Betreff
Gebäudegruppe Spritzenhaus und Leichenwagenschuppen in Heil
hier: Sicherung der geschichtlichen und baukulturellen Bedeutung durch Denkmalschutz
Vorlage
11/1793
Aktenzeichen
61 wil-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

In einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird die Stadt Bergkamen Eigentümerin des Spritzenhauses Heil sowie der benachbarten Leichenwagenhalle. Dieses Flurbereinigungsverfahren steht im Zusammenhang mit der Lippe-Renaturierung und war erforderlich geworden, da Rechtsnachfolger für diese beiden Grundstücke/Gebäude nicht festgestellt werden konnten.

Damit erlangt die Stadt Bergkamen Eigentum an zwei geschichtlich und baukulturell interessanten Gebäuden.

Das als Fachwerkgebäude mit Backsteinausfachung errichtete Spritzenhaus wurde im Jahr 1827 von der Heiler Bauernschaft errichtet. Zur damaligen Zeit bot das Spritzenhaus einen trockenen Unterstand für die Feuerspritze der Dorfgemeinschaft. Die dazugehörigen Löschschläuche konnten im hoch aufragenden Turm des Gebäudes aufgehängt und getrocknet werden. Bis zum Jahr 1963 wurde die Feuerspritze in dem Spritzenhaus aufbewahrt. Auch der im Jahr 1900 erbaute Spritzenwagen befand sich noch bis zum Jahr 1960 im Spritzenhaus. Nach einer Restaurierung durch die Feuerwehr im Jahr 2010 wurde dieser an seinen alten Standort ins Spritzenhaus zurückgebracht.

Das in die Jahre gekommene Spritzenhaus war lange Zeit dem Verfall preisgegeben und befand sich in einem maroden Zustand. Um dem Verfall entgegenzuwirken wurde das Spritzenhaus im Zeitraum von 2006 bis 2010 von der Heiler Dorfgemeinschaft mit Unterstützung der Stadt Bergkamen restauriert, damit das für die Dorfgemeinschaft bedeutende historische Spritzenhaus erhalten werden konnte. Trotz einiger Veränderungen im Rahmen der Sanierung ist das Spritzenhaus heute noch weitestgehend im Originalzustand erhalten.

Der in Fachwerkkonstruktion mit Backsteinausfachung errichtete historische Leichenwagenschuppen der Heiler Bauernschaft ist auf Mitte des 19. Jahrhunderts datiert und ist somit gegenüber dem benachbarten Spritzenhaus bautechnisch etwas jünger anzusetzen. Als ungewöhnlich zu bezeichnen ist die Lage der Leichenwagenhalle, da sich diese nicht wie üblicherweise am Rande eines Friedhofes, sondern mitten in der Bauernschaft befindet. Dadurch war das Gebäude in seiner Funktion besonders bedeutsam für die Einwohner der Bauernschaft.  Der Platz zwischen dem Spritzenhaus und dem Leichenwagenschuppen diente der Dorfgemeinschaft als ein zentraler Treffpunkt.  

Bei dem Spritzenhaus inkl. Spritzenwagen und der Leichenwagenhalle handelt es sich um Zeitzeugnisse von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Beide Gebäude sind wichtige Zeugnisse der Entwicklung der Brandbekämpfung und der damaligen Arbeits- und Lebensverhältnisse der Heiler Dorfgemeinschaft aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die zentrale Lage der Gebäude an der platzartig verdichteten Dorfstraße und die regelmäßig stattfindenden Feuerwehrübungen im Spritzenhaus prägten maßgeblich das Dorfleben und stärkten die Dorfgemeinschaft mit. Auch das Siedlungsbild wird, trotz der bescheidenen Größe der Gebäude, durch das Spritzenhaus und die benachbarte Leichenwagenhalle bedeutend geprägt, da die beiden Gebäude maßgeblich zum Gesicht der Bauernschaft beitragen. Bei dem Spritzenhaus handelt es sich um das älteste erhaltene Beispiel seiner Art in Westfalen. Die Sanierung in 2010 ist durch die Verwendung der ursprünglichen Materialien und den Verbleib am historischen Standort sach- und fachgerecht ausgeführt worden und mindert den bauhistorischen Wert nicht. Die Leichenwagenhalle ist, insbesondere durch ihre ungewöhnliche Lage, ein Zeugnis der damaligen Arbeits- und Lebensverhältnisse in Heil. Beide Gebäude haben maßgeblich zur Verbesserung der damaligen infrastrukturellen Situation in der Siedlung beigetragen.

Die beiden Gebäude sind somit bedeutend für die Geschichte der Dorfsiedlung. Die Verwaltung empfiehlt daher die originale Erhaltung aus städtebaulichen, bauhistorischen und volkskundlichen Gründen und wird dazu in Abstimmung mit der LWL-Denkmalpflege in Münster ein Unterschutzstellungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) für beide Gebäude sowie den Spritzenwagen einleiten. Die Erhaltung trägt zur Identifizierung der Bewohner mit ihrem Dorfteil bei. Sie ist auch eine Anerkennung der Leistung der Vereinsgemeinschaft Heil, die sich bisher für die Erhaltung eingesetzt hat. Die Erhaltung ist zudem geeignet historische Bezüge zur Entstehung der Stadt zu vermitteln. Im Rahmen der Realisierung der Rad- und Wanderroute „Naturerlebnis Lippeaue“, aber auch bei Stadtführungen, können diese historischen Gebäude und ihre Geschichte einer größeren Anzahl von Besuchern näher gebracht werden. 

Die vorhandenen Nutzungen sollen nicht verändert werden. Das Spritzenhaus wird zurzeit nur im Zuge des zweijährig stattfindenden Heiler Weihnachtsmarktes temporär als Verkaufsstand bzw. als Witterungsschutz für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes genutzt. Der Spritzenwagen wird in diesem Zusammenhang zur Ansicht aus dem Spritzenhaus gefahren. Eine intensivere Nutzung durch die Vereinsgemeinschaft Heil ist denkbar. Die Leichenwagenhalle wird aktuell als Garage genutzt.  Diese Nutzung soll auch zukünftig fortgeführt werden.

Bei diesen Nutzungen besteht kein aktueller Umbau- bzw. Sanierungsbedarf. Ggf. können mittel- bis langfristig zur Aufwertung des Ensembles Fördermittel eingesetzt werden.

Die Verwaltung wird über das Ergebnis des Unterschutzstellungsverfahrens berichten.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Wildegans