Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße";
hier: Fortschreibung des Durchführungsvertrags
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen stimmt der Fortschreibung des
Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BK 121 „VEP
Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ zu, um den Markt an aktuelle
wirtschaftliche Anforderungen und betriebliche Abläufe anzupassen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat am 25. September 2014 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ als
Satzung beschlossen. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein
Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Bauherrn KIG Kamps
Immobilienverwaltung mbH Co.KG geschlossen, den der Rat der Stadt Bergkamen in
seiner Sitzung am 25. September 2014 genehmigt hat. In diesem sind unter
anderem Einzelheiten zum Gebäude und eine maximale Verkaufsfläche für den
Lebensmitteldiscounter von 980 m² festgelegt.
Der Bauherr möchte
nun bauliche Veränderungen am Markt vornehmen, um diesen an aktuelle
wirtschaftliche Anforderungen anzupassen und die betrieblichen Abläufe
(Bewegungs- und Verräumungsflächen im Verkaufsraum, Flächen für Lager und
Backvorbereitung) zu optimieren. Die Verkaufsfläche soll in diesem Zusammenhang
um rund 130 m² erweitert werden, allerdings ohne Erweiterung des
Sortiments.
Mit den Änderungen
soll auch auf aktuelle Tendenzen der demografischen Entwicklung reagiert werden
(breitere Gänge für Menschen mit Rollator und Familien mit Kinderwagen,
niedrigere Regale). Die geplanten baulichen Veränderungen am und innerhalb des
Baukörpers wirken sich nicht auf das Gesamterscheinungsbild des Marktes aus und
sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.
Es bestehen aus
planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die geplante Erweiterung.
Für die Zulassung
dieses Vorhabens im Baugenehmigungsverfahren ist es erforderlich, vom
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abzuweichen. Da aus
planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die baulichen Änderungen und die
geplante Erweiterung der Verkaufsfläche bestehen, schlägt die Verwaltung vor,
den Durchführungsvertrag fortzuschreiben, um eine Anpassung an aktuelle
wirtschaftliche Anforderungen und betriebliche Abläufe zu ermöglichen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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