1. Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
2. Gesamtabwägung
3. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. BK 119 „Maiweg“ gem. § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 2 zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im
Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie
der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2 und 3.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. BK 119
„Maiweg“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 als
Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Durch den Rat der
Stadt Bergkamen wurde am 11.07.2019 ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ gefasst (Drucksache Nr.
11/1593).
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. BK 119 „Maiweg“ umfasst 2,6 ha und ist in Anlage 1 dargestellt.
Der Bebauungsplan
Nr. BK 119 „Maiweg“ wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im
beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
Anlass für die
Aufstellung des Bebauungsplanes war das Interesse der privaten
Grundstückseigentümer sowie eines Vorhabenträgers, die Flächen innerhalb des
Geltungsbereichs einer baulichen Nutzung als Wohngebiet zuzuführen.
Ziel des
Bebauungsplanes ist die Deckung des Wohnbedarfs in Bergkamen-Mitte durch eine
Arrondierung des Ortsrandes in dem Bereich zwischen Maiweg, Heinrichstraße und
Nordfeldstraße. Innerhalb des Plangebietes soll hierbei eine aufgelockerte
Wohnbebauung entstehen, die im Süden einen sanften Übergang in die freie
Landschaft schafft und sich in die umliegenden Wohnnutzungen einfügt.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Vorprüfung der Umweltbelange
- Artenschutzvorprüfung
- Geologische und hydrologische
Untersuchung
- Straßenvoruntersuchung
- Entwässerungsvoruntersuchung.
Verfahren
Das erste
Bebauungskonzept wurde durch den Rat der Stadt Bergkamen am 23.05.2013
gebilligt (Drucksache Nr. 10/1175).
Die Fortschreibung
dieses Bebauungskonzeptes wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 05.12.2017 sowie
im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr am 06.12.2017 vorgestellt und
gebilligt (Drucksache Nr. 11/1065).
Im Zeitraum vom
18.07.2018 bis einschließlich 24.08.2018 wurde mit den überarbeiteten
Planunterlagen eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2
BauGB zum Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ durchgeführt.
Am 11.07.2019 wurde
der Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ durch den Rat der Stadt Bergkamen
gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen (Drucksache Nr. 11/1593).
Die öffentliche
Auslegung wurde im Amtsblatt 14/2019 der Stadt Bergkamen am 15.08.2019
bekanntgemacht und im Zeitraum vom 28.08.2019 bis einschließlich 29.09.2019
durchgeführt.
Abwägung der
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
In Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und aus
der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung ergibt sich aus Sicht der
Verwaltung kein Änderungsbedarf am Bebauungsplan inkl. Begründung. Die
Verwaltung empfiehlt daher im Sinne des Abwägungsvorschlags in Anlage 2 zu
entscheiden. Die Namen und Adressen der privaten Einwender werden in
nichtöffentlicher Sitzung bekanntgegeben.
Es sollen lediglich
redaktionelle Änderungen vorgenommen werden:
• Einfügung
des Hinweises Nr. 7 unter Punkt V der Legende sowie in der Begründung mit
folgendem Text:
„Bauzeitbedingte
Grundwasserabsenkungen
Gemäß § 49 WHG sind jegliche Tiefbauarbeiten, die sich unmittelbar oder
mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers
auswirken können, einen Monat vor Baubeginn dem Kreis Unna, Untere
Wasserbehörde, schriftlich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für unterkellerte
Gebäude, die im Grundwasserschwankungsbereich liegen. Sollten für diese
Bauvorhaben bauzeitliche Grundwasserabsenkungen erforderlich werden, ist
hierfür statt der Anzeige nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz direkt eine
wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zu beantragen.“
Gesamtabwägung
Im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. BK 119 „Maiweg“ hatten die Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbarstädte und die Öffentlichkeit
Gelegenheit, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die vorgetragenen
Anregungen sind jeweils abgewogen worden und haben teilweise zu Änderungen in
der Plandarstellung, in der Begründung oder im Umweltbericht geführt. Um die
Entwicklung des Planes noch einmal nachvollziehen zu können, fließen alle
Stellungnahmen in eine Gesamtabwägung ein. Die Abwägung zu den einzelnen
Stellungnahmen gibt den jeweiligen Stand des Verfahrens wieder.
Die Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB und
Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
erfolgte im Zeitraum vom 18.07.2018 bis
einschließlich 24.08.2018. Die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen ist der
Anlage
3 zu entnehmen. Im Ergebnis
der Abwägungen wurden Änderungen und
Ergänzungen in Plan und Begründung
vorgenommen in Bezug auf die Themen Gestaltung
von Vorgartenzonen, Entwässerung, Erd- und
Aushubarbeiten und Einsatz von
Sekundärbaustoffen.
Die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 28.08.2019 bis
einschließlich 29.09.2019 statt. Die Abwägung erfolgt mit dieser Vorlage (siehe oben und Anlage 2).
Satzungsbeschluss
In Abwägung aller Stellungnahmen empfiehlt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung zu beschließen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 5 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Wiese |
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