a) Feststellung des Jahresabschlusses 2018
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Beschlussvorschlag:
I. für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt
dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen, die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen und
dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:
Zu a) und b)
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes
BreitBand Bergkamen zum 31.12.2018
wird in der vorgelegten Form festgestellt.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
Zu c) Das
Jahresergebnis beläuft sich auf 0,00 €.
II.
für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen
Der
Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der
Betriebsleitung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen.
Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:
Zu a) und b)
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes
BreitBand Bergkamen zum 31.12.2018
wird in der vorgelegten Form festgestellt.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
Zu c) Das
Jahresergebnis beläuft sich auf 0,00 €.
III.
für den Rat
der Stadt Bergkamen
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
Zu a) und b)
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes
BreitBand Bergkamen zum 31.12.2018
wird in der vorgelegten Form festgestellt.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
Zu c) Das
Jahresergebnis beläuft sich auf 0,00 €.
Zu d) Der
Rat der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen vorbehaltlos
Sachdarstellung:
Zu a) und b)
Gemäß § 26 Abs. 1
EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem
Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den
Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der Jahresabschluss
ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur
Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.
Der Prüfbericht ist
entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Satze 6 und 7 in Verbindung mit
§ 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium
zu beraten.
Der Rat stellt den
Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im
örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.
Erläuterungen zum
Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c)
Die
Ergebnisrechnung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen weist einen
Jahresüberschuss von 0,00 € aus.
Die Aufwendungen
der Ergebnisrechnung werden von den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen nach
den voraussichtlichen Baukosten auf den jeweiligen Gemeindegebieten an den
Eigenbetrieb erstattet.
Zu d)
Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 31.12.2018
- empfiehlt
der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen dem Betriebsausschuss
des Rates der Stadt Bergkamen die Betriebsleitung zu entlasten und dem Rat der
Stadt Bergkamen gem. § 103 Abs. 3 i.V.m. § 102 GO NRW n.F. den Jahresabschluss
festzustellen.
- beschließt
der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Entlastung der
Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen gem § 5 Abs. 5 der
Eigenbetriebsverordnung NRW den Jahresabschluss festzustellen und den
Betriebsausschuss zu entlasten.
- beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Kämmerer
und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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