Betreff
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen
a) Feststellung der Eröffnungsbilanz
b) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Vorlage
11/1709
Aktenzeichen
fi-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.                    für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt

 

dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen, die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen und

 

dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a)  Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen  zum 01.02.2018 wird
          in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Zu b)  Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.

 



II.                  für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der Betriebsleitung des BreitBand Bergkamen

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a)  Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen  zum 01.02.2018 wird
           in der vorgelegten Form festgestellt.

 

 

 

III.               für den Rat der Stadt Bergkamen

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt

 

Zu a)  Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen  zum 01.02.2018 wird
           in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Zu b)  Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
          Bergkamen vorbehaltlos.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen wurde mit Ratsbeschluss vom 14.12.2017 (Drucksache Nr: 11/1074) mit Wirkung zum 01.02.2018 gegründet zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen.

 

 

 

Zu a)

 

Gemäß § 9 Abs. 1 EigVO ist die Eröffnungsbilanz für einen neu zu errichtenden Eigenbetrieb zu prüfen. Dabei findet § 106 Absatz 2 GO NRW a.F. entsprechend Anwendung. Damit obliegt weiterhin nach § 106 Abs. 2 GO NRW a.F. die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA.NRW). Diese konnte sich eines Wirtschaftsprüfers bedienen oder eigenes befähigtes Personal einsetzen.

 

Der Betriebsausschuss schlug einstimmig in seiner Sitzung vom 21.03.2018 (Drucksache Nr: 11/1138) der GPA vor, für die Prüfung der Eröffnungsbilanz vom 01.02.2018 die WIKOM AG -Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, zu benennen. Beim Betriebsausschuss bestehen keine Bedenken gegenüber der WIKOM AG.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat sich der WIKOM AG –Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.

 

Der Rat stellt die Eröffnungsbilanz unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu b)

 

Mit dem Beschluss der Eröffnungsbilanz zum 01.02.2018

 

-       empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Betriebsleitung zu entlasten und dem Rat der Stadt Bergkamen gem. § 103 Abs. 3 i.V.m. § 102 GO NRW n.F. die Eröffnungsbilanz festzustellen.

-       beschließt der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Entlastung der Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen gem § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW die Eröffnungsbilanz festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten.

-       beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3: 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleistung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Fischer