a) Feststellung der Eröffnungsbilanz
b) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Beschlussvorschlag:
I. für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt
dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen, die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen und
dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:
Zu a) Die
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 wird
in der vorgelegten Form
festgestellt.
Zu b) Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
II.
für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen
Der
Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der
Betriebsleitung des BreitBand Bergkamen
Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:
Zu a) Die
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 wird
in der vorgelegten Form
festgestellt.
III.
für den Rat
der Stadt Bergkamen
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
Zu a) Die
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 wird
in der vorgelegten Form
festgestellt.
Zu b) Der Rat
der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
Bergkamen vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen wurde mit Ratsbeschluss vom 14.12.2017 (Drucksache Nr: 11/1074) mit Wirkung zum 01.02.2018 gegründet zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen.
Zu a)
Gemäß § 9 Abs. 1 EigVO ist die Eröffnungsbilanz für einen neu zu errichtenden Eigenbetrieb zu prüfen. Dabei findet § 106 Absatz 2 GO NRW a.F. entsprechend Anwendung. Damit obliegt weiterhin nach § 106 Abs. 2 GO NRW a.F. die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA.NRW). Diese konnte sich eines Wirtschaftsprüfers bedienen oder eigenes befähigtes Personal einsetzen.
Der Betriebsausschuss schlug einstimmig in seiner Sitzung vom 21.03.2018 (Drucksache Nr: 11/1138) der GPA vor, für die Prüfung der Eröffnungsbilanz vom 01.02.2018 die WIKOM AG -Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, zu benennen. Beim Betriebsausschuss bestehen keine Bedenken gegenüber der WIKOM AG.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat sich der WIKOM AG –Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.
Der Rat stellt die
Eröffnungsbilanz unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen
Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.
Erläuterungen zum
Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu b)
Mit dem Beschluss der Eröffnungsbilanz zum 01.02.2018
- empfiehlt
der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen dem Betriebsausschuss
des Rates der Stadt Bergkamen die Betriebsleitung zu entlasten und dem Rat der
Stadt Bergkamen gem. § 103 Abs. 3 i.V.m. § 102 GO NRW n.F. die Eröffnungsbilanz
festzustellen.
- beschließt
der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Entlastung der
Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen gem § 5 Abs. 5 der
Eigenbetriebsverordnung NRW die Eröffnungsbilanz festzustellen und den
Betriebsausschuss zu entlasten.
- beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3: 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Kämmerer
und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleistung Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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