Bezug: Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 12.12.2019
hier: a) Pflege der städtischen Grünanlagen - Bereitstellung eines SOFORT-Eingreifteams
b) Stadtbildpflege - Mehr Sauberkeit und gepflegtes Grün im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel
und Wirtschaftsförderung beschließt das nachfolgende Konzept Stadtbildpflege
einschließlich Kostenfolgen und Revisionsklausel.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
beschließt das nachfolgende Konzept Stadtbildpflege einschließlich Kostenfolgen
und Revisionsklausel.
Sachdarstellung:
1.
Anlass
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.12.2019
folgendes beschlossen:
a)
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des zu beschließenden Stellenplans im
Personalaufwand sicherzustellen, dass im Bereich StA 68 – Baubetriebshof neben
der Dauerpflege der städtischen Grünanlagen auch die Bereitstellung eines
SOFORT-Eingreifteams gewährleistet ist.
b)
Des
Weiteren hat der Rat der Stadt Bergkamen die Verwaltung beauftragt, ein
Gesamtkonzept zur Verbesserung der Stadtreinigung und der Grünflächenpflege zu
erstellen. Hierbei sollen auch stadtbildprägende Flächen anderer
öffentlich-rechtlicher Baulastträger in die Gesamtbetrachtung einbezogen
werden, ggf. mit entsprechender Kostenregelung. Dazu sind im Produkthaushalt
2020 / 2021 pro Jahr zusätzlich 200.000 Euro für Personalkosten und 50.000 Euro
in 2020 für bewegliches Anlagevermögen des BBH zur Verfügung zu stellen.
2.
Grünflächen im Stadtgebiet und ihre Bedeutung für Klimaschutz und Stadtbild
Insgesamt besitzt die Stadt Bergkamen derzeit rd.
160 ha Waldflächen und rd. 56 ha Grün- und Freiflächen (inkl. Wegeflächen).
Diese werden vom Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt (StA 61) bewirtschaftet
und vom Baubetriebshof (StA 68 / BBH) in dessen Auftrag und in gemeinsamer
Kooperation unterhalten.
Innerstädtische Grünflächen haben eine hohe
Bedeutung für das lokale Klima, da die Flächen durch Schattenbildung und
Filterwirkung der Gehölze und besonders in der Nacht aufgrund der
Kaltluftbildung und dem Luftaustausch eine kühlende Wirkung auf die Umgebung
haben. Darüber hinaus können sie klimatisch wichtige Frischluftschneisen
gewährleisten. Daher sollen der Erhalt sowie der Ausbau von Grünflächen und
ihrer mikroklimatischen Anpassungsfunktion mit Hilfe des Klimaschutzkonzeptes
gesichert werden.
Allerdings besitzen innerstädtische Grünflächen und
Straßenbegleitgrünflächen häufig nur sehr geringe Größen, sodass ein Großteil
dieser Flächen lediglich das vorherrschende Mikroklima beeinflussen kann. Die
Gestaltung solcher Grünanlagen dient somit vordergründig der optischen
Aufwertung des Stadtbildes und nur zu einem marginalen Anteil dem Erreichen der
im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Klimaziele.
Um einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des
globalen Klimawandels und dessen Folgen für die Stadt Bergkamen beizutragen,
sind zukünftig ebenfalls großräumige Flächen im Rahmen einer klimagerechten
Grüngestaltung zu berücksichtigen. Denn die Zunahme von längeren Hitzeperioden,
Stürmen sowie Starkregenereignissen hat insbesondere Auswirkungen auf die
vorhandenen Grün- und Landschaftssysteme. Der Zeitplan des integrierten
Klimaschutzkonzepts sieht für die Jahre 2020/2021 eine Untersuchung von
städtischen Grünflächen auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsfunktion sowie
deren Resilienz vor. Eine klimagerechte Strategie zur Gestaltung der
gesamtstädtischen Grünstrukturen soll in der Folge einen wirksamen Beitrag zur
Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes leisten.
Eine klimafreundliche und optisch ansprechende
Stadtbegrünung kann nur durch einen fachgerechten und angemessenen
Pflegeaufwand erreicht werden. Entsprechende Pflanzarten und Pflegestandards
fördern die Biodiversität von Grünflächen und Straßenbegleitgrünflächen. Vor
diesem Hintergrund qualitativ hochwertig hergerichtete und gepflegte Grünflächen
können identifikationsstiftend auf Bürgerinnen und Bürger wirken, sodass die
Verwaltung auch im Bereich der klimagerechten Grünflächengestaltung und
Stadtbildpflege ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.
3.
Erarbeitung und Umsetzung des Konzepts „Stadtbildpflege“
Im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens wurde vom
StA 68 / BBH mit Unterstützung vom StA 61 das nachfolgende Konzept „Stadtbildpflege“ entwickelt.
Ziel ist ein besserer optischer Eindruck im
gesamten Stadtbild Bergkamen. Ungeachtet von originären Pflegezuständigkeiten
anderer öffentlicher Träger (Kreis Unna / Straßen.NRW) sollen in Kooperation
und Absprache mit diesen durch die beiden städtischen Betriebe BBH und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) auch
auf „fremden“ Flächen ein höherer Pflegestandard umgesetzt werden, um einen
positiven Gesamteindruck herzustellen. Im Detail werden folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
•
Einrichtung
eines “Grünpflege-Eingreifteams / 1-2-3-Bergkamen“
Bildung einer motorisierten Pflegekolonne mit drei Mitarbeitern (m/w/d), die in keine Dauerpflege eingebunden
ist und sofort bzw. am nächsten Tag Meldungen / Beschwerden /
Anregungen der Bevölkerung erledigen kann.
•
Übernahme
der Pflege der Kreisverkehre durch den BBH
Durch die Übernahme der Pflege der
Kreisverkehre durch den BBH soll sichergestellt werden, dass eine
Pflegeintensivität erreicht wird, die den teilweise an sie grenzenden städt.
Straßen entspricht und der Gestaltung mit Pflanzen und deren beabsichtiger
Intention gerecht wird.
Hier ist eine Abstimmung – auch evtl. Kostenübernahme – mit den zuständigen
Straßenbaulastträgern (Kreis Unna / Straßen.NRW) notwendig.
•
Umgestaltung
und anschl. Pflege von öffentlichen Flächen aller Straßenbaulastträger
in Stadteingangssituationen als auch an prägnanten Objekten mit
+ Wildblumenmischungen
+ Staudenbepflanzungen
+ Einsaat von Blumenzwiebeln als mehrjährige Frühjahrsblüher (auch Lauchge-
wächse)
Ein Auflistung der möglichen Standorte ist als Anlage 1 beigefügt.
•
Integration
von Wildblumenpflanzungen in Neuplanungen
Im
Rahmen der Planung und Anlegung neuer Grünanlagen wird geprüft, inwieweit im
Interesse der Aufwertung des Stadtbildes wie auch der Schaffung weiterer
Insektenweiden Wildblumenwiesen anstelle von Rasenflächen angelegt werden
können.
•
Pflanzung
von Bäumen im Stadtgebiet
Da
die ökologische Wertigkeit von Bäumen u.a. durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung
und Verbesserung des Kleinklimas ungleich höher anzusetzen ist als die von
Wildblumenpflanzungen, werden die der Verwaltung zur Verfügung gestellten
Mittel zur ökologischen Aufwertung auch für die Pflanzung von das Stadtbild
positiv beeinflussenden Bäumen eingesetzt.
•
Mahd der Bankette an überörtlichen Straßen
Hier schlägt der BBH eine Anpassung der Mahdhäufigkeit an die städtische
Regelung vor; diese werden in der Regel mindestens dreimal pro Jahr gemäht, die
Bankette an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in der Regel lediglich zweimal
pro Jahr. Hier ist in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern
mindestens eine weitere Mahd – zeitlich sinnvoll getaktet und der Witterung
angepasst – durch den BBH durchzuführen.
•
Teilweise
Übernahme der Mahd bei Reinigung des Straßenbegleitgrüns durch den EBB
Die Reinigungskolonnen des EBB sollen an nicht repräsentativen Straßen bzw.
Objekten, die bisher lediglich vom Abfall befreit wurden, zukünftig den Rasen-
und einfachen Strauchschnitt durchführen. Durch diesen Auftragsübergang würde
eine engere Verzahnung aus manueller Reinigung, maschinellem Reinigungseinsatz
mit einer Kehrmaschine und „einfacher“ Grünpflege erfolgen. Die Baumpflege und
der fachliche Strauchschnitt außerhalb der Vegetationszeit verbleiben beim BBH.
Die vorgenannte Konzeption entspricht im wesentlichem der Regelung zwischen
Stadt Dortmund und Entsorgung Dortmund GmbH.
•
Sammlung und Entsorgung von „illegalen
Abfallablagerungen“
Der EBB soll "wilden Müll"
auch von den öffentlichen Flächen entfernen und einer geregelten Entsorgung
zuführen, die nicht der
Stadt Bergkamen gehören, sondern anderen Straßenbaulastträger (Kreis Unna /
Straßen.NRW) zuzurechnen sind. Im Rahmen einer ganzheitlichen Stadtbildpflege
wird der Aufgabenbereich des EBB dahingehend erweitert. Private Flächen sind
davon nicht
eingeschlossen. Der zusätzliche Kostenaufwand fließt in die
Gebührenkalkulation Abfall ein.
•
Verstärkter Technikeinsatz
Durch verstärkten Personaleinsatz ist der konsequenten Ganzjahreseinsatzes der
vorhanden Pflegetechnik (Schlegel- und Seitenrandmäher, Heckenmulcher, Großflächenmäher,
Heißwassergerät Wildkraut, Mähraupe, Astschere, Wildkrautbürste an
Kehrmaschinen EBB) sicherzustellen.
Bei Neubeschaffungen von handgeführten Grünpflegegeräten ist der Einsatz von
akkubetriebenen Geräten (bei identischer Leistung) aus Gründen des
Arbeitsschutzes und der Immissionsbelastung der Vorrang zu geben.
4.
Revisonsklausel
Diese Maßnahmen sind zunächst für den Zeitraum des
Doppelhaushaltes 2020 / 2021 befristet; zum Ende des Jahres 2021 sind diese zu
bewerten und auf dieser Basis ist über eine Weiterführung zu entscheiden.
5.
Notwendige Voraussetzungen
In Abstimmung mit Kämmerei und Zentralen Diensten
(Personalbereich) sind zur Umsetzung des Konzepts Stadtbildpflege folgende
Maßnahmen beim BBH / EBB notwendig:
a)
Schaffung
von sechs zusätzlichen Stellen im Bereich des Baubetriebshofes mit folgender
Verteilung:
+ zwei Mitarbeiter für das Grünpflege-Eingreifteam
/ 1-2-3-Bergkamen,
+ jeweils zwei MAB für die Grünpflegekolonnen Ost und West des BBH.
Anmerkung: der Vorarbeiter für das Grünpflege-Eingreifteam /
1-2-3-Bergkamen wird aus dem Bestand des BBH abgestellt.
b)
Verstärkter Personaleinsatz im Grünpflegebereich
während der Vegetationsperiode außerhalb der Kernarbeitszeit.
Personalkosten gesamt: 250.000 Euro / jährlich
c)
Beschaffung
eines Doppelkabinen-Kipper-Lkw’s, Anhängers und Pflegegeräten für das Grünpflege-Eingreifteam / 1-2-3-Bergkamen.
Investive Kosten: 50.000 Euro / einmalig (danach Unterhaltungskosten)
d)
Erweiterung
der Beauftragung an den EBB bezüglich Pflege des Straßenbegleitgrüns an nicht
repräsentativen Straßen bzw. Objekten, die bisher lediglich vom Abfall befreit
wurden (41.000 Euro).
e)
Erweiterung
des Pflegeauftrages an das Evangelische Perthes-Werk, Hellweg-Werkstätten,
Kamen und Bergkamen-Oberaden im Bereich der Pflege von Grünanlagen (11.000
Euro).
f)
Bereitstellung
von Haushaltsmitteln für die Beschaffung von Material (Pflanzgut, Mutterboden,
Substraten etc.) und Beauftragung von Dienstleistungen (maschinelle
Blumenzwiebelpflanzungen, Anmietung von Pflanzcontainern etc.). Kosten rd.
8.000 Euro.
Sachkosten gesamt: 60.000 Euro / jährlich
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlage 1
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Polplatz |
Amtsleiter Reichling |
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