Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung vom Gesamtabschluss 2019 gemäß § 116a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Anspruch zu nehmen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen muss wie alle Gemeinden
in Nordrhein Westfalen grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr einen
Gesamtabschluss aufstellen, in den alle verselbstständigten Aufgabenbereiche
einbezogen werden. In der
Vergangenheit hat die
Stadt Bergkamen die
Gesamtabschlüsse 2010 bis
2018 erstellt.
Davon unabhängig gilt es nun über die
Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019 zu entscheiden. Mit dem 2. NKF
Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) wurden beginnend mit dem Haushaltsjahr
2019 eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit vom Gesamtabschluss ermöglicht.
Gem. § 116a Absatz
1 GO NRW wird eine Gemeinde demnach von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und
einen Gesamtlagebericht aufzustellen befreit, wenn an zwei aufeinanderfolgenden
Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei genannten Merkmale
zutreffen:
- Die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden
verselbständigten Aufgabenbereiche dürfen insgesamt einen Wert von 1.500.000.000 € nicht überschreiten.
- Die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge der verselbständigten
Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der ordentlichen Erträge der
Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.
- Die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen der relevanten
verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der Bilanzsumme
der Gemeinde aus.
Gemäß § 116a Absatz
2 GO NRW entscheidet über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung
von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses der Rat für jedes
Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Die notwendigen Voraussetzungen wurden entsprechend geprüft und liegen der
Vorlage als ergänzende Anlage bei. Gemäß der Anlage 1 erfüllt die Stadt
Bergkamen, zu den Stichtagen 31.12.2018 und 31.12.2019, die gesamten oben
genannten Merkmale.
Die aktuellen
Berechnungsgrundlagen für 2018 und 2019 bilden dabei die folgenden
Jahresabschlüsse:
Berechnungsgrundlagen 2018:
Festgestellter
Jahresabschluss 2018 der Stadt Bergkamen
Festgestellter
Jahresabschluss 2018 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Festgestellter
Jahresabschluss 2018 des EntsorgungsBetriebBergkamen
Festgestellter
Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen
Berechnungsgrundlagen 2019:
Entwurf des
Jahresabschlusses 2019 der Stadt Bergkamen
Geprüfter
Jahresabschluss 2019 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Geprüfter
Jahresabschluss 2019 des EntsorgungsBetriebBergkamen
Geprüfter
Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen
Es ist aber auch
für den endgültigen Jahresabschluss 2019 der Stadt Bergkamen mangels
wesentlicher Änderungen davon auszugehen, dass der Anteil der Bilanzsumme und
der Anteil der ordentlichen Erträge weiterhin deutlich unter 50 % liegt und die
kumulierte Bilanzsumme des Konzerns Stadt Bergkamen nicht über 1,5 Mrd. €
ansteigen wird.
Die Entscheidung
des Rates ist der Aufsichtsbehörde jährlich mit der Anzeige des durch den Rat
festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde vorzulegen.
Soweit eine
Gemeinde von dem Recht der Befreiung Gebrauch macht, ist nach § 116a Absatz 3
GO NRW ein Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen. Dieser ist bis zum 31.12. des
Folgejahres aufzustellen und enthält Informationen zu sämtlichen
verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form.
Die Stadt Bergkamen
hat in der Vergangenheit bereits aussagekräftige Beteiligungsberichte erstellt
und wird die Anforderungen auch zukünftig erfüllen.
Durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW (MHKGB NRW) wird ein verpflichtendes Muster für den
Beteiligungsbericht erstellt. Die Bekanntgabe dieses verbindlichen Musters
steht aber bislang noch aus.
Bis zum verbindlichen Muster wird die bisherige Form fortgeschrieben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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