Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 sieht einen Gewinn­vortrag für Bioabfall von rd. 20.107 € und für das Jahr 2018 einen Gewinnvortrag von rd. 42.840 € vor. 50 % aus 2017 wurden bereits in der Kalkulation für das Jahr 2020 berücksichtigt, sodass der verbleibende Rest in der Kalkulation für 2021 berücksichtigt wird. Der Vortrag aus 2018 wird zu 100 % für 2021 berück­sichtigt.

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung sieht einen Verlustvortrag für Restmüll von rd. 88.680 € für das Jahr 2018 und einen Gewinnvortrag von rd. 58.180 € für das Jahr 2019 vor. Beide Vorträge werden zu 100 % für 2021 berücksichtigt.

4.2               Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3               Ergebnis

4.3.1                        Gesamtveränderung 2021

Aufgrund der deutlichen Mindereinnahmen für Papier, Pappe, Kartonagen (PPK), gestiegener Personalkosten, erhöhter Restabfallmengen und einer Steigerung der Umlagegebühren des Kreises Unna ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 9,43%.
Im Bioabfallbereich kommt es zu einer Gebührensenkung um 2,87%.

 

4.3.2                        Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 folgende Gebührensätze (1,6939 €/l – gerundet 1,69 €/l):

 

4.3.3                        Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,4078 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,41 €/l festgesetzt werden.

Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2020 folgende Änderungen:



 

  Gebührenbedarfsermittlung

4.3.4               Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.4.1           Personalkosten

4.3.4.1.1           Personalkosten der Einsatzplanung                                                                                        113.218 €

Hier sind die Kosten für die beiden Disponenten des EBB kalkuliert.

 

4.3.4.1.2           Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                                            15.035 €

Gemäß KGSt-Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale                                                                                                                9.688 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-     Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                                     5.347 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.3.4.1.3           Personalkosten Fahrer / Lader                                                                                                  796.174 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 12 Mitarbeitern im operativen Be­reich; die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfall­arten geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadt­bildpfleger mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.

4.3.4.1.4           Kosten des Arbeitsplatzes                                                                                                             85.702 €

Laut KGSt-Bericht 17/2017 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raum­kosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.4.1.5           Personalvertretung                                                                                                                            3.450 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

 

4.3.4.1.6           Zusatzleistungen für ein sauberes Stadtgebiet                                                                    60.850 €

Der EBB hat mit der Werkstatt im Kreis Unna e. V. eine Vereinbarung im Bereich der „Sozialen Teilhabe“ für ein sauberes Stadtgebiet geschlossen. Diese bein­haltet den Einsatz von zehn Reinigungskräften und einem Praxisanleiter. Sechs Mitarbeiter sind mit dem Praxisanleiter mobil im Stadtgebiet tätig und reinigen öffentliche Flächen von wildem Müll und Abfallablagerungen. Jeweils vier Mit­arbeiter sind mit zwei Handkarren als Straßenreiniger in der Regel im Siedlungs­schwerpunkt 1 (Bergkamen-Mitte, -Weddinghofen, -Overberge) eingesetzt. Die Aufteilung der Aufwände erfolgt analog zur Kostenverteilung der städt. Reini­gungskolonnen zwischen den Gebührenarten Abfall und Straßenreinigung / Winterdienst.

4.3.4.2           Kalkulatorische Abschreibungen

 

                         Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.4.2.1           Fahrzeuge                                                                                                                                          228.577 €

4.3.4.2.2           Halle und Garagentore                                                                                                                      5.612 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.2.3           Gefäße Neukauf + Tonnenlager                                                                                                 29.372 €

Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde in 2019 die Erstellung eines zentralen Gefäßlagers geplant; die Realisierung erfolgte in 2020.                                                                                            

4.3.4.2.4           Sonstiges                                                                                                                                                3.979 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.4.3           Kalkulatorische Zinsen                                                                                                                     20.430 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
1,68 % (Vorjahr 2,14 %).

4.3.4.4           Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                                                      375.544 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.5           Personalkosten Verwaltung EBB                                                                                               261.731 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.5                        Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.5.1           Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.

                         Es wird davon ausgegangen, dass für 2021 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-     aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Juli 2019 bis Juni 2020 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2021 rd. 8.240 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                        

                         -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen.

 

                         b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,38 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 78,13 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2021 wird von einer Menge von rd. 3.410 t ausgegangen.

                         c)   Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Juli 2019 bis Juni 2020 kann für 2021 von einer Sammelmenge von rd. 2.240 t ausgegangen werden.

                         d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd. 1.940 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnitt­abfuhr 60 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt., da zum aktuellem Zeitpunkt nicht bekannt ist, ob die MwSt.-Senkung auch in 2021 fortgeführt wird) auszugehen:


 

 

 

4.3.5.2           Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                                                   128.384 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen.

4.3.5.3           Entsorgung Sonderabfälle                                                                                                                3.000 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.5.4           Containergestellung                                                                                                                         13.000 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.5.5           Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                                                     4.900 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.

4.3.5.6           Kosten für Gebührenmarken                                                                                                          1.000 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.5.7           Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                                             12.763 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.3.5.8           Leistungen des Baubetriebshofes                                                                                                 3.600 €

Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.

4.3.5.9           Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                                  141.352 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.5.10 Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                                              31.985 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

4.3.5.11 Kostenerstattung an Produkt 2                                                                                                             5.021 €

Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.

4.3.6                        Zu erwartende Erlöse

4.3.6.1           Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                                                    21.129 €

                         Der Kreis Unna zahlt für 66,5 % der gesammelten Menge in 2021 eine Vergütung von 10,78 € je Tonne.

                        

                         Als kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 1.960 t zugrunde gelegt.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.

 

4.3.6.2           Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                                                    62.956 €

4.3.6.3           Erlöse Grünschnittkarten                                                                                                                      624 €

4.3.6.4           Erlöse Wertstoffhof                                                                                                                        275.881 €

4.3.6.5           Erlöse Restabfallsäcke                                                                                                                            968 €

4.3.6.6           Erlöse Papiersäcke für die Bioabfallsammlung                                                                             186 €

4.3.6.7           Erlöse Behältertausch                                                                                                                         6.035 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.

4.3.6.8           Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2)                                        9.879 €

 

Der Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst. 

 

4.3.6.8            Kostenerstattung DSD (Produkt 3)                                                                                           19.624 €

                         Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnen­abfuhr erfolgen.

 

4.3.7                        Durch Gebühren zu deckende Kosten

                         Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-     Restabfall                                                                                                                                4.705.502 €
-     Bioabfall                                                                                                                                      548.177 €

4.3.8                        Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2017 bis 2019

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in die Kalkulation einbezogen.

4.3.9                        Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.  

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung des EBB

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann