Betreff
Gesamtabschluss 2019 und Gesamtlagebericht 2019 hier: Befreiung vom Gesamtabschluss 2019 gem. § 116a GO NRW
Vorlage
11/1953
Aktenzeichen
fi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung vom Gesamtabschluss 2019 gemäß § 116a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Anspruch zu nehmen.

 

Sachdarstellung:

Die Stadt Bergkamen muss wie alle Gemeinden in Nordrhein Westfalen grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufstellen, in den alle verselbstständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden. In der Vergangenheit  hat  die  Stadt  Bergkamen  die  Gesamtabschlüsse  2010 bis 2018  erstellt.

 

Davon unabhängig gilt es nun über die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019 zu entscheiden. Mit dem 2. NKF Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG NRW) wurden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit vom Gesamtabschluss ermöglicht.

 

Gem. § 116a Absatz 1 GO NRW wird eine Gemeinde demnach von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen befreit, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei genannten Merkmale zutreffen:

  1. Die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche dürfen insgesamt einen Wert von      1.500.000.000 € nicht überschreiten.

 

  1. Die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge der verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.

 

  1. Die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen der relevanten verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

Gemäß § 116a Absatz 2 GO NRW entscheidet über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses der Rat für jedes Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die notwendigen Voraussetzungen wurden entsprechend geprüft und liegen der Vorlage als ergänzende Anlage bei. Gemäß der Anlage 1 erfüllt die Stadt Bergkamen, zu den Stichtagen 31.12.2018 und 31.12.2019, die gesamten oben genannten Merkmale.

Die aktuellen Berechnungsgrundlagen für 2018 und 2019 bilden dabei die folgenden Jahresabschlüsse:

Berechnungsgrundlagen 2018:

Festgestellter Jahresabschluss 2018 der Stadt Bergkamen                        

Festgestellter Jahresabschluss 2018 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen

Festgestellter Jahresabschluss 2018 des EntsorgungsBetriebBergkamen           

Festgestellter Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen

 

Berechnungsgrundlagen 2019:

Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Bergkamen                       

Geprüfter Jahresabschluss 2019 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen

Geprüfter Jahresabschluss 2019 des EntsorgungsBetriebBergkamen   

Geprüfter Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen

Es ist aber auch für den endgültigen Jahresabschluss 2019 der Stadt Bergkamen mangels wesentlicher Änderungen davon auszugehen, dass der Anteil der Bilanzsumme und der Anteil der ordentlichen Erträge weiterhin deutlich unter 50 % liegt und die kumulierte Bilanzsumme des Konzerns Stadt Bergkamen nicht über 1,5 Mrd. € ansteigen wird.

 

Die Entscheidung des Rates ist der Aufsichtsbehörde jährlich mit der Anzeige des durch den Rat festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde vorzulegen.

Soweit eine Gemeinde von dem Recht der Befreiung Gebrauch macht, ist nach § 116a Absatz 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW  zu erstellen. Dieser ist bis zum 31.12. des Folgejahres aufzustellen und enthält Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form.

Die Stadt Bergkamen hat in der Vergangenheit bereits aussagekräftige Beteiligungsberichte erstellt und wird die Anforderungen auch zukünftig erfüllen.

 

Durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKGB NRW) wird ein verpflichtendes Muster für den Beteiligungsbericht erstellt. Die Bekanntgabe dieses verbindlichen Musters steht aber bislang noch aus.

 

Bis zum verbindlichen Muster wird die bisherige Form fortgeschrieben.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Fischer