Betreff
Kommunalwahl im Jahr 2020
hier: Neueinteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Vorlage
11/1790
Aktenzeichen
sey-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr 2020, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem überarbeiteten Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Gegen die durch den Bürgermeister gem. § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Neueinteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.

 

Eine überarbeitete Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Sachdarstellung:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 der Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke (WBZ) einstimmig zugestimmt.

 

Hierbei hat der Wahlausschuss die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, die u. a. vorsehen, dass die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen darf.

 

Mit seinem Urteil vom 20.12.2019 (VerfGH 35/19) hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen die Abschaffung der Stichwahl für nichtig erklärt.

 

Ohne, dass dies Teil der Antragstellung war, enthält das Urteil auch umfängliche Ausführungen zur Abweichungsobergrenze für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke in Höhe von 25 %.

 

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs NRW sind die Regelungen zur Abweichungsobergrenze verfassungskonform auszulegen. Eine Abweichung kann bereits von mehr als 15 % problematisch sein und ist vom Wahlausschuss transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei Überschreitung der 15%-Grenze seien insbesondere die dafür herangezogenen Rechtfertigungsgründe zu erläutern.

 

Dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist u.a. zu entnehmen, dass

 

·         eine Abweichung von bis zu 15 % bezogen auf die Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates in der Regel unproblematisch sei;

 

·         eine Abweichung von mehr als 15 % bei einem Wahlbezirk nur dann unproblematisch sei, wenn diese bei Berücksichtigung der (kleineren) Zahl der Wahlberechtigten im Verhältnis zur durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten unter oder bei 15 % liege;

 

·         eine Abweichung von mehr als 15 % bezogen auf die Wahlberechtigten zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge gerechtfertigt sein könne, wenn sie z. B.


 

a) die Kommunikation zwischen den Wählern und mit den Mandatsbewerbern erleichtere und damit die politische Willensbildung fördere, was aber nur bei weit auseinanderliegenden Ortschaften in einer großflächigen Gebietskörperschaft zum Tragen komme, oder

 

b) im ländlichen Raum auf gewachsene Ortsstrukturen Rücksicht nehme, um die Wahlbereitschaft zu erhöhen.

 

·         eine pauschalierende Anwendung der 25%-Klausel - etwa aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung oder der bloßen leichteren Zuordnung des Wahlbezirks zu einem Wohngebiet - unzulässig sei. Ein Rückgriff auf die 25%-Abweichungsklausel sei in einer Großstadt jedenfalls dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn es ohne weiteres möglich sei, durch die Einbeziehung angrenzender Straßenzüge oder einzelner kleinerer Stadtquartiere zu annähernd gleich großen Wahlbezirken zu gelangen.

 

Aufgrund des Urteils hat der Landeswahlleiter angeregt, bereits beschlossene Wahlbezirkseinteilungen für die Kommunalwahlen 2020 vor dem Hintergrund der Urteilsgründe zu überprüfen und ggfls. anzupassen, um Wahlprüfungsverfahren mit dem Risiko einer (teilweisen) Neuwahl vorzubeugen.

 

 

 

Durchschnittliche Einwohnerzahl/Wahlbezirk

 

Maßgeblich für die Anzahl der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 ist gem. § 3 KWahlG i.V.m. § 78 Abs. 1 KWahlO die von IT NRW fortgeschriebene Einwohnerzahl, die 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode (01.06.2014) veröffentlicht ist, d.h. am 01.05.2019.

 

Einwohnerzahl IT NRW zum 30.06.2018      48.716

 

Demnach ist von 44 zu wählenden Ratsvertretern, davon 22 in Wahlbezirken, auszugehen.

 

 

Einteilung des Stadtgebietes Bergkamen in Wahlbezirke vom 19.11.2019

 

Der § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG regelt, dass als Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilung bei der durchschnittlichen Abweichung in den Wahlbezirken nur deutsche Einwohner und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit zu Grunde zu legen sind (unabhängig vom Alter). Diese Einwohnerzahl soll einmalig zum Stichtag 30.04.2019 nach dem Melderegister bestimmt werden.

Bereinigte Einwohnerzahl laut Melderegister zum 30.04.2019: 44.593

 

44593 : 22 Wahlbezirke = 2.027

2.027 + 15 % = 2.331 Einwohner / Wahlbezirk (obere Grenze)

2.027 – 15 % = 1.723 Einwohner / Wahlbezirk (untere Grenze)


Einwohnerzahlen der Wahlbezirke gem. § 4 Abs. 2 S. 3 KWahlG i. V. m. § 78 Abs. 1 KWahlO

Wahlbezirk

Einwohner Stichtag 30.04.2019

Abweichung vom Durchschnitt

101

1.742

-14 %

102

1.746

-14 %

103

1.874

-8 %

104

1.794

-11 %

105

1.780

-12 %

106

1.652

-18 %

107

2.425

+20 %

108

1.696

-16 %

109

2.413

+19 %

110

2.466

+22 %

111

2.123

+5 %

112

2.314

+14 %

113

2.413

+19 %

114

1.716

-15 %

115

1.809

-11 %

116

2.336

15 %

117

2.132

5 %

118

1.777

-12 %

119

1.934

-5 %

120

2.423

20 %

121

2.077

2 %

122

1.951

-4 %

Einwohner gesamt:

44.593

 

 

Bei der Einteilung vom 19.11.2019 kommt es bei 9 Wahlbezirken zu einer Unter- bzw. Überschreitung der 15 % - Grenze (grau markiert in der oberen Tabelle).

Dies macht es erforderlich, dass der Wahlausschuss der Stadt Bergkamen wie zahlreiche andere Wahlausschüsse landesweit auch die Wahlbezirkseinteilung noch einmal neu vornehmen muss. In zahlreichen Wahlbezirken müssen Veränderungen vorgenommen werden (Neuzuordnung von Straßen).

 

 

Folgende Veränderungen haben sich nach dem Neuzuschnitt ergeben:

 

·         Verlegung der Kurt-Piehl-Str. aus dem Wahlbezirk (WBZ) 103 in den WBZ 106
(betroffene Stimmbezirke: 1061 – Kleingartenverein „Im Krähenwinkel“ und 1032 – Jobcenter Kreis Unna / Bergkamen).

·         Verlegung von Teilen der Nordfeldstr. aus dem WBZ 107 in den WBZ 108

(betroffene Stimmbezirke: 1081 - Städt. Kindergarten Bergkamen-Mitte „Mikado“ und Stimmbezirk 1072 – Gaststätte Schützen- und Heimathaus).

·         Verlegung des Lupinenweges aus dem WBZ 115 in den WBZ 114
(betroffene Stimmbezirke: Stimmbezirk 1142 – Feuerwehrgerätehaus Overberge und Stimmbezirk 115 – Overberger Grundschule).


 

·         Verlegung der Straße Zur Seige aus dem Wahlbezirk 116 in den WBZ 118
(betroffene Stimmbezirk: Stimmbezirk 1183 – Regenbogenschule Mensa – ehemals Hellwegschule und Stimmbezirk 1161 AWO-Kindergarten Sonnenblume).

·         Verlegung von Teilen der Töddinghauser Str. (Hs.-Nr. 87 – 133) aus dem WBZ 120 in den WBZ 121

(betroffene Stimmbezirk: 1211 – Pfalzschule – Mehrzweckhalle und Stimmbezirk 1201 Kath. Kindergarten St. Michael).

 

Aufgrund dieser Neuzuschnitte würde sich nachfolgende Einteilung ergeben:

Textfeld: Oberaden

Wahlbezirk

Einwohner Stichtag 30.04.2019

Abweichung vom Durchschnitt

101

1.742

-14,1 %

102

1.746

-13,9 %

103

1.771

-12,6 %

104

1.794

-11,5 %

105

1.780

-12,2 %

106

1.755

-13,4 %

107

2.318

+14,4 %

108

1.803

-11,0 %

109

2.413

+19,0 %

110

2.466

+21,7 %

111

2.123

+4,7 %

112

2.314

+14,2 %

113

2.413

+19,0 %

114

1.742

-14,1 %

115

1.783

-12,0 %

116

2.308

+13,9 %

117

2.132

+5,2 %

118

1.805

-11,0 %

119

1.934

-4,6 %

120

2.321

+9,9 %

121

2.273

+12,1 %

122

1.951

-3,7 %

Einwohner gesamt:

44.593

 

 

 

Durch die o. g. Verschiebungen (grau markiert) wäre die Einhaltung der 15 % Grenze möglich gewesen (Ausnahme Ortsteil Oberaden).

 

Mit E-Mail vom 22.01.2020 hat der Landeswahlleiter allerdings darauf hingewiesen, dass der Verfassungsgerichtshof NRW nicht mehr ausschließlich auf die Einwohner abstellt, sondern  dass die Abweichungsgrenze auf die Zahl der Wahlberechtigten abzustellen ist und diese ebenfalls lediglich 15 % vom Durchschnitt abweichen dürfen.


Bei der ergänzenden Betrachtung der Wahlberechtigten in den Wahlbezirken ergibt sich nach der Anpassung der Einwohnerzahlen folgendes Bild:

Wahlberechtigtenzahl zum 30.04.2019:                38.261

38.261 : 22 Wahlbezirk = 1.739
1.739 + 15 % = 2.000
1.739 – 15 % = 1.478

 

Wahlbezirk

Wahlberechtigte Stichtag 30.04.2019

Abweichung vom Durchschnitt

101

1.446

-16,9 %

102

1.453

-16,5 %

103

1.502

-13,6 %

104

1.589

-8,6 %

105

1.634

-6,0 %

106

1.509

-13,2 %

107

1.986

+14,2 %

108

1.565

-10,0 %

109

2.093

+20,3 %

110

2.058

+18,3 %

111

1.795

+3,2 %

112

2.021

+16,2 %

113

1.994

+14,7 %

114

1.543

-11,3 %

115

1.587

-8,7 %

116

1.974

+13,5 %

117

1.820

+4,6 %

118

1.546

-11,1 %

119

1.682

-3,3 %

120

1.996

14,8 %

121

1.916

10,2 %

122

1.552

-10,8 %

Wahlberechtigte gesamt:

38.261

 

 

 

Bei der anschließenden Überprüfung konnte bei 5 Wahlbezirken (grau markiert) eine Unter- bzw. Überschreitung der 15 % - Grenze festgestellt werden. Daher muss in weiteren WBZ eine Verschiebung vorgenommen werden.

 

 

Folgende Veränderungen haben sich nach dem Neuzuschnitt ergeben:

·         Verlegung der Büscherstraße (Haus-Nr. 2 bis 34 gerade sowie 1 – 39 ungerade) aus dem WBZ 107 in den WBZ 104
(betroffene Stimmbezirke: 1071 – Ev. Kindergarten Büscherstiftung und 1042 – AWO Hermann-Görlitz-Seniorenzentrum.

·         Verlegung der Brockhausstraße aus dem WBZ 107 in den WBZ 104
(betroffene Stimmbezirke: 1071 – Ev. Kindergarten Büscherstiftung und 1042 – AWO Hermann-Görlitz-Seniorenzentrum).


 

·         Verlegung der Karl-Liebknecht-Str. aus dem WBZ 104 in den WBZ 103
(betroffene Stimmbezirke: 1041 – DRK Heim und 1031 – Heinrich-Martin-Heim).

·         Verlegung der Straße Pfälzer Platz aus dem WBZ 104 in den WBZ 103
(betroffene Stimmbezirke: 1041 – DRK Heim und 1031 – Heinrich-Martin-Heim).

·         Verlegung der Präsidentenstraße (Haus-Nr.: 1 bis 25 ungerade sowie 2 bis 18 gerade) aus dem WBZ 104 in den WBZ 102
(betroffene Stimmbezirke: 1041 DRK Heim und 1021 – Haus am Nordberg (Seniorenheim).

·         Verlegung der Parkstraße aus dem WBZ 103 in den WBZ 102
(betroffene Stimmbezirke: 1031 – Heinrich-Martin-Heim und 1021 – Haus am Nordberg (Seniorenheim).

·         Verlegung der Von-Stegmann-Straße aus dem WBZ 103 in den WBZ 102
(betroffene Stimmbezirke: 1031 – Heinrich-Martin-Heim und 1021 – Haus am Nordberg (Seniorenheim).

