Beschlussvorschlag:
1. Den in Anlage 1 dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der UKBS wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Bergkamen in den Gremien der UKBS werden beauftragt, entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
2. Den in Anlage 3 dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der WFG wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Bergkamen in den Gremien der WFG werden beauftragt, entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren
durchzuführen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Unna hat am
03.12.2019 das Konzept „Strukturen der Beteiligungen zielorientiert
weiterentwickeln“ beschlossen und den Landrat beauftragt, die zur Umsetzung
erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.
Kern des Konzeptes ist eine
strategische Neuausrichtung der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft
Kreis Unna mbH (VBU) unter Einschluss der wirtschaftlich relevanten
Beteiligungen Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG), mit der die VBU
zu einer echten Finanz- und Managementholding weiterentwickelt wird.
In Vorbereitung der zur Umsetzung des
Konzeptes erforderlichen Beschlüsse hat die Kreisverwaltung mit externer
Begleitung insbesondere steuerliche, gesellschaftsrechtliche Fragen geklärt.
Danach kann durch die Einbringung der Geschäftsanteile des Kreises Unna an der UKBS in die VBU dem Grunde nach ein
ähnlicher Kapitalertragssteuereffekt
erzielt werden, wie durch die seinerzeitige Übertragung der vom Kreis Unna
gehaltenen Anteile an der VKU. Der – letztlich kreisumlagesenkende –
finanzielle Effekt beläuft sich auf rd. 40 TEUR pro Jahr.
In Bezug auf die WFG wurden auch EU-beihilfenrechtliche Fragen geklärt. Im Ergebnis
bestehen aus Sicht der Experten keine
Risiken für die WFG. Insbesondere können die Verluste der Gesellschaft
weiterhin EU-beihilferechtskonform
ausgeglichen werden; der Wegfall der unmittelbaren Gesellschafterstellung des
Kreises Unna bei der WFG hat keine
Auswirkungen auf den Finanzierungsweg, wie er in der vom Kreistag im Jahr
2012 ausgesprochenen Betrauung der
WFG mit Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) dargestellt ist. Ebenso wenig verändert
sich die steuerliche oder handelsrechtliche Behandlung der kreiseigenen
Finanzierungsmittel.
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg
(Kommunalaufsicht) bestehen gegen die Umsetzung des Konzeptes keine grundsätzlichen
gemeindewirtschaftsrechtlichen Bedenken.
Allerdings ist der Gesellschaftsvertrag der UKBS entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Synopse zu ändern,
um einerseits die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für eine Übertragung
des Geschäftsanteils des Kreises auf die VBU zu schaffen und um andererseits
die Gesellschaft noch stärker auf aktuelle Herausforderungen auszurichten.
Gleichzeitig erfährt dieser Gesellschaftsvertrag – als letzter im
Beteiligungsportfolio des Kreises Unna – eine umfassende Anpassung an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht. Dabei wird
grundsätzlich auf Mustertexte der Bezirksregierung Arnsberg bzw. auf gängige
Standardformulierungen aus anderen Beteiligungsgesellschaften des Kreises Unna
zurückgegriffen.
Bei der WFG beschränkt sich die Änderung des Gesellschaftsvertrags darauf,
dem Kreis Unna die Übertragung seines Geschäftsanteils auf die VBU zu
ermöglichen.
Der Aufsichtsrat der UKBS hat in seiner
Sitzung am 27.05.2020 den Entwurf des Gesellschaftsvertrages, Stand 28.04.2020,
einstimmig genehmigt und den Geschäftsführer beauftragt, den Entwurf den
Gesellschaftern zwecks Entscheidung im Kreistag und in den Räten zukommen zu
lassen.
Der Aufsichtsrat der WFG hat sich intensiv
mit dem Konzept beschäftigt und die sich für die Gesellschaft ergebenden
Möglichkeiten begrüßt. Auf Empfehlung des Aufsichtsrats hat die
Gesellschafterversammlung der WFG die Änderung des Gesellschaftsvertrags am
20.05.2020 beschlossen. Da die ursprünglich vorlaufend geplanten Beschlüsse im
Kreistag und in den Räten der Mitgesellschafter aufgrund der Corona-Pandemie
noch nicht erfolgen konnten, enthält der Beschluss einen entsprechenden
Zustimmungsvorbehalt.
Anlagen
Anlage 1: Synopse Änderung Gesellschaftsvertrag UKBS, Stand 28.04.2020
Anlage 2: Gesellschaftsvertrag UKBS nach Änderung
Anlage 3: Synopse Änderung Gesellschaftsvertrag WFG, Stand 06.02.2020
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|