Betreff
Einführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Wolfgang Scholz
Vorlage
11/1919
Aktenzeichen
hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister führt den Stadtverordneten Wolfgang Scholz gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 

Sachdarstellung:

 

Der Stadtverordnete Uwe Reichelt, wohnhaft: Obere Erlentiefenstr. 10, 59192 Bergkamen, war seit dem 01.06.2014 Mitglied des Rates der Stadt Bergkamen.

 

 

Stadtverordneter Uwe Reichelt, der der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen angehörte, ist am 26.04.2020 verstorben.

 

 

Als Ersatzbewerber von Herrn Uwe Reichelt ist Herr Christoph Kühling benannt. Da Herr Kühling seit dem 21.12.2019 seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Bergkamen hat, kann er das Mandat im Rat der Stadt Bergkamen nicht ausüben.

 

 

Als nächster Bewerber der Reserveliste der SPD ist

 

Herr Wolfgang Scholz,

wohnhaft: In der Schlenke 2 a, 59192 Bergkamen,

 

benannt.

 

 

Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung sind Stadtverordnete vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer