Betreff
„Änderung der Gesellschaftsverträge der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG)“
Vorlage
11/1925
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Den in Anlage 1 dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der UKBS wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Bergkamen in den Gremien der UKBS werden beauftragt, entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

2.    Den in Anlage 3 dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der WFG wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Bergkamen in den Gremien der WFG werden beauftragt, entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag des Kreises Unna hat am 03.12.2019 das Konzept „Strukturen der Beteiligungen zielorientiert weiterentwickeln“ beschlossen und den Landrat beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.

 

Kern des Konzeptes ist eine strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) unter Einschluss der wirtschaftlich relevanten Beteiligungen Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG), mit der die VBU zu einer echten Finanz- und Managementholding weiterentwickelt wird.

 

In Vorbereitung der zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Beschlüsse hat die Kreisverwaltung mit externer Begleitung insbesondere steuerliche, gesellschaftsrechtliche Fragen geklärt. Danach kann durch die Einbringung der Geschäftsanteile des Kreises Unna an der UKBS in die VBU dem Grunde nach ein ähnlicher Kapitalertragssteuereffekt erzielt werden, wie durch die seinerzeitige Übertragung der vom Kreis Unna gehaltenen Anteile an der VKU. Der – letztlich kreisumlagesenkende – finanzielle Effekt beläuft sich auf rd. 40 TEUR pro Jahr.

 

In Bezug auf die WFG wurden auch EU-beihilfenrechtliche Fragen geklärt. Im Ergebnis bestehen aus Sicht der Experten keine Risiken für die WFG. Insbesondere können die Verluste der Gesellschaft weiterhin EU-beihilferechtskonform ausgeglichen werden; der Wegfall der unmittelbaren Gesellschafterstellung des Kreises Unna bei der WFG hat keine Auswirkungen auf den Finanzierungsweg, wie er in der vom Kreistag im Jahr 2012 ausgesprochenen Betrauung der WFG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) dargestellt ist. Ebenso wenig verändert sich die steuerliche oder handelsrechtliche Behandlung der kreiseigenen Finanzierungsmittel.

 

Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg (Kommunalaufsicht) bestehen gegen die Umsetzung des Konzeptes keine grundsätzlichen gemeindewirtschaftsrechtlichen Bedenken.

Allerdings ist der Gesellschaftsvertrag der UKBS entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Synopse zu ändern, um einerseits die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Geschäftsanteils des Kreises auf die VBU zu schaffen und um andererseits die Gesellschaft noch stärker auf aktuelle Herausforderungen auszurichten. Gleichzeitig erfährt dieser Gesellschaftsvertrag – als letzter im Beteiligungsportfolio des Kreises Unna – eine umfassende Anpassung an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht. Dabei wird grundsätzlich auf Mustertexte der Bezirksregierung Arnsberg bzw. auf gängige Standardformulierungen aus anderen Beteiligungsgesellschaften des Kreises Unna zurückgegriffen.

 

Bei der WFG beschränkt sich die Änderung des Gesellschaftsvertrags darauf, dem Kreis Unna die Übertragung seines Geschäftsanteils auf die VBU zu ermöglichen.

 

Der Aufsichtsrat der UKBS hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 den Entwurf des Gesellschaftsvertrages, Stand 28.04.2020, einstimmig genehmigt und den Geschäftsführer beauftragt, den Entwurf den Gesellschaftern zwecks Entscheidung im Kreistag und in den Räten zukommen zu lassen.

 

Der Aufsichtsrat der WFG hat sich intensiv mit dem Konzept beschäftigt und die sich für die Gesellschaft ergebenden Möglichkeiten begrüßt. Auf Empfehlung des Aufsichtsrats hat die Gesellschafterversammlung der WFG die Änderung des Gesellschaftsvertrags am 20.05.2020 beschlossen. Da die ursprünglich vorlaufend geplanten Beschlüsse im Kreistag und in den Räten der Mitgesellschafter aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht erfolgen konnten, enthält der Beschluss einen entsprechenden Zustimmungsvorbehalt.

 

 

Anlagen

Anlage 1: Synopse Änderung Gesellschaftsvertrag UKBS, Stand 28.04.2020

Anlage 2: Gesellschaftsvertrag UKBS nach Änderung

Anlage 3: Synopse Änderung Gesellschaftsvertrag WFG, Stand 06.02.2020

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske