Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die aktuelle
Situation der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten berichtet, letztmalig
mit Drucksache Nr. 11/1504 zum Beginn des Jahres 2019.
Soweit die Anzahl der asylbegehrenden Menschen in 2018 deutlich
unterhalb der Prognosen lag, konnte auch in 2019 ein weitestgehend konstanter
Zufluss an asylsuchenden Menschen bundesweit beobachtet werden. Die Anzahl der
durch die Kommunen zu versorgenden Personen sank in der Folge von verbesserten
Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -BAMF- auch in 2018
gegenüber den Vorjahren deutlich.
Aufgrund einer Vor-Ort-Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg bei
der Ausländerbehörde und den Kommunen im Kreis Unna im 4. Quartal 2018 erfolgte
eine Korrektur der nach § 2 FlüAG anrechnungsfähigen Personen. Diese Korrektur
war aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Mitteilungen über den aktuellen Stand
des Asylverfahrens seitens des BAMF, der Gerichte und/oder der Ausländerbehörde
notwendig. In der Zwischenzeit wurde zumindest für die Kommunikation mit der
Ausländerbehörde ein technischer Zugriff auf die dortigen Daten eingerichtet,
so dass innerhalb des kommunalen Verantwortungsbereichs fehlerhafte Daten
weitestgehend ausgeschlossen sind.
In der Folge der Korrektur der anrechnungsfähigen Personen sank die
Aufnahmequote für die Stadt Bergkamen, so dass zu Beginn des Jahres 2019
vermehrt Personen zugewiesen wurden. Weiterhin ergaben sich Zuweisungen nur
noch im Rahmen des Wegfalls der Anrechnungsfähigkeit von Einzelpersonen durch
Abschluss der Asylverfahren. Es ergaben sich damit in 2019 -orientiert an der
jeweiligen Erfüllung der Aufnahmequote- Zuweisungen in folgendem Umfang:
Anlage 1: Diagramm „Anzahl der Zuweisungen (Personen)
FlüAG 01/2019 – 10/2019“
Die Korrektur der anrechnungsfähigen Personen und die daraus
resultierenden Zuweisungen spiegeln sich auch in der Zahl der versorgten
Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG wieder, die seit Beginn des Jahres
weitestgehend stagniert:
Anlage 2: Diagramm „Anzahl der Personen im
Leistungsbezug AsylbLG 01/2019 – 10/2019“
Die Unterbringung der zugewiesenen Personen erfolgte wie auch zuvor
primär in den Schwerpunktunterkünften Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und
Fritz-Husemann-Str. 20a-24. Daneben wurde die Anzahl der auf dem freien
Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen, die ebenfalls zur Unterbringung genutzt
werden, von ehemals 100 weiter auf aktuell nur noch 28 reduziert, da die
Sanierung bzw. Renovierung der Objekte an der Fritz-Husemann-Str. abgeschlossen
ist und die absolute Anzahl der Personen gesunken ist, die aufgrund ihres
Aufenthaltstitels nicht mehr verpflichtet sind, in Gemeinschaftsunterkünften zu
wohnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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