Betreff
Veräußerung der durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) gehaltenen Anteile der TECHNOPARK KAMEN GmbH (TPK GmbH) an die Stadt Kamen
Vorlage
11/1948
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt seine Vertreter in den Gremien der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna (WFG) der Veräußerung der an der TECHNOPARK KAMEN GmbH gehaltenen Anteile an die Stadt Kamen zuzustimmen.

 

2.    Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird beauftragt, im Anschluss das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren einzuleiten.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Kamen hat nach vorherigen Gesprächen mit den übrigen Gesellschaftern der TPK GmbH in seiner Sitzung am 27.02.2020 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst, die Anteile der anderen Gesellschafter der TPK GmbH zurückzukaufen.

 

Neben der Stadt Kamen als Hauptgesellschafter sind an der Gesellschaft noch nachfolgende Kommunen/Gesellschaften beteiligt:

 

-        WFG (24 %)

-        Sparkasse UnnaKamen (8 %)

-        GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen GmbH (8 %)

-        Stadt Bergkamen (6 %)

-        Gemeinde Bönen (3 %)

 

Gemäß § 111 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GO NRW dürfen Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft, an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 % beteiligt sind, Veräußerungen u. a. nur nach vorheriger Entscheidung des Rates der jeweiligen Stadt/Gemeinde zustimmen.

 

Die Stadt Bergkamen ist über die WFG mittelbar mit 1,77 % an der TPK GmbH beteiligt. Da der mittelbare Anteil der kommunalen Eigner der WFG 100 % beträgt, ist vor Beschluss in den Gremien der WFG ein entsprechender Ratsbeschluss aller an der WFG beteiligten Kommunen erforderlich.

 

Mit dem als Anlage beiliegendem Schreiben wurden die übrigen Gesellschafter der TPK GmbH über das Anliegen der Stadt Kamen informiert. Hieraus können auch die Beweggründe für die Entscheidung entnommen werden. Insbesondere kann die alleinige Verlustübernahme als HSK-Kommune von der Stadt Kamen nicht länger gewährleistet werden.

 

Als Anlage ist zudem die zwischen der WFG und der Stadt Kamen im Entwurf erarbeitete Kooperationsvereinbarung beigefügt, die die wichtige und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern noch einmal unterstreichen soll.

 

Die Veräußerung der Anteile der WFG an der TPK GmbH erfolgt zum Buchwert (25.200 €).

 

Der Rat der Stadt Kamen hat bereits alle notwendigen Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus haben die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen sowohl für ihre unmittelbaren Anteile als auch für ihre mittelbaren Anteile über die GSW entsprechende Beschlüsse herbeigeführt ebenso wie die Sparkasse UnnaKamen und die GSW GmbH für ihre unmittelbaren Anteile.

 

Von den kommunalen Eignern der WFG haben neben dem Rat der Stadt Kamen auch der Kreistag des Kreises Unna sowie der Rat der Stadt Unna einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Bergkamen, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Anlagen

-        Anschreiben vom 03.04.2020 – Mitteilung über Ratsbeschluss vom 27.02.2020

o   Anlage – Beschlussvorlage Nr. 009-2020 – hier: Kauf der Anteile anderer Gesellschafter TPK Kamen

 

-        Entwurf der Kooperationsvereinbarung zwischen der WFG und der Stadt Kamen

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle