Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport
und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung,
Drucksache Nr. 11/1985, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Gesetzliche Grundlage
Das Ministerium für Schule und Bildung
des Landes NRW hat am 21.07.2020 eine Richtlinie über die Förderung von
digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und
in Regionen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Knapp eine Woche später, am
28.07.2020 hat das Land die Richtlinie über die Förderung von dienstlichen
Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Die Erlasse sind als Anlage 1 bzw.
Anlage 2 beigefügt.
Inhaltlich geht es bei beiden
Richtlinien im Wesentlichen um die Beschaffung von mobilen Endgeräten. Ziel ist
es jeweils, die Situation in den Schulen zur Erstellung und Durchführung von
Online-Lehrangeboten zu verbessern.
Beide Richtlinien ergänzen die
Richtlinie des Landes NRW vom 11.09.2019 zur "Förderung der
Digitalisierung der Schule". In der Sitzung des Ausschusses für Schule,
Sport und Weiterbildung vom 26.11.2019 (Drucksache Nr. 11/1735) ist die
Richtlinie, in der es insbesondere um die Medienentwicklungsplanung, den Ausbau
der schulischen IT-Infrastrukturen, die Beschaffung von Präsentationstechnik
sowie Schülerarbeitsplatzausstattung geht, ausführlich vorgestellt worden.
1.1. Digitale Sofortausstattung für
Schülerinnen und Schüler
Mit der Richtlinie über die Förderung
von digitalen Sofortausstattungen werden den Schulträgern in NRW als
Zusatzvereinbarung zum "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" zwischen
dem Bund und den Ländern vom Mai 2020 nun konkret Mittel zur Anschaffung von
schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme
von Smartphones) für Schüler/-innen mit Bedarf zum Ausgleich sozialer
Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des
erforderlichen Zubehörs zur Verfügung gestellt.
Ebenfalls beschafft werden kann hieraus eine Ausstattung der
Schulen für die Erstellung
professioneller Online-Lehrangebote. Förderfähig sind
benötigte technische Werkzeuge,
mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet
werden können, sowie die hierzu
notwendige Software.
Den Schulträgern sind Förderbudgets - ermittelt nach der
Schülerzahl des Schuljahres
2019/2020 - und dem landesweiten Sozialindex zugewiesen
worden. Für Bergkamen sind
dies 329.233,83 €. Diese Mittel sind bis zum 31.12.2020 zu
beantragen und die
Beschaffung durch einen zehnprozentigen Eigenanteil (für
Bergkamen 32.923,38 €)
aufzustocken.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kommunalen
Haushaltsrechts und Vergaberechts
NRW sind somit Gesamtausgaben in Höhe von 362.157,21 €
mindestens möglich.
Dieser Betrag sollte - gemessen an der letzten amtlich
erfassten Schülerzahl - auf die
Bergkamener Schulen wie folgt verteilt werden:
Schule |
Schüler- zahl |
Zuschuss
incl. 10
% Eigenanteil |
Prozent |
Schillerschule |
248 |
19.769,97 |
5,45
% |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
285 |
22.719,53 |
6,27
% |
Jahnschule |
199 |
15.863,81 |
4,38
% |
Preinschule |
234 |
18.653,93 |
5,15
% |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
224 |
17.856,75 |
4,93
% |
Pfalzschule |
332 |
26.466,25 |
7,31
% |
Overberger
Schule |
204 |
16.262,40 |
4,49
% |
Freiherr-vom-Stein-Realschule |
418 |
33.321,97 |
9,2
% |
Realschule
Oberaden |
485 |
38.663,05 |
10,68
% |
Städt.
Gymnasium Sek. I |
502 |
40.018,25 |
11,05
% |
Städt.
Gymnasium Sek. II |
346 |
27.582,30 |
7,62
% |
Willy-Brandt-Gesamtschule
Sek. I |
863 |
68.796,32 |
19,0
% |
Willy-Brandt-Gesamtschule
Sek. II |
203 |
16.182,68 |
4,47
% |
Gesamt |
4.543 |
362.157,21 |
100,00
% |
1.2. Dienstliche Endgeräte für
Lehrkräfte
Die Richtlinie zur Förderung von
dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen regelt
die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und
Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der
Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz
der mobilen Endgeräte erforderlichen Zubehörs.
Pro Endgerät werden inkl. Zubehör 500,--
Euro zugrunde gelegt. Zuwendungsempfänger ist der Schulträger, der die
Beschaffung und zentrale Geräteverwaltung genauso regeln muss wie die
Festlegung der Nutzungsbedingungen. Nach den Amtlichen Schuldaten für das
Schuljahr 2019/2020 waren 387 Lehrkräfte an den Schulen tätig. Entsprechend
beläuft sich die Zuwendung auf 193.500 EUR.
2. Umsetzung in Bergkamen
Von der Verwaltung sind in der 33. KW
die Anträge auf Förderung der beiden Maßnahmen in voller Höhe gestellt worden.
Sie liegen der Bezirksregierung in Arnsberg vor.
Im Zusammenhang mit der Endabstimmung
des Medienentwicklungsplanes mit den Grundschulleitungen am 06.08. und den
Leitungen der weiterführenden Schulen am 11.08. ist die Vorgehensweise zur
Beschaffung der digitalen Endgeräte abgestimmt worden.
Die Schulen haben sich darauf
verständigt, für die Schülerschaft einheitlich iPads zu beschaffen. Dies hat
auch zum einen den Vorteil, dass die Geräte in Sachen Wartung usw. alle
einheitlich sind. Insofern passt dies zum Medienentwicklungskonzept. Weiterhin
können die Geräte relativ leicht gesperrt werden, so dass sie im Falle eines
Verlustes oder Diebstahls von einem Dritten nicht zu verwenden sind.
Die Schulen haben sich auf Geräte mit
einem Bildschirm von 10,2 '' und einem Arbeitsspeicher von 32 GB verständigt
und befürworten einheitlich die Beschaffung einer entsprechenden festen Hülle
zum Schutz des Gerätes.
Vom Schulträger sollen alle Geräte mit
einem Aufkleber versehen werden, der zum einen darauf hinweist, dass es sich um
städt. Eigentum handelt und zum anderen auf die Förderung durch Bund und Land
hinweist.
Zusammen mit den Schulen soll ferner
eine Nutzungsvereinbarung entworfen werden, die von den Erziehungsberechtigen
zu unterzeichnen ist. Es wird darin Aussagen dazu geben, dass es sich um ein
Leihgerät handelt, dass es pfleglich zu behandeln ist usw.
Ferner werden sich die Schulen abstimmen
und einheitliche Kriterien erarbeiten, wer Empfänger eines solchen Leihgerätes
sein kann.
Den Schulen und dem Schulträger ist sehr
wohl bewusst, dass mit der Bereitstellung von digitalen Endgeräten eine
Teilnahme am Homeschooling nach wie vor nicht durch alle Schülerinnen und
Schüler möglich sein wird. Neben dem Gerät muss der Zugang zum Internet möglich
sein. Umfragen von Schulen bei den Schülern vor den Sommerferien haben z.T.
ergeben, dass in einigen Familien kein WLAN verfügbar ist.
Problematisch ist auch, dass aktuell nur
die einmalige Beschaffung der Geräte finanziert wird. Reparatur, Wartung und
Support fallen nicht unter die Förderung.
Bezüglich der Geräte für die Lehrkräfte
haben sich die Schulleitungen der weiterführenden Schulen ebenfalls für iPads
entschieden. Anderes als bei den Schülergeräten sollen diese aber über 128 GB
Arbeitsspeicher verfügen, einen entsprechenden Stift haben und möglichst eine
extern anzuschließende Tastatur bekommen. Auf die Hülle wird dann verzichtet.
Auch für diese Geräte sind die gleichen
Aufkleber zu beschaffen wie für die Schülergeräte. Eine Nutzungsvereinbarung
muss ebenfalls durch die Lehrkräfte unterzeichnet werden.
Die Schulleitungen der Primarstufe haben
sich dafür ausgesprochen, dass die Lehrkräfte sich statt für das iPad auch für
einen Laptop entscheiden können. In Abstimmung mit Herrn Wilms, dem Konrektor
der Frh.-v.-Ketteler-Schule und gleichzeitig Moderator im Kompetenzteam Kreis
Unna, ist ein entsprechendes Gerät konfiguriert worden.
Ein Problem zeichnet sich bei der
Beschaffung nach Rücksprache mit den Schulleitungen bereits heute ab. Basis für
die Zuwendung ist die Anzahl der Lehrkräfte an den Schulen im Oktober 2019.
Diese Zahlen verändern sich laufend. Zudem kommen Referendare an Schulen, die
ebenfalls entsprechend ausgestattet werden müssten. Beschafft werden können
einmalig aber nur bis zu 387 Geräte.
Wie bei den Schülergeräten ist auch bei
den Endgeräten für die Lehrkräfte kein Etat für die Wartung oder die Reparatur
vorgesehen. Geht an einem Gerät z.B. der Bildschirm kaputt wird es, wenn es
kein Garantiefall ist, keinen Ersatz geben.
Vergaberechtlich gilt der Gemeinsame
Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie vom 27.03.2020 zur Anwendung des
Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung
der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Ausdrücklich erwähnt sind in diesem
Erlass mobile Geräte der Informationstechnik. Möglich ist der Einkauf von
Leistungen über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
In Abstimmung mit dem städt. Rechnungsprüfungsamt ist geplant, drei Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern und dann nach einem entsprechenden politischen Beschluss, ggf. per Dringlichkeitsentscheidung, die Geräte zu bestellen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
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