·         Verlegung der Stresemannstraße aus dem WBZ 103 in den WBZ 102
(betroffene Stimmbezirke: 1031 – Heinrich-Martin-Heim und 1021 – Haus am Nordberg (Seniorenheim).

·         Verlegung der Bergstraße aus dem WBZ 102 in den WBZ 105
(betroffene Stimmbezirke: 1022 – Gerhart-Hauptmann-Schule und 1052 – Treffpunkt.

·         Verlegung der Fichtestraße aus dem WBZ 102 in den WBZ 101
(betroffene Stimmbezirke: 1021 – Haus am Nordberg (Seniorenheim) und 1012 – Sporthalle Am Friedrichsberg

·         Verlegung der Werner Straße (Haus-Nr.: 191 – 207) aus dem WBZ 105 in den WBZ 101
(betroffene Stimmbezirke: 1053 – Vereinsheim Auf der Alm und 1011 – Gesamtschule (Mensa).

 

·         Verlegung der Ernst-Heilmann-Straße, Heinrich-Jasper-Straße, Bernhard-Letterhaus-Straße, Dietrich-Bonhoeffer-Straße und der Ludwig-Beck-Straße aus dem WBZ 104 in den WBZ 104
(betroffene Stimmbezirke: 1042 – AWO-Hermann-Görlitz Seniorenzentrum und 1041 – DRK Heim.

·         Verlegung der Hochstraße (Haus-Nr.: 1 bis 20 D sowie 22 aus dem WBZ 104 in den WBZ 102
(betroffene Stimmbezirke: 1021 – Haus am Nordberg (Seniorenzentrum) und 1022 – Gerhart-Hauptmann-Schule.

·         Verlegung der Straße Zum Großen Holz aus dem WBZ 101 in den WBZ 101
(betroffene Stimmbezirke: 1012 – Sporthalle Am Friedrichsberg und 1011 – Gesamtschule Mensa.


 

Aufgrund dieser Neuzuschnitte würde sich nachfolgende Einteilung ergeben:

 


Wahlbezirk

Einwohner Stichtag 30.04.2019

Abweichung vom Durchschnitt

Wahlberechtigte Stichtag 30.04.2019

Abweichung vom Durchschnitt

101

1.846

-8,9 %

1.520

-12,6 %

102

1.842

-9,1 %

1.544

-11,2 %

103

1.860

-8,2 %

1.575

-9,4 %

104

1.747

-13,8 %

1.546

-11,1 %

105

1.799

-11,2 %

1.655

-4,8 %

106

1.755

-13,4 %

1.509

-13,2 %

107

2.057

+1,5 %

1.770

-1,8 %

108

1.803

-11,0 %

1.565

-10,0 %

109

2.413

+19,0 %

2.093

+20,3 %

110

2.466

+21,7 %

2.058

+18,3 %

111

2.123

+4,7 %

1.795

+3,2 %

112

2.314

+14,2 %

2.021

+16,2 %

113

2.413

+19,0 %

1.994

+14,7 %

114

1.742

-14,1 %

1.543

-11,3 %

115

1.783

-12,0 %

1.587

-8,7 %

116

2.308

+13,9 %

1.974

+13,5 %

117

2.132

+5,2 %

1.820

+4,6 %

118

1.805

-11,0 %

1.546

-11,1 %

119

1.934

-4,6 %

1.682

-3,3 %

120

2.227

+9,9 %

1.996

+14,8 %

121

2.273

+12,1 %

1.916

+10,2 %

122

1.951

-3,7 %

1.552

-10,8 %

Gesamt:

44.593

 

38.261

 

 

 

Durch den Neuzuschnitt der Wahlbezirke konnte erreicht werden, dass es bei der Betrachtung der Einwohner- und der Wahlberechtigtenzahlen in den Ortsteilen Heil, Mitte, Overberge, Rünthe und Weddinghofen zu keiner Abweichung von mehr als 15 %  vom Durchschnitt kommt.

Besonderheiten ergeben sich im Ortsteil Bergkamen-Oberaden (siehe o. g. Tabelle – grau markiert). Dieser teilt sich in fünf Wahlbezirke (109 – 113) auf. Die derzeitige Aufteilung der WBZ führt dazu, dass die Einhaltung der Obergrenze lediglich in 2 von 5 WBZ eingehalten werden kann. Die Einhaltung der richterlich festgelegten Abweichungsobergrenze von 15 % im Bereich der Einwohner bzw. der Wahlberechtigten kann, auf Grund der Größe des Ortsteiles und der Einteilung in 5 WBZ nicht eingehalten werden. Die Verschiebung von Wahlbezirksgrenzen innerhalb des Ortsteiles Oberaden führt daher zu keiner Einhaltung der vorgeschriebenen 15 % Grenze.

Da durch eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen und der Betrachtung der Anzahl der Einwohner und der Wahlberechtigten im Ortsteil Oberaden keine Einhaltung der vorgegebenen 15%-Grenze erreicht werden kann, könnte eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen mit einem anderen Ortsteil in Frage kommen. Direkt angrenzend befindet sich der Ortsteil Weddinghofen (Wahlbezirke 119 – 122). Der direkt an Oberaden grenzende Wahlbezirk 119 verfügt zum Stichtag über 1.934 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt somit mit 5 % unter dem vorgegebenen Durchschnittswert.


 

Gegen eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen über die Ortsgrenzen hinaus sprechen allerdings folgende Tatsachen:

 

·         Beim Ortsteil Oberaden handelt es sich um eine gewachsene Ortsstruktur mit einer hohen und sehr starken Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner an ihren Ortsteil. Einkäufe bzw. Besorgungen werden in einem hohen Umfang innerhalb der Stadtteilgrenzen von Oberaden erledigt (Bäcker, Supermärkte etc. sind gut zu erreichen).


Die Ausrichtung von Festlichkeiten (Weihnachtsmärkte, Schützenfeste, Sportfeste, Tag der offenen Tür der freiwilligen Feuerwehr etc.) wird von jedem Ortsteil eigenständig und ohne Unterstützung des anderen Ortsteiles ausgerichtet. Ein Zusammenschluss wird von beiden Ortsteilen kategorisch abgelehnt.


Verknüpfungspunkte mit dem Ortsteil Weddinghofen sind nicht ersichtlich.

·         Die Bewerberkandidaten stammen in der Regel direkt aus dem jeweiligen Ortsteil. Es werden ausschließlich Bewerber aufgestellt, die eine starke Verbundenheit zu dem Ortsteil Oberaden haben. Die Bewerber sind im Ortsteil bereits lange wohnhaft und kennen daher die örtlichen Gegebenheiten. Sie sind beim größten Teil der Einwohnerinnen und Einwohner bekannt und nehmen am allgemeinen Leben im Ortsteil Oberaden teil. Sie sind auf dem jährlichen Weihnachtsmarkt oder sonstigen Veranstaltungen anwesend, verstehen daher die Sorgen und Bedürfnisse der „Oberadener“ besser als ein Ortsfremder und können diese somit besser vertreten.

Stimmungsschwankungen innerhalb des Ortsteiles werden eher wahrgenommen. Eine direkte Kommunikation zwischen den Einwohnern und dem Bewerber kann „direkt vor der Tür“ stattfinden, da der Bewerber in der direkten Nachbarschaft wohnt.

 

Durch die Verlegung der Wahlbezirksgrenzen in einen anderen Stadtteil (Weddinghofen) würde diese gewachsene Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner und die Identifizierung mit dem Ortsteil Oberaden nicht ausreichend berücksichtigt.

Für den Ortsteil Oberaden wird daher eine Abweichung von der vom Verfassungsgerichtshof NRW vorgegebenen Abweichungstoleranzgrenze in Höhe von 15 % vorgeschlagen, da die Gegebenheit vor Ort und die starke Verbundenheit der Oberadener Einwohnerinnen und Einwohner dies rechtfertigen.

 

 

 

Einteilung der Wahlbezirke in Stimmbezirke

 

Gem. § 5 Abs. 1 KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, die Wahlbezirke in Stimmbezirke ein.

 

Die Verwaltung hat einen Vorschlag für die Neueinteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke erarbeitet. Der Vorschlag ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag enthält gleichzeitig eine Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke. 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert