Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/1700 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Nach
Ablauf der ersten neun Monate im Jahr 2019 haben die Budgetverantwortlichen
Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die
Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der
Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2019. Sie bieten somit dem
Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit,
steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da
die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser
Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den
Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der
aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des
voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Entwicklung des
Gesamtergebnisplanes
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets
sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum
Jahresende 2019 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen von rechnerisch
11.838 T€.
Gemäß NKF-Haushalt war für 2019 ein Jahresergebnis von + 1.251 T€ veranschlagt. Aktuell ist
das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 13.089 T€ zu kalkulieren.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für
2019 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung
(+) bzw. Verschlechterung
(-) in T€ |
Budgetbereich
1 |
- 163 |
Budgetbereich
2 |
- 840 |
Budgetbereich
3 |
+ 9 |
Budgetbereich
4 |
+ 70 |
Budgetbereich
9 |
+ 12.540 |
|
|
Deckungskreis
Personal |
+ 96 |
Deckungskreise
Sachkosten |
+ 126 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
+ 11.838 |
Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende September 2019.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es
folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den
Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der
einzelnen Budgets in 2019:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich
1. Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01.
Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02.
Personalrat |
|
+/- 0 |
03.
Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04.
Wirtschaftsförderung, Tourismus |
|
- 88 |
10.
Zentrale Dienste |
|
- 75 |
14.
Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 1. |
- 163 |
|
|
|
Budgetbereich
2. Ordnung und Soziales
|
|
|
33. Bürgerbüro
|
|
+ 635 |
40. Schulverwaltung, Weiterbildung
und
Sport
|
|
+/- 0 |
51. Jugendamt
|
|
- 1.475 |
|
Summe Budgetbereich 2. |
- 840 |
|
|
|
Budgetbereich
3. Finanzen und Kultur
|
|
|
20. Finanzen und Steuern
|
|
+ 82 |
30. Rechtsamt
|
|
- 2 |
41. Kulturreferat
|
|
- 71 |
|
Summe Budgetbereich 3. |
+ 9 |
|
|
|
Budgetbereich
4. Bauen und Wohnen
|
|
|
23. Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60. Bauberatung, Bauordnung und Hochbau
|
|
+ 100 |
61. Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften
|
|
+/- 0 |
68. Baubetriebshof
|
|
- 30 |
|
Summe Budgetbereich 4. |
+ 70 |
|
|
|
Budgetbereich
9. Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9. Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
+ 12.540 |
|
Summe Budgetbereich 9. |
+ 12.540 |
|
Summe aller Budgets |
+ 11.616 |
Ergebnis der Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 222 |
Gesamtprognose:
|
Verbesserung:
|
+ 11.838 |
Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte
Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf
Basis der Zwischenergebnisse vom 30.09.2019, ermittelt. Im Anschluss hieran
folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den
geplanten Ansätzen aufweisen.
Wirtschaftsförderung, Tourismus
Budget 01.04
Durch
die Einrichtung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen wird der im Budget 01.04
eingestellte Ansatz, für die Pachterträge, nicht bedient, sodass hier ein Minderertrag in Höhe von rd. 88 T€ zu erwarten ist.
Zentrale Dienste Budget 01.10
Bedingt durch erhöhte Aufwendungen, die hauptsächlich durch Beauftragung
und Umsetzung der Sicherheitskonzepte Hafenfest und Lichtermarkt sowie der
Wiederholung der Veranstaltung Marina Hafenfeuer entstanden sind, werden die
Ansätze im Aufwandsbereich überschritten. Hinzu kommen Mehraufwendungen im Aus-
und Fortbildungsbereich, bedingt durch eine größere Anzahl an
Ausbildungsplätzen und einem höheren Fortbildungsaufkommen
Nach jetzigem Stand
wird es zu einer Budgetverschlechterung
in Höhe von 75 T€ kommen.
Bürgerbüro Budget 02.33
In diesem Gesamtbereich der sich aus den Sachgebieten
Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr, Bürgerbüro/Standesamt und Soziales
zusammensetzt, wird mit einer Budgetverbesserung
von insgesamt rd. 635 T€
gerechnet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
In den Budgetbereichen Bürgerservice, Standesamtswesen und Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr werden zum Jahresende Budgetverschlechterungen in Höhe von insgesamt 97,4 T€ erwartet. Bedingt durch den Umstand, dass in diesen Budgetbereichen eher reagiert als agiert wird, können sich im Verlauf des Jahres - vor allem im Hinblick auf den schwer kalkulierbaren Feuerwehrbereich - weitere unerwartete Abweichungen ergeben.
Im Einzelnen werden sich im Produkt Bürgerservice voraussichtlich durch Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren Verbesserungen i. H. v. 75 T€ ergeben, denen Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bürgerbüro i. H. v. 45 T€ gegenüberstehen.
Das Produkt Standesamtswesen entwickelