Betreff
IGA Metropole Ruhr 2027 – Erweiterung des Gesellschafterkreises der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“
hier: Aufnahme der Stadt Bergkamen in die o.g. Gesellschaft
Vorlage
11/1903
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) des Rates der Stadt Bergkamen beschließt sich an der Gesellschaft „IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ zu beteiligen.

 

2.    Der Gesellschafteranteil in Höhe von 350,00 € wird bei der Buchungsstelle 13.55.03/0590.784300 außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 01.11.10/0588.684800.

 

3.    Der HFA beauftragt die Verwaltung (den Bürgermeister) die notwendigen Verträge zu schließen bzw. Erklärungen abzugeben:

 

- Beitrittsvereinbarung Neugesellschafter (Anlage 1)

- Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsvertrag (Anlage 2)

- Gesellschaftsvertrag (Anlage 3)

- Gesellschaftervereinbarung (Anlage 4)

4.    Der HFA beschließt den Leiter des Amtes für Planung, Tiefbau und Umwelt Herrn Thomas Reichling als ordentliches Mitglied, und die Sachgebietsleiterin Frau Christian Reumke als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Der HFA beschließt den Ersten Beigeordneten Herrn Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters als ordentliches Mitglied, und Herrn Thomas Reichling als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

5.    Der HFA beschließt, die IGA gGmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu betrauen (Anlage 5)

 

6.    Der HFA ermächtigt den Bürgermeister, Anpassungen vorzunehmen, welche sich möglichweise im Rahmen des Betrauungsaktes ergeben, soweit diese keine wesentlichen Änderungen darstellen.

 

7.    Der HFA beauftragt die Verwaltung, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 

 

Sachdarstellung:

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme Bergkamens an der Internationalen Gartenschau (IGA) 2027 als Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen gefasst.

Die IGA 2027 findet dezentral in der gesamten Metropole Ruhr statt. Drei Ausstellungsebenen präsentieren das Ruhrgebiet vom Kleinen ins Große und umgekehrt. Die oberste Ebene bilden fünf sog. „Zukunftsgärten“ mit internationaler Relevanz. Dabei werden drei eintrittspflichtige Standorte mit klassischen Schaugärten von zwei Sonderausstellungen flankiert. Der Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen ist als solcher eintrittsfrei.

Die IGA 2027 ermöglicht für die Stadt Bergkamen einen nachhaltigen Beitrag im andauernden Strukturwandel und Investitionen privater Dritter, die ohne dieses Ereignis bei weitem nicht in dieser Höhe, mit diesem Engagement und in diesem zeitlichen Rahmen stattfinden könnten. Ziel ist zum einen die Verbesserung der Lebensqualität für die hier lebenden Bürger und Bürgerinnen und zum anderen die Schaffung eines herausragenden Besuchermagnets mit überregionaler Ausstrahlung, die langfristig über das Ausstellungsjahr hinausgeht. Damit kann die örtliche Tourismuswirtschaft gefestigt und erweitert werden. Die IGA ist zudem Impulsgeber für private Investitionen. Insb. im Ausstellungsjahr wird die IGA eine stark erhöhte Aufmerksamkeit auf Bergkamen lenken, die vielseitige positive Effekte und Synergien für die Wasserstadt Aden, die Marina Rünthe, die Marina Rünthe Nord sowie die Naherholungsqualität für die Bewohner und Bewohnerinnen aller Stadtteile und damit für die Gesamtstadt haben wird. Überdies ist der zusammenhängende grüne Landschaftsraum im nördlichen Stadtgebiet ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung dringend benötigter (hoch)qualifizierter Arbeitsplätze auch und insbesondere auf den unmittelbar angrenzenden gewerblich bzw. industriellen Potenzialflächen sowie zur Attraktivitätssteigerung von Wohngebieten zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften durch ein qualitätsvolles Umfeld. Mit dem Zukunftsgarten wird ein wesentlicher Baustein der Konzeptstudie „Kanalband Bergkamen“ realisiert, die am 09.02.2016 zur sukzessiven Umsetzung vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung einstimmig beschlossen wurde.

 

Der Rat hat im eingangs genannten Grundsatzbeschluss die Bereitschaft erklärt, die Eigenanteile des Durchführungshaushaltes und der Investitionskosten mit den Haushaltsplanberatungen im Rahmen der zu konkretisierenden Projekte und wirtschaftlichen Möglichkeiten bereitzustellen. Dies gilt gleichfalls für die möglichen Folgekosten. In Umsetzung dieses Beschlusses hatte die Verwaltung Kostenschätzungen erstellt und in 2019 eine entsprechende Haushaltsanmeldung vorgenommen. Diese wurde mit Genehmigung des Doppelhaushalts 2020/2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bestätigt. Die nunmehr geplanten Investitionskosten richten sich nach dieser Haushaltsplanung, und auch die Eigenanteile für den Durchführungshaushalt werden durch jährliche Veranschlagung im Haushalt der Stadt Bergkamen bereitgestellt.

 

Die Stadt Bergkamen wird die Zuschussleistungen (Durchführungshaushalt/Ergebnisplan) zugunsten der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH betrauen. Die Beteiligung an der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ ist dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) gemäß § 115 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) anzuzeigen.

 

Bei den Investitionskosten ist zu berücksichtigen, dass die zentrale Fläche des Zukunftsgartens in Bergkamen, die Haldenlandschaft am Kanal, in den wesentlichen Grundzügen durch die RAG im Bergrecht hergestellt wird. Lediglich die Aufwertung und Attraktivierung ist über Eigenanteile und Zuwendungen zu finanzieren. Dieses Modell hat sich in der Vergangenheit bereits bei der Gestaltung der Halde Großes Holz bewährt. Die genauen Folgekosten können erst  kalkuliert werden, sobald ein konkretes Planungskonzept vorliegt. Dabei stellt die beabsichtigte Übernahme der Haldenlandschaft am Kanal durch den RVR eine wesentliche Kostenersparnis für Bergkamen dar. Die Übernahmeverhandlungen zwischen RAG und RVR sind – nicht zuletzt aufgrund der IGA – weit fortgeschritten. Damit kann die erfolgreiche Zusammenarbeit, wie sie bereits bei der Halde Großes Holz und dem Beverseegebiet praktiziert wird, fortgesetzt werden. Der o. g. Grundsatzbeschluss erfolgte vorbehaltlich der entsprechenden verbindlichen Zusicherung des Landes NRW zur angemessenen Förderung und Unterstützung der IGA 2027. In der Zwischenzeit hat das Land NRW mehrfach seine Unterstützung der IGA 2027 betont. Dies gilt auch für die Bezirksregierung Arnsberg, welche die an der IGA beteiligten Kommunen berät. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung erfolgversprechende Fördergespräche geführt.

 

Neben den fachlichen Planungen zur IGA 2027 wie z.B. der in diesem Sommer startende EU-weite Realisierungswettbewerb (vgl. z.B. Drucksache Nr. 11/1870 vom 23.04.2020) laufen auch die organisatorischen Vorbereitungen in Stadt und Region weiter.

 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 13.12.2019 die Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ (IGA GmbH) beschlossen. Gleichlautende Beschlüsse wurden in den Räten der Mitgesellschafter Stadt Dortmund, Stadt Duisburg und Stadt Gelsenkirchen gefasst. Daraufhin konnte die Gesellschaft am 20.12.2019 gegründet werden. Zur Geschäftsführerin wurde Frau Frense von der Gesellschafterversammlung einstimmig bestellt. Zwischenzeitlich ist ebenfalls die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30801 erfolgt.

 

Im Gründungsprozess der IGA GmbH wurde stets die spätere Option, weitere kommunale Mitgesellschafter, die als Sonderstandorte bei der IGA fungieren, in die Gesellschaft aufzunehmen, mitgedacht. Darüber wurden sowohl die drei kommunalen Gründungsgesellschafter (Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen), der Kreis Recklinghausen und die Städte Bergkamen und Lünen („neue Gesellschafter“) als auch das MHKBG NRW und die Gremien des RVR informiert.

 

Es war geplant, nach erfolgter Gründung der Gesellschaft Sondierungsgespräche mit den entsprechenden Verwaltungen des Kreises Recklinghausen und der Städte Bergkamen und Lünen zu führen. In diesen sollte eine mögliche Aufnahme als Gesellschafter der IGA GmbH ausgelotet werden.

 

Vorteile der Erweiterung des Gesellschafterkreises der IGA GmbH werden in erster Linie in einer engeren Verzahnung zwischen der Gesellschaft und den verschiedenen Standorten gesehen. Sie geben der Regionalität der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 auch in den Gesellschaftsstrukturen der Durchführungsgesellschaft den entsprechenden Stellenwert.

 

Zudem gab es aus dem Kreis der Sonderstandorte Interessensbekundungen, ebenfalls als Gesellschafter in die Durchführungsgesellschaft aufgenommen zu werden.

 

Durch die Aufnahme der neuen Gesellschafter in die IGA GmbH ergeben sich Veränderungen bei den Gesellschaftsanteilen, wie nachstehende Tabelle verdeutlicht:

 

 

 

Im Februar dieses Jahres haben Vertreter der Verwaltungen der neuen Gesellschafter und der Verwaltung des RVR ausgehend von den bestehenden Vertragswerken (Durchführungsvertrag zwischen dem RVR/der IGA GmbH und der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG), Gesellschaftsvertrag der IGA GmbH und Gesellschaftervereinbarung zwischen den kommunalen Gesellschaftern und dem RVR) sowie den bestehenden Gesellschaftsstrukturen der Durchführungsgesellschaft die Rahmenbedingungen für eine Erweiterung des Gesellschafterkreises diskutiert. In einem offenen und sehr konstruktiven Gespräch wurde das Ziel, die Größe des Aufsichtsrates nicht zu verändern, leicht modifiziert nahezu erreicht. Mit dem verabredeten Ergebnis wurde aber ein vergleichsweise sogar besseres Ergebnis erzielt: Die neuen Gesellschafter erhalten wie alle kommunalen Gesellschafter jeweils einen Sitz im Aufsichtsrat. Die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat erhöht sich somit von 15 auf 18. Auf Vorschlag der neuen Gesellschafter sollen diese gemeinsam mit nur einer Stimme stimmberechtigt sein; bei der Ausübung des Stimmrechts erfolgt ein turnusmäßiger Wechsel zwischen den drei Aufsichtsratsmitgliedern der Neugesellschafter von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr.

 

Die besprochenen Sachverhalte wurden im Anschluss und mit Unterstützung der bisher den Gründungsprozess begleitenden Kanzlei Aulinger durch die Beteiligungssteuerung des RVR in den Vertragswerken entsprechend eingearbeitet. Die geänderten Vertragsunterlagen wurden dann den Gründungsgesellschaftern und den neuen Gesellschaftern sowie dem MHKBG NRW zur Abstimmung übersandt. Die mit allen Beteiligten final abgestimmten Fassungen des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung sind der Beschlussvorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt.

 

Parallel zur Abstimmung mit den Neugesellschaftern wurde, wie in der Beschlussvorlage des RVR 13/1444 zur Gründung der Durchführungsgesellschaft bereits kurz angemerkt, ein Betrauungsakt unter Einbeziehung der EU-beihilferechtlichen Expertise der Kanzlei Aulinger erarbeitet, mit dem die Zuschussleistungen des RVR EU-beihilferechtskonform gerechtfertigt werden sollen. Die Betrauung erfolgt auf Basis des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011. Der Betrauungsakt ist als Anlage 5 beigefügt. Zur Umsetzung des Betrauungsaktes wird die Stadt Bergkamen jährlich einen Zuwendungsbescheid erlassen.

Die Mitgesellschafter werden ihre Zuschüsse ebenfalls betrauen.

 

Eine Beschlussfassung ist in den politischen Gremien aller Gesellschafter noch vor der Sommerpause vorgesehen, so dass eine notarielle Umsetzung zeitnah erfolgen kann.

 

 

 

Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel im Planungszeitraum 2020 - 2024:



1.      Teilergebnisplan  Produkt 13.55.03; Sachkonto: 531801

 

Teilergebnisplan

2020

2021

2022

2023

2024

Erträge

     

     

     

     

     

Personalaufwendungen

     

     

     

     

     

Transferaufwendungen

65.000

65.000

66.000

67.000

68.000

Ermächtigungsübertragung (aus 2019)

65.000

 

 

 

 

Abschreibungen und Zinsaufwand

     

     

     

     

     

Summe (Eigenanteil)

130.000

65.000

66.000

67.000

68.000

 

 

2.      Teilfinanzplan Produkt 13.55.03; Maßnahmen-Nr. 0544

 

Teilfinanzplan

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlungen

165.000

107.500

212.500

1.001.125

2.390.375

Auszahlungen

340.000

265.000

482.500

2.111.250

3.918.750

Summe (Eigenanteil)

175.000

157.500

270.000

1.110.125

1.528.375

 

 

Gemäß Gesellschaftervereinbarung (Anlage 4) ist die Verpflichtung der Stadt Bergkamen zur Zahlung eines etwaigen Verlustausgleichs nach erfolgter Schlussrechnung auf max. 110.447,00 € begrenzt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 5 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Mitunterzeichnung StA 61

 

 

 

 

Reichling

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger