hier: Sicherung der geschichtlichen und baukulturellen Bedeutung durch Denkmalschutz
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
In
einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird die Stadt
Bergkamen Eigentümerin des Spritzenhauses Heil sowie der benachbarten
Leichenwagenhalle. Dieses Flurbereinigungsverfahren steht im Zusammenhang mit
der Lippe-Renaturierung und war erforderlich geworden, da Rechtsnachfolger für
diese beiden Grundstücke/Gebäude nicht festgestellt werden konnten.
Damit erlangt die Stadt Bergkamen Eigentum an zwei geschichtlich und
baukulturell interessanten Gebäuden.
Das als Fachwerkgebäude mit Backsteinausfachung errichtete Spritzenhaus
wurde im Jahr 1827 von der Heiler Bauernschaft errichtet. Zur damaligen Zeit
bot das Spritzenhaus einen trockenen Unterstand für die Feuerspritze der
Dorfgemeinschaft. Die dazugehörigen Löschschläuche konnten im hoch aufragenden
Turm des Gebäudes aufgehängt und getrocknet werden. Bis zum Jahr 1963 wurde die
Feuerspritze in dem Spritzenhaus aufbewahrt. Auch der im Jahr 1900 erbaute
Spritzenwagen befand sich noch bis zum Jahr 1960 im Spritzenhaus. Nach einer
Restaurierung durch die Feuerwehr im Jahr 2010 wurde dieser an seinen alten
Standort ins Spritzenhaus zurückgebracht.
Das in die Jahre gekommene Spritzenhaus war lange Zeit dem Verfall
preisgegeben und befand sich in einem maroden Zustand. Um dem Verfall
entgegenzuwirken wurde das Spritzenhaus im Zeitraum von 2006 bis 2010 von der
Heiler Dorfgemeinschaft mit Unterstützung der Stadt Bergkamen restauriert,
damit das für die Dorfgemeinschaft bedeutende historische Spritzenhaus erhalten
werden konnte. Trotz einiger Veränderungen im Rahmen der Sanierung ist das
Spritzenhaus heute noch weitestgehend im Originalzustand erhalten.
Der in Fachwerkkonstruktion mit Backsteinausfachung errichtete
historische Leichenwagenschuppen der Heiler Bauernschaft ist auf Mitte des 19.
Jahrhunderts datiert und ist somit gegenüber dem benachbarten Spritzenhaus
bautechnisch etwas jünger anzusetzen. Als ungewöhnlich zu bezeichnen ist die
Lage der Leichenwagenhalle, da sich diese nicht wie üblicherweise am Rande
eines Friedhofes, sondern mitten in der Bauernschaft befindet. Dadurch war das
Gebäude in seiner Funktion besonders bedeutsam für die Einwohner der
Bauernschaft. Der Platz zwischen dem
Spritzenhaus und dem Leichenwagenschuppen diente der Dorfgemeinschaft als ein
zentraler Treffpunkt.
Bei dem Spritzenhaus inkl. Spritzenwagen und der Leichenwagenhalle
handelt es sich um Zeitzeugnisse von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Beide
Gebäude sind wichtige Zeugnisse der Entwicklung der Brandbekämpfung und der
damaligen Arbeits- und Lebensverhältnisse der Heiler Dorfgemeinschaft aus der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die zentrale Lage der Gebäude an der
platzartig verdichteten Dorfstraße und die regelmäßig stattfindenden
Feuerwehrübungen im Spritzenhaus prägten maßgeblich das Dorfleben und stärkten
die Dorfgemeinschaft mit. Auch das Siedlungsbild wird, trotz der bescheidenen
Größe der Gebäude, durch das Spritzenhaus und die benachbarte Leichenwagenhalle
bedeutend geprägt, da die beiden Gebäude maßgeblich zum Gesicht der
Bauernschaft beitragen. Bei dem Spritzenhaus handelt es sich um das älteste
erhaltene Beispiel seiner Art in Westfalen. Die Sanierung in 2010 ist durch die
Verwendung der ursprünglichen Materialien und den Verbleib am historischen
Standort sach- und fachgerecht ausgeführt worden und mindert den
bauhistorischen Wert nicht. Die Leichenwagenhalle ist, insbesondere durch ihre
ungewöhnliche Lage, ein Zeugnis der damaligen Arbeits- und Lebensverhältnisse
in Heil. Beide Gebäude haben maßgeblich zur Verbesserung der damaligen
infrastrukturellen Situation in der Siedlung beigetragen.
Die beiden Gebäude sind somit bedeutend für die Geschichte der
Dorfsiedlung. Die Verwaltung empfiehlt daher die originale Erhaltung aus
städtebaulichen, bauhistorischen und volkskundlichen Gründen und wird dazu in
Abstimmung mit der LWL-Denkmalpflege in Münster ein
Unterschutzstellungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) für
beide Gebäude sowie den Spritzenwagen einleiten. Die Erhaltung trägt zur
Identifizierung der Bewohner mit ihrem Dorfteil bei. Sie ist auch eine
Anerkennung der Leistung der Vereinsgemeinschaft Heil, die sich bisher für die
Erhaltung eingesetzt hat. Die Erhaltung ist zudem geeignet historische Bezüge
zur Entstehung der Stadt zu vermitteln. Im Rahmen der Realisierung der Rad- und
Wanderroute „Naturerlebnis Lippeaue“, aber auch bei Stadtführungen, können
diese historischen Gebäude und ihre Geschichte einer größeren Anzahl von
Besuchern näher gebracht werden.
Die vorhandenen Nutzungen sollen nicht verändert werden. Das
Spritzenhaus wird zurzeit nur im Zuge des zweijährig stattfindenden Heiler
Weihnachtsmarktes temporär als Verkaufsstand bzw. als Witterungsschutz für den
Zeitraum des Weihnachtsmarktes genutzt. Der Spritzenwagen wird in diesem
Zusammenhang zur Ansicht aus dem Spritzenhaus gefahren. Eine intensivere
Nutzung durch die Vereinsgemeinschaft Heil ist denkbar. Die Leichenwagenhalle
wird aktuell als Garage genutzt. Diese
Nutzung soll auch zukünftig fortgeführt werden.
Bei diesen Nutzungen besteht kein aktueller Umbau- bzw.
Sanierungsbedarf. Ggf. können mittel- bis langfristig zur Aufwertung des
Ensembles Fördermittel eingesetzt werden.
Die Verwaltung wird über das Ergebnis des Unterschutzstellungsverfahrens
berichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Kämmerer |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Wildegans |
|