Betreff
Förderung der Investitionstätigkeit der Gemeinschaftsstadtwerke GmbH (GSW)
Vorlage
11/1961
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die GSW erfüllen auf Grundlage des Gesellschafts- und Konsortialvertrages u.a. infrastrukturelle Dienstleistungen und Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge in den Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen.

 

Die notwendigen Investitionen in die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze sowie in den Ausbau von Glasfasernetzen und die Restrukturierung und Modernisierung der Bäderlandschaft in den Stadtgebieten der Kommunen Kamen und Bergkamen übersteigt die Finanzkraft des Unternehmens. Die Stadt Bergkamen unterstützt die GSW bei ihren Aufgaben und ist daher bereit, die Gesellschaft mit einem Investitionskostenbeitrag zu fördern.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt zu diesem Zweck die Gewährung einer Zuwendung an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen, Poststraße 4, 59174 Kamen, in Höhe von bis zu 27 Mio. € zur eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen.

 

Die Haushaltsmittel sind entsprechend bereitzustellen.

 

Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, einen Zuwendungsbescheid mit der Auflage zu erlassen, den Zuschuss ausschließlich für investive Zwecke im Bereich Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge zu verwenden.

 

Die Gewährung des Investitionskostenzuschusses steht unter dem Vorbehalt des Erhalts einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts hinsichtlich der steuerrechtlichen Auswirkungen sowie unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

Sachdarstellung:

 

In seiner Sitzung am 21.02.2019 (Drucksache Nr. 11/1484) hat der Rat der Stadt Bergkamen den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Neustrukturierung der Bäder der GSW gefasst.

 

Der dortigen Sachdarstellung ist die Entwicklung der Thematik sowie die Abfolge der Behandlungen im Rat und in den Ausschüssen in den Jahren 2015 - 2018 zu entnehmen. Ergänzend wird auf die Vorlage von Juli 2019 mit der Drucksache Nr. 11/1623 verwiesen.

 

Daneben plant das Unternehmen umfangreiche Investitionen in die Geschäftsbereiche laut Satzung sowie in das Betriebsvermögen. Die Investitionstätigkeit der GSW in den Breitbandausbau – direkt oder indirekt mit der Helinet GmbH – soll ebenfalls gesteigert werden.

 

Diese Investitionen liegen im Interesse der Gesellschafter und sollen daher unter Wahrung der Unternehmensinteressen an einer angemessenen Eigenkapitalausstattung mit einem einmaligen Zuschuss gefördert werden.

 

Inhaltlich wird an dieser Stelle auch auf das entsprechende Anschreiben der GSW zur Gewährung eines öffentlich-rechtlichen Zuschusses (Anlage 1) verwiesen.  

 

Als nächster Schritt ist nun über den Finanzierungsweg zu entscheiden.

 

 

 

Darstellung der Finanzierung:

 

Wie bereits dargestellt, wird die Stadt Bergkamen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlassen. Die Fördersumme soll auf einen Maximalbetrag in Höhe von 27 Mio. € begrenzt werden.

 

Da die Zuschussgewährung wie oben dargestellt ohne konkrete Gegenleistungsverpflichtung erfolgen und der mit dem Zuschuss zu finanzierende Vermögensgegenstand dauerhaft dem gemeindlichen Betrieb und damit der gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen soll, kann der Bilanzausweis bei der Stadt unter der Position „Ausleihungen“ dargestellt werden. Unter diesen Voraussetzungen würde die Zuschussgewährung keinen steuerpflichtigen Leistungsaustausch zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW begründen. Diese Vorgehensweise beruht auf einem Verfahrensvorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (Anlage 2) und steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes.

 

Zur Gewährung des Zuschusses ist die Aufnahme eines Investitionskredites (Annuitätendarlehen) erforderlich.

 

Auf der Grundlage eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 27 Mio. € (Maximalbetrag) ergeben sich nachfolgende Finanzierungskosten, welche sich sowohl auf den städtischen Ergebnisplan als auch auf den Finanzplan auswirken werden.

 

Unter Berücksichtigung einer geplanten anfänglichen Tilgung in Höhe von 2,5 % mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 30 Jahren und einem unterstellten Zinssatz in Höhe von 2,0 % ergibt sich eine jährliche Annuität von 1.215 T€. Im ersten Jahr entfallen hiervon 675 T€ auf die Tilgung (Finanzplan) sowie 540 T€ auf Zinsen (Ergebnisplan). Im Zeitverlauf ist eine sinkende Zinsbelastung bei gleichzeitig steigender Tilgungshöhe zu erwarten.

 

Die GSW haben in Höhe des Zuschusses in ihrer Bilanz einen Sonderposten zu passivieren. Dieser Sonderposten ist ertragswirksam über die Nutzungsdauer der mit dem Zuschuss finanzierten Vermögensgegenstände aufzulösen. Entsprechend der ertragswirksamen Auflösung des Sonderpostens erfolgt bei der Stadt Bergkamen eine planmäßige Abschreibung der Bilanzposition „Ausleihungen“. Unter Zugrundelegung einer unterstellten Nutzungsdauer von 30 Jahren ergeben sich jährliche Abschreibungsbeträge in Höhe von 900 T€ (lineare Abschreibung), welche als Aufwendungen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind.

 

 

Zusammengefasst ergibt sich nachfolgende Darstellung:

 

Buchungsstelle                                 Beschreibung                   Ergebnis-/Finanzplan              Betrag (jährl.)

 

16.61.02/0183.792700                    Tilgung                                 Finanzplan                                                   675 T€

 

 

16.61.02.551700                               Zinsen                                  Ergebnisplan                                              540 T€

 

11.53.03.572100                               Abschreibung                   Ergebnisplan                                              900 T€

 

                                                                                                                                                                                   1.440 T€

 

 

 

 

 

Im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 wurden zur Leistung des Zuschusses bereits Mittel in Höhe von 19.356 T€ veranschlagt. Auf dieser Grundlage wurden auch Tilgungsleistungen (484 T€), Zinsaufwendungen (387 T€) und abschreibungsähnliche Aufwendungen (532 T€) in der Planung berücksichtigt.

 

Sollte die Zuschussgewährung in Höhe des Maximalbetrages erfolgen, ist der noch zu berücksichtigende Restbetrag in Höhe von 7.644 T€ (27.000 T€ ./. 19.356 T€) im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 zu veranschlagen.

 

Tilgungs-, Zins- und Abschreibungsbeträge, welche über die ursprüngliche Planung hinausgehen, sind ebenfalls im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes zu berücksichtigen.

 

 

Für den Ergebnisplan ergeben sich im Falle des Höchstbetragszuschusses nachfolgende zusätzliche Belastungen:

 

Zinsaufwendungen:      153 T€ (540 T€ ./. 387 T€)

 

Abschreibungen:            368 T€ (900 T€ ./. 532 T€)

                                               ----------

                                               521 T€

 

 

Der Ergebnisplan für die Jahre 2020 bis 2024 weist nachfolgende Jahresergebnisse aus:

 

 

2020

T€

2021

T€

2022

T€

2023

T€

2024

T€

Erträge

144.094

154.436

158.546

163.876

168.844

Aufwendungen

147.716

152.920

156.502

161.042

165.086

Fehlbedarf/Überschuss

- 3.622

+ 1.516

+ 2.044

+ 2.834

+ 3.758

 

 

Mit Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Investitionskredites ist frühestens ab dem Jahr 2021 zu rechnen. Mit Abschreibungsbeträgen ist vor dem Jahr 2023 nicht zu rechnen.

 

Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass die zusätzlichen Aufwendungen von der Stadt getragen werden können.

 

 

2020

T€

2021

T€

2022

T€

2023

T€

2024

T€

Fehlbedarf/Überschuss

bisher

- 3.622

+ 1.516

+ 2.044

+ 2.834

+ 3.758

zusätzliche Aufwendungen

- 153

- 153

- 521

- 521

Fehlbedarf/Überschuss neu

- 3.622

+ 1.363

+ 1.891

+ 2.313

+ 3.237

 

 

 

 

 

 

Betriebskosten:

 

Durch die Investitionen verfolgen die GSW u.a. das Ziel, die Betriebskosten im Bäderbereich in der Zukunft zu senken. Die zukünftigen laufenden Betriebskosten der Bäder werden wie bisher von den GSW getragen und sollen mit den Gewinnen aus dem Versorgungsbereich verrechnet werden. Im Ergebnis trägt damit jeder Gesellschafter wirtschaftlich die Verluste aus allen von den GSW betriebenen Bädern in Höhe seiner Beteiligungsquote (Kamen: 42 %, Bergkamen: 42 %, Bönen: 16 %).

 

 

 

Risiken:

 

Trotz des Ziels zur Senkung der Betriebskosten und der in diesem Zusammenhang erwarteten höheren Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ist aufgrund der fortlaufend hohen Belastung der Ergebnispläne (jährlich 1,4 Mio. €) die dauerhafte Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes mit Risiken verbunden. Darüber hinaus sind corona-bedingte Veränderungen in der o.g. Tabelle nicht berücksichtigt. Die weitere Entwicklung der Auswirkungen bleibt daher abzuwarten.

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1.    Anschreiben der GSW zur Gewährung eines öffentlich-rechtlichen Zuschusses

2.    Schriftliche Ausarbeitung von Ernst & Young (EY) zum Verfahrensvorschlag

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske