Betreff
Stadtbildpflege Bergkamen - Konzeptvorstellung
Bezug: Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 12.12.2019
hier: a) Pflege der städtischen Grünanlagen - Bereitstellung eines SOFORT-Eingreifteams
b) Stadtbildpflege - Mehr Sauberkeit und gepflegtes Grün im Stadtgebiet
Vorlage
11/1849
Aktenzeichen
StA 61/68 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschließt das nachfolgende Konzept Stadtbildpflege einschließlich Kostenfolgen und Revisionsklausel.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr beschließt das nachfolgende Konzept Stadtbildpflege einschließlich Kostenfolgen und Revisionsklausel.

 

Sachdarstellung:

 

1. Anlass

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.12.2019 folgendes beschlossen:

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des zu beschließenden Stellenplans im Personalaufwand sicherzustellen, dass im Bereich StA 68 – Baubetriebshof neben der Dauerpflege der städtischen Grünanlagen auch die Bereitstellung eines SOFORT-Eingreifteams gewährleistet ist.

b)      Des Weiteren hat der Rat der Stadt Bergkamen die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Stadtreinigung und der Grünflächenpflege zu erstellen. Hierbei sollen auch stadtbildprägende Flächen anderer öffentlich-rechtlicher Baulastträger in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden, ggf. mit entsprechender Kostenregelung. Dazu sind im Produkthaushalt 2020 / 2021 pro Jahr zusätzlich 200.000 Euro für Personalkosten und 50.000 Euro in 2020 für bewegliches Anlagevermögen des BBH zur Verfügung zu stellen.

 

2. Grünflächen im Stadtgebiet und ihre Bedeutung für Klimaschutz und Stadtbild

Insgesamt besitzt die Stadt Bergkamen derzeit rd. 160 ha Waldflächen und rd. 56 ha Grün- und Freiflächen (inkl. Wegeflächen). Diese werden vom Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt (StA 61) bewirtschaftet und vom Baubetriebshof (StA 68 / BBH) in dessen Auftrag und in ge­meinsamer Kooperation unterhalten.

Innerstädtische Grünflächen haben eine hohe Bedeutung für das lokale Klima, da die Flächen durch Schattenbildung und Filterwirkung der Gehölze und besonders in der Nacht aufgrund der Kaltluftbildung und dem Luftaustausch eine kühlende Wirkung auf die Umgebung haben. Darüber hinaus können sie klimatisch wichtige Frischluftschneisen gewährleisten. Daher sollen der Erhalt sowie der Ausbau von Grünflächen und ihrer mikroklimatischen Anpassungsfunktion mit Hilfe des Klimaschutzkonzeptes gesichert werden.

 

Allerdings besitzen innerstädtische Grünflächen und Straßenbegleitgrünflächen häufig nur sehr geringe Größen, sodass ein Großteil dieser Flächen lediglich das vorherrschende Mikroklima beeinflussen kann. Die Gestaltung solcher Grünanlagen dient somit vorder­gründig der optischen Aufwertung des Stadtbildes und nur zu einem marginalen Anteil dem Erreichen der im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Klimaziele.

Um einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des globalen Klimawandels und dessen Folgen für die Stadt Bergkamen beizutragen, sind zukünftig ebenfalls großräumige Flächen im Rahmen einer klimagerechten Grüngestaltung zu berücksichtigen. Denn die Zunahme von längeren Hitzeperioden, Stürmen sowie Starkregenereignissen hat insbesondere Auswirkungen auf die vorhandenen Grün- und Landschaftssysteme. Der Zeitplan des integrierten Klimaschutzkonzepts sieht für die Jahre 2020/2021 eine Untersuchung von städtischen Grünflächen auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsfunktion sowie deren Resilienz vor. Eine klimagerechte Strategie zur Gestaltung der gesamtstädtischen Grün­strukturen soll in der Folge einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes leisten.

Eine klimafreundliche und optisch ansprechende Stadtbegrünung kann nur durch einen fachgerechten und angemessenen Pflegeaufwand erreicht werden. Entsprechende Pflanz­arten und Pflegestandards fördern die Biodiversität von Grünflächen und Straßen­begleit­grünflächen. Vor diesem Hintergrund qualitativ hochwertig hergerichtete und gepflegte Grün­flächen können identifikationsstiftend auf Bürgerinnen und Bürger wirken, sodass die Verwaltung auch im Bereich der klimagerechten Grünflächengestaltung und Stadtbildpflege ihrer Vorbildfunktion gerecht wird.

 

3. Erarbeitung und Umsetzung des Konzepts „Stadtbildpflege“

Im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens wurde vom StA 68 / BBH mit Unterstützung vom StA 61 das nachfolgende KonzeptStadtbildpflege“ entwickelt.

Ziel ist ein besserer optischer Eindruck im gesamten Stadtbild Bergkamen. Ungeachtet von originären Pflegezuständigkeiten anderer öffentlicher Träger (Kreis Unna / Straßen.NRW) sollen in Kooperation und Absprache mit diesen durch die beiden städtischen Betriebe BBH und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) auch auf „fremden“ Flächen ein höherer Pflege­standard umgesetzt werden, um einen positiven Gesamteindruck herzustellen. Im Detail werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

         Einrichtung eines “Grünpflege-Eingreifteams / 1-2-3-Bergkamen“
Bildung einer motorisierten Pflegekolonne mit drei Mitarbeitern (m/w/d), die in keine Dauerpflege eingebunden ist und sofort bzw. am nächsten Tag Meldungen / Be­schwerden / Anregungen der Bevölkerung erledigen kann.

         Übernahme der Pflege der Kreisverkehre durch den BBH
Durch die Übernahme der Pflege der Kreisverkehre durch den BBH soll sichergestellt werden, dass eine Pflegeintensivität erreicht wird, die den teilweise an sie grenzenden städt. Straßen entspricht und der Gestaltung mit Pflanzen und deren beabsichtiger Intention gerecht wird.
Hier ist eine Abstimmung – auch evtl. Kostenübernahme – mit den zuständigen Straßenbaulastträgern (Kreis Unna / Straßen.NRW) notwendig.

         Umgestaltung und anschl. Pflege von öffentlichen Flächen aller Straßen­baulastträger in Stadteingangssituationen als auch an prägnanten Objekten mit
+ Wildblumenmischungen
+ Staudenbepflanzungen
+ Einsaat von Blumenzwiebeln als mehrjährige Frühjahrsblüher (auch Lauchge-
   wächse)
Ein Auflistung der möglichen Standorte ist als Anlage 1 beigefügt.

         Integration von Wildblumenpflanzungen in Neuplanungen
Im Rahmen der Planung und Anlegung neuer Grünanlagen wird geprüft, inwieweit im Interesse der Aufwertung des Stadtbildes wie auch der Schaffung weiterer Insekten­weiden Wildblumenwiesen anstelle von Rasenflächen angelegt werden können.

         Pflanzung von Bäumen im Stadtgebiet
Da die ökologische Wertigkeit von Bäumen u.a. durch Sauerstoffproduktion, Staub­bindung und Verbesserung des Kleinklimas ungleich höher anzusetzen ist als die von Wildblumenpflanzungen, werden die der Verwaltung zur Verfügung gestellten Mittel zur ökologischen Aufwertung auch für die Pflanzung von das Stadtbild positiv beeinflus­senden Bäumen eingesetzt.

         Mahd der Bankette an überörtlichen Straßen
Hier schlägt der BBH eine Anpassung der Mahdhäufigkeit an die städtische Regelung vor; diese werden in der Regel mindestens dreimal pro Jahr gemäht, die Bankette an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in der Regel lediglich zweimal pro Jahr. Hier ist in Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern mindestens eine weitere Mahd – zeitlich sinnvoll getaktet und der Witterung angepasst – durch den BBH durch­zuführen.

         Teilweise Übernahme der Mahd bei Reinigung des Straßenbegleitgrüns durch den EBB
Die Reinigungskolonnen des EBB sollen an nicht repräsentativen Straßen bzw. Objekten, die bisher lediglich vom Abfall befreit wurden, zukünftig den Rasen- und einfachen Strauchschnitt durchführen. Durch diesen Auftragsübergang würde eine engere Verzahnung aus manueller Reinigung, maschinellem Reinigungseinsatz mit einer Kehrmaschine und „einfacher“ Grünpflege erfolgen. Die Baumpflege und der fachliche Strauchschnitt außerhalb der Vegetationszeit verbleiben beim BBH. Die vor­genannte Konzeption entspricht im wesentlichem der Regelung zwischen Stadt Dortmund und Entsorgung Dortmund GmbH.

         Sammlung und Entsorgung von „illegalen Abfallablagerungen“
Der EBB soll "wilden Müll" auch von den öffentlichen Flächen entfernen und einer geregelten Entsorgung zuführen, die nicht der Stadt Bergkamen gehören, sondern anderen Straßenbaulastträger (Kreis Unna / Straßen.NRW) zuzurechnen sind. Im Rahmen einer ganzheitlichen Stadtbildpflege wird der Aufgabenbereich des EBB dahingehend erweitert. Private Flächen sind davon nicht eingeschlossen. Der zu­sätzliche Kostenaufwand fließt in die Gebührenkalkulation Abfall ein.

         Verstärkter Technikeinsatz
Durch verstärkten Personaleinsatz ist der konsequenten Ganzjahreseinsatzes der vorhanden Pflegetechnik (Schlegel- und Seitenrandmäher, Heckenmulcher, Groß­flächenmäher, Heißwassergerät Wildkraut, Mähraupe, Astschere, Wildkrautbürste an Kehrmaschinen EBB) sicherzustellen.
Bei Neubeschaffungen von handgeführten Grünpflegegeräten ist der Einsatz von akkubetriebenen Geräten (bei identischer Leistung) aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Immissionsbelastung der Vorrang zu geben.

 

4. Revisonsklausel

Diese Maßnahmen sind zunächst für den Zeitraum des Doppelhaushaltes 2020 / 2021 befristet; zum Ende des Jahres 2021 sind diese zu bewerten und auf dieser Basis ist über eine Weiterführung zu entscheiden.


5. Notwendige Voraussetzungen

In Abstimmung mit Kämmerei und Zentralen Diensten (Personalbereich) sind zur Umsetzung des Konzepts Stadtbildpflege folgende Maßnahmen beim BBH / EBB notwendig:

a)      Schaffung von sechs zusätzlichen Stellen im Bereich des Baubetriebshofes mit folgender Verteilung:
+ zwei Mitarbeiter für das Grünpflege-Eingreifteam / 1-2-3-Bergkamen,
+ jeweils zwei MAB für die Grünpflegekolonnen Ost und West des BBH.
Anmerkung: der Vorarbeiter für das Grünpflege-Eingreifteam / 1-2-3-Bergkamen wird aus dem Bestand des BBH abgestellt.

b)      Verstärkter Personaleinsatz im Grünpflegebereich während der Vegetationsperiode außerhalb der Kernarbeitszeit.

Personalkosten gesamt: 250.000 Euro /
jährlich

c)      Beschaffung eines Doppelkabinen-Kipper-Lkw’s, Anhängers und Pflegegeräten für das Grünpflege-Eingreifteam / 1-2-3-Bergkamen.

Investive Kosten: 50.000 Euro / einmalig (danach Unterhaltungskosten)

d)     Erweiterung der Beauftragung an den EBB bezüglich Pflege des Straßenbegleitgrüns an nicht repräsentativen Straßen bzw. Objekten, die bisher lediglich vom Abfall befreit wurden (41.000 Euro).

e)      Erweiterung des Pflegeauftrages an das Evangelische Perthes-Werk, Hellweg-Werk­stätten, Kamen und Bergkamen-Oberaden im Bereich der Pflege von Grünanlagen (11.000 Euro).

f)       Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beschaffung von Material (Pflanzgut, Mutterboden, Substraten etc.) und Beauftragung von Dienstleistungen (maschinelle Blumenzwiebelpflanzungen, Anmietung von Pflanzcontainern etc.). Kosten rd. 8.000 Euro.

Sachkosten gesamt: 60.000 Euro / jährlich

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage 1

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling