Betreff
Verzögerung der Aufstellung des Regionalplans Ruhr - Konsequenzen für die
Stadt Bergkamen
Vorlage
11/1701
Aktenzeichen
thie-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit Antrag vom 07. Oktober 2019 beantragt die CDU-Fraktion, den Tagesordnungspunkt „Verzögerungen der Aufstellung des Regionalplans Ruhr – Konsequenzen für die Stadt Bergkamen“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen und eine Einschätzung zu geben, welche kurz- und mittelfristigen Konsequenzen die Verzögerung des Regionalplans Ruhr für die Stadt Bergkamen hat bzw. haben kann (s. Anlage).

 

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat in einer Pressemitteilung am 13. September erklärt, dass der Regionalplan Ruhr in der ersten Hälfte der neuen Wahlperiode fertig gestellt und verabschiedet werden soll. Das bedeutet, dass der Plan spätestens im März 2023 in Kraft treten soll. Damit wird vom bisherigen Zeitplan abgewichen, der eine Fertigstellung bis zur Kommunalwahl bzw. Wahl der Verbandsversammlung des RVR im September 2020 vorgesehen hatte. Insgesamt ergibt sich damit ein zeitlicher Verzug von mind. zweieinhalb Jahren.

 

Der Regionalplan Ruhr betrifft die Stadt Bergkamen im Wesentlichen in folgenden Bereichen:

·         Ausweisung des Kraftwerks Heil als „Regionaler Kooperationsstandort“

·         Ausweisung einer neuen gewerblichen Baufläche in Overberge

·         Ableitung des Flächennutzungsplans aus dem Regionalplan

 

Das Kraftwerk in Heil wird aufgrund des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 geschlossen. Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist der Standort bereits als „Regionaler Kooperationsstandort“ ausgewiesen und nicht mehr als Kraftwerksstandort. Nach Aufgabe der Kraftwerksnutzung soll die Fläche damit gewerblich-industriell nachgenutzt werden. Da bisher nicht bekannt ist, wann das Kraftwerk tatsächlich geschlossen werden soll, steht die Umnutzung zu einem Regionalen Kooperationsstandort nicht kurzfristig an. Eine Verzögerung bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr ist daher als eher unkritisch zu werten.

 

Die Stadt Bergkamen hat einen mit dem RVR abgestimmten Gewerbeflächenbedarf von 10,9 ha. Für die Entwicklung einer gewerblichen Baufläche ist ein rund 11 ha großer Standort in Overberge zwischen Overberger Straße und Industriestraße vorgesehen. Hierzu sind bereits informelle Vorabstimmungen mit dem RVR erfolgt. Der RVR sieht die Entwicklung dieser Fläche als bedarfsgerecht an. Die Lage der Fläche angrenzend an vorhandenen Siedlungsbereiche erfüllt zudem die materiellen Voraussetzungen zur Festlegung eines neuen „Bereichs für Gewerbe und Industrie (GIB)“. Allerdings ist der Standort bisher nicht als GIB im Regionalplan ausgewiesen. Die Stadt Bergkamen hatte daher im Rahmen der Beteiligung an der Regionalplanaufstellung angeregt, die Fläche entsprechend als GIB auszuweisen.

Ohne eine entsprechende GIB-Darstellung bzw. im Parallelverfahren zur Ausweisung eines GIB können die kommunalen Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans nicht eingeleitet werden. Da allerdings ohnehin zunächst weitere Erwerbsgespräche mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke geführt werden müssen, ist vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Abstimmung der Fläche zwischen Stadt und RVR der zeitliche Verzug in der Regionalplandarstellung als eher unkritisch zu werten. Die grundsätzliche Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung des bestehenden Regionalplans zu stellen, ist davon unbenommen, wird derzeit aber nicht als erforderlich angesehen.

 

Flächennutzungspläne müssen aus dem Regionalplan entwickelt werden. Für den noch relativ jungen Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen, der im Juli 2014 wirksam geworden ist, ist die Anpassung an die Ziele der Raumordnung auf Basis des gültigen Regionalplans attestiert, sodass dieser als aktuell abgestimmt gilt. Die bestehenden Wohnbauflächenpotenziale sind bislang nicht ausgeschöpft und es sind – mit Ausnahme der beiden o. g. Änderungen im Bereich der gewerblichen Entwicklung – auch keine Änderungen des Flächennutzungsplans geplant, die einer Änderung bzw. Neuaufstellung des Regionalplans bedürften. Insofern ist der zeitliche Verzug bei der Regionalplanaufstellung auch in diesem Punkt als unkritisch zu werten.

 

Insgesamt hat die zeitliche Verzögerung bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr damit für die Stadt Bergkamen nach derzeitigem Stand eher keine kurz- und mittelfristigen Konsequenzen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede