hier: 25. Änderung der Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die
Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels
(Betriebswirtin) und die Herren Heinemann und Rutkowski (Disponenten) –
aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Der Kreistag hat für 2020 folgende Gebührensätze beschlossen:
3.
Veränderungen gegenüber 2019
- Nochmalige Verringerung der Erlöse für
Papier, Pappe, Kartonagen um 41.615 € (je Gewichtstonne von 75,64 € auf 55,34
€)
-
Anstieg
der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 55.107 € (+ 2,96 %)
-
Anstieg
der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 4.429 € (+ 2,05 %)
-
Zusätzliches
Kosten im Bereich der Stadtbildpflege durch die gemeinsame Maßnahme „Soziale
Teilhabe“ mit der Werkstatt im Kreis Unna e. V. in Höhe von 63.871 €,
-
die
städt. Stadtbildpfleger in den Reinigungskolonnen (manueller Reinigungsdienst)
sind ab 2020 mit 39 Std. pro Woche geplant; der Mehraufwand ist für den EBB
kostenneutral (Pflege Straßenbegleitgrün = Kostenerstattung Stadt Bergkamen),
-
Neue Stelle
„zweiter Disponent“ im Leitungsbereich ab 01.07.2019; Gesamtkosten im Jahr
2020 rund 40.100 €
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von rd. 60.636 € und für Bioabfall von rd. 20.107 € vor. Der
Vortrag für Restabfall wird zu 100 %, der Vortrag für Bioabfall zu 50 % in der
Kalkulation für 2020 berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung
2019
Aufgrund der deutlichen Mindereinnahmen für
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) und einer Steigerung der Umlagegebühren des
Kreises Unna ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 3,07%.
Im Bioabfallbereich ist in erster Linie aufgrund der Erhöhung der Umlagegebühren
des Kreises Unna eine Gebührenerhöhung um 2,35% unumgänglich.
4.3.2
Gebühren
für die Beseitigung von Bioabfall
Für
die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2020 im Vergleich
zu 2019 folgende Gebührensätze (1,7444 €/l – gerundet 1,74 €/l):
4.3.3
Gebühren
für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,0344 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,03 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus
ergeben sich zum Vergleich mit 2019 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 108.147
€
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Bereich der operativen Führung des
Betriebes im Abfallbereich wurde die Einstellung eines zweiten Disponenten
notwendig (siehe Gebührenkalkulation für das Jahr 2019, Drucksache-Nr. 11 /
1403). Hier sind beispielsweise die Zusatzaufgaben „Rückfahrkataster und dazugehörige
Gefährdungsbeurteilung“ und Handling der Vertragsgestaltung mit den zehn dualen
Systemen für die Abfuhr von PPK etc. zu nennen. Die Stelle 1.2.4
(Verwaltungsbereich EBB) wird nach Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin
zukünftig als ½-Stelle ausgewiesen, die Vertretungsregelung durch den
Sachgebietsleiter Straßenunterhaltung entfällt seit der Einstellung des zweiten
Disponenten ab dem 01.07.2019.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 15.035
€
Gemäß KGSt-Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 9.688
€
Die
Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten,
allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie
deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 5.347
€
Hiermit
werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte
bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal
der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten operativer Bereich 752.279
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 11 Mitarbeitern im operativen Bereich;
die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadtbildpfleger
mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.
4.3.4.1.4
Zusatzleistungen für ein sauberes Stadtgebiet 63.871
€
Der EBB hat mit der Werkstatt im Kreis Unna e. V. eine Vereinbarung im Bereich
der „Sozialen Teilhabe“ für ein sauberes Stadtgebiet geschlossen. Diese beinhaltet
den Einsatz von zehn Reinigungskräften und einem Praxisanleiter. Sechs
Mitarbeiter sind mit dem Praxisanleiter mobil im Stadtgebiet tätig und reinigen
öffentliche Flächen von wildem Müll und Abfallablagerungen. Jeweils vier Mitarbeiter
sind mit zwei Handkarren als Straßenreiniger in der Regel im Siedlungsschwerpunkt
1 (Bergkamen-Mitte, -Weddinghofen, -Overberge) eingesetzt. Die Aufteilung der
Aufwände erfolgt analog zur Kostenverteilung der städt. Reinigungskolonnen
zwischen den Gebührenarten Abfall und Straßenreinigung / Winterdienst.
4.3.4.1.5
Kosten des Arbeitsplatzes 81.615
€
Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten
(Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.6
Personalvertretung 3.324
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 60 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 203.670
€
4.3.4.2.2
Halle und Garagentore 5.483
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Gefäße Neukauf 28.886
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements war in 2019 die Erstellung eines zentralen
Gefäßlagers geplant. Aufgrund des langfristigen Personalausfalls im
Dispositionsbereich konnte dies nicht realisiert werden. Aus diesem Grund
erfolgt die erneute Mittelbereitstellung; die Realisierung ist für 2020
geplant.
4.3.4.2.4
Sonstiges 9.111
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 20.207
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
2,14 % (Vorjahr 2,50 %).
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 381.379
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 229.874
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten
der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.
Es wird davon
ausgegangen, dass für 2020 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund
der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2018 bis September 2019 ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2020 rd. 7.975 t über Restabfallgefäße zu entsorgen
sind. |
- Wilder Müll
Es
wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,52 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 77,15 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2020 wird von einer Menge von rd. 3.500 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2018 bis September 2019 kann
für 2020 von einer Sammelmenge von rd. 2.140 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd.
2.100 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr
70 t zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 127.808
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 3.000
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle
(z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 11.100
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten
Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 3.500
€
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der og. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten
für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung
der Abfallkalender 12.763
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 17.400
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür
werden die vg. Kosten eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der
Verwaltung - Personal - 131.216
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 33.430
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11 Kostenerstattung
an Produkt 2 10.399
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse
Papierverwertung kommunale Mengen 113.447
€
Der Kreis Unna zahlt
für 67 % der gesammelten Menge in 2020 eine Vergütung von 55,34 € je Tonne.
Als kommunale
Gesamtjahresmenge werden rd. 2.050 t zugrunde gelegt.
Der
DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB
abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse
Sperrmüllkarten 61.577
€
4.3.6.3
Erlöse
Grünschnittkarten 868
€
4.3.6.4
Erlöse
Wertstoffhof 277.774
€
4.3.6.5
Erlöse
Restabfallsäcke 1.012
€
4.3.6.6
Erlöse
Papiersäcke für die
Bioabfallsammlung 252
€
4.3.6.7
Erlöse Behältertausch 5.715
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.8
Kostenerstattung
Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2) 10.399
€
Der
Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich
Winterdienst.
4.3.6.8 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 20.453
€
Der Einsatz eines
Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der
Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie
der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.321.818
€
- Bioabfall 565.510
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2017
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für
die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur
Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter und Erster Beigeordneter |
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Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
|