hier: Zustimmung zur Bereitstellung eines/r außerplanmäßigen Aufwandes/Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 01.11.14.521502 „Energetische Sanierung Pestalozzihaus“ eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 800.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch die Buchungsstellen
01.11.14.414000 „Zuweisungen vom Bund (KInvFöG NRW) in Höhe von 720.000,00 €
und 16.61.02.551700 „Minderaufwendungen Zinsen an Kreditinstitute“ in Höhe von
80.000,00 €.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage
Sachdarstellung:
Ursprünglich sollte
im Zuge des Investitionsförderprogrammes die Eissporthalle, unter der
Voraussetzung eines Rückkaufes durch die Stadt Bergkamen, energetisch saniert
werden. Dies sollte in Form einer Dachsanierung durchgeführt werden. Der
Haushalt weist für 2020 den Einsatz von Mitteln in Höhe von 755.800,00 € aus.
Nach
Inaugenscheinnahme des Objektes zeichnet sich ab, dass der Sanierungsaufwand
aller Wahrscheinlichkeit höher ausfallen wird, als bisher angenommen. Daher ist
weder der Gesamtkostenrahmen noch die zeitlich begrenzte, vom Fördergeber
vorgegebene Umsetzbarkeit, gewährleistet. Die Abwicklung der Baumaßnahmen des
Investitionsförderprogrammes (KP III) hat bis Ende 2020 zu erfolgen. Aus diesem
Grunde besteht die einzige Möglichkeit darin, die Fördermittel dennoch in
Anspruch zu nehmen, diese an einem alternativen Objekt einzusetzen.
Die Verwaltung
schlägt die Dachsanierung des Pestalozzihauses vor. Mit dieser Maßnahme kann
sowohl eine Komplettsanierung des Daches des Altbaus, als auch eine Sanierung
des Neubaudaches durchgeführt werden. Im Weiteren beinhalten die
Sanierungsarbeiten die Beleuchtung der Jugendkunstschule und des
Familientreffs. Die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen führt im Ergebnis
dazu, dass im Bereich des Pestalozzihauses eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme
abgeschlossen werden kann und hiermit eine deutliche Verbesserung darstellt.
Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von 800.000,00 € gerechnet. Die Mittelbereitstellung erfolgt außerplanmäßig bei der Buchungsstelle 01.11.14.521502. Die Deckung erfolgt zu 90 % durch eine Förderung im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes sowie durch Minderaufwendungen unter der Buchungsstelle 16.61.02.551700.
Andere öffentliche Gebäude in Bergkamen, an denen bis 31.12.2020 im vergleichbaren Umfang im Rahmen der KP III-Förderung investiert werden könnte, stehen nicht zur Verfügung. Ggf. können daher nicht alle Fördermittel aus KP III abgerufen werden.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
800.000,00
€ |
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Produkt-/Sachkonto:
01.11.14.521502 „Energetische Sanierung Pestalozzihaus“ |
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Folgekosten
pro Jahr:
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0,00
€ |
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Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag:
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01.11.14.414000 Zuweisungen vom Bund
(KInvFöG NRW) 720.000,00 € und 16.61.02.551700
Minderaufwendungen Zinsen an Kreditinstitute 80.000,00 € |
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Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Kämmerer |
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stv. Amtsleiterin u. Sachgebietsleiterin Schulte |
StA 20 Mölle |
StA 20 Haeske |