Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 25. Änderung der Gebührensatzung
Vorlage
11/1743
Aktenzeichen
70.09.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebs­wirtin) und die Herren Heinemann und Rutkowski (Disponenten) – aufgestellt.

 

 

 

1.                       Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.


2.                       Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Der Kreistag hat für 2020 folgende Gebührensätze beschlossen:


 

3.                  Veränderungen gegenüber 2019

-     Nochmalige Verringerung der Erlöse für Papier, Pappe, Kartonagen um 41.615 € (je Gewichtstonne von 75,64 € auf 55,34 €)

-     Anstieg der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 55.107 € (+ 2,96 %)

-     Anstieg der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 4.429 € (+ 2,05 %)

-     Zusätzliches Kosten im Bereich der Stadtbildpflege durch die gemeinsame Maßnahme „Soziale Teilhabe“ mit der Werkstatt im Kreis Unna e. V. in Höhe von 63.871 €,

-     die städt. Stadtbildpfleger in den Reinigungskolonnen (manueller Reinigungs­dienst) sind ab 2020 mit 39 Std. pro Woche geplant; der Mehraufwand ist für den EBB kostenneutral (Pflege Straßenbegleitgrün = Kostenerstattung Stadt Bergkamen),

-     Neue Stelle „zweiter Disponent“ im Leitungsbereich ab 01.07.2019; Gesamt­kosten im Jahr 2020 rund 40.100 €

 

 

4.                  Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1               Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 sieht einen Gewinn­vortrag für Restabfall von rd. 60.636 € und für Bioabfall von rd. 20.107 € vor. Der Vortrag für Restabfall wird zu 100 %, der Vortrag für Bioabfall zu 50 % in der Kalkulation für 2020 berücksichtigt.

4.2               Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3               Ergebnis

4.3.1                        Gesamtveränderung 2019

Aufgrund der deutlichen Mindereinnahmen für Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) und einer Steigerung der Umlagegebühren des Kreises Unna ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 3,07%.
Im Bioabfallbereich ist in erster Linie aufgrund der Erhöhung der Umlagege­bühren des Kreises Unna eine Gebührenerhöhung um 2,35% unumgänglich.

 

4.3.2                        Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 folgende Gebührensätze (1,7444 €/l – gerundet 1,74 €/l):

 

4.3.3                        Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,0344 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,03 €/l festgesetzt werden.

Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2019 folgende Änderungen:



 

  Gebührenbedarfsermittlung

4.3.4               Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.4.1          Personalkosten

4.3.4.1.1           Personalkosten der Einsatzplanung                                                                                        108.147 €

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Bereich der operativen Führung des Betriebes im Abfallbereich wurde die Einstellung eines zweiten Disponenten notwendig (siehe Gebührenkalkulation für das Jahr 2019, Drucksache-Nr. 11 / 1403). Hier sind beispielsweise die Zusatzaufgaben „Rückfahrkataster und dazu­gehörige Gefährdungsbeurteilung“ und Handling der Vertragsgestaltung mit den zehn dualen Systemen für die Abfuhr von PPK etc. zu nennen. Die Stelle 1.2.4 (Verwaltungsbereich EBB) wird nach Ausscheiden der bisherigen Stellenin­haberin zukünftig als ½-Stelle ausgewiesen, die Vertretungsregelung durch den Sachgebietsleiter Straßenunterhaltung entfällt seit der Einstellung des zweiten Disponenten ab dem 01.07.2019.

 

4.3.4.1.2           Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                                            15.035 €

Gemäß KGSt-Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale                                                                                                                9.688 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-     Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                                     5.347 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.3.4.1.3           Personalkosten operativer Bereich                                                                                         752.279 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 11 Mitarbeitern im operativen Be­reich; die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfall­arten geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadt­bildpfleger mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.

 

4.3.4.1.4           Zusatzleistungen für ein sauberes Stadtgebiet                                                                    63.871 €

Der EBB hat mit der Werkstatt im Kreis Unna e. V. eine Vereinbarung im Bereich der „Sozialen Teilhabe“ für ein sauberes Stadtgebiet geschlossen. Diese bein­haltet den Einsatz von zehn Reinigungskräften und einem Praxisanleiter. Sechs Mitarbeiter sind mit dem Praxisanleiter mobil im Stadtgebiet tätig und reinigen öffentliche Flächen von wildem Müll und Abfallablagerungen. Jeweils vier Mit­arbeiter sind mit zwei Handkarren als Straßenreiniger in der Regel im Siedlungs­schwerpunkt 1 (Bergkamen-Mitte, -Weddinghofen, -Overberge) eingesetzt. Die Aufteilung der Aufwände erfolgt analog zur Kostenverteilung der städt. Reini­gungskolonnen zwischen den Gebührenarten Abfall und Straßenreinigung / Winterdienst.

4.3.4.1.5           Kosten des Arbeitsplatzes                                                                                                             81.615 €

Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.4.1.6           Personalvertretung                                                                                                                            3.324 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 60 Personalstunden benötigt, die nicht mit den Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

 

4.3.4.2           Kalkulatorische Abschreibungen

 

                         Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.4.2.1           Fahrzeuge                                                                                                                                          203.670 €

4.3.4.2.2           Halle und Garagentore                                                                                                                      5.483 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.2.3           Gefäße Neukauf                                                                                                                               28.886 €

Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements war in 2019 die Erstellung eines zentralen Gefäßlagers geplant. Aufgrund des langfristigen Personalausfalls im Dispositionsbereich konnte dies nicht realisiert werden. Aus diesem Grund erfolgt die erneute Mittelbereitstellung; die Realisierung ist für 2020 geplant.                                                                                                                                                               

4.3.4.2.4           Sonstiges                                                                                                                                                9.111 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.4.3           Kalkulatorische Zinsen                                                                                                                     20.207 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
2,14 % (Vorjahr 2,50 %).

4.3.4.4           Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                                                      381.379 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.5           Personalkosten Verwaltung EBB                                                                                               229.874 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.5                        Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.5.1           Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.

                         Es wird davon ausgegangen, dass für 2020 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-     aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2018 bis September 2019 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2020 rd. 7.975 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                        

                         -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen.

 

                         b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,52 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 77,15 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2020 wird von einer Menge von rd. 3.500 t ausgegangen.

                         c)   Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2018 bis September 2019 kann für 2020 von einer Sammelmenge von rd. 2.140 t ausgegangen werden.

                         d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd. 2.100 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnitt­abfuhr 70 t zugrunde gelegt.



Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:


 

 

 

4.3.5.2           Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                                                   127.808 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen.

4.3.5.3           Entsorgung Sonderabfälle                                                                                                                3.000 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.5.4           Containergestellung                                                                                                                         11.100 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.5.5           Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                                                     3.500 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.

4.3.5.6           Kosten für Gebührenmarken                                                                                                          1.000 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.5.7           Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                                             12.763 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.3.5.8           Leistungen des Baubetriebshofes                                                                                              17.400 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.

4.3.5.9           Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                                  131.216 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.5.10 Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                                              33.430 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

4.3.5.11 Kostenerstattung an Produkt 2                                                                                                           10.399 €

Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.

4.3.6                        Zu erwartende Erlöse

4.3.6.1           Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                                                  113.447 €

                         Der Kreis Unna zahlt für 67 % der gesammelten Menge in 2020 eine Vergütung von 55,34 € je Tonne.

                        

                         Als kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 2.050 t zugrunde gelegt.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.

 

4.3.6.2           Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                                                    61.577 €

4.3.6.3           Erlöse Grünschnittkarten                                                                                                                      868 €

4.3.6.4           Erlöse Wertstoffhof                                                                                                                        277.774 €

4.3.6.5           Erlöse Restabfallsäcke                                                                                                                        1.012 €

4.3.6.6           Erlöse Papiersäcke für die Bioabfallsammlung                                                                             252 €

4.3.6.7           Erlöse Behältertausch                                                                                                                         5.715 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.

4.3.6.8           Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2)                                      10.399 €

 

Der Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst. 

 

4.3.6.8            Kostenerstattung DSD (Produkt 3)                                                                                           20.453 €

                         Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnen­abfuhr erfolgen.

 

4.3.7                        Durch Gebühren zu deckende Kosten

                         Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-     Restabfall                                                                                                                                4.321.818 €
-     Bioabfall                                                                                                                                      565.510 €

4.3.8                        Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2017

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in die Kalkulation einbezogen.

4.3.9                        Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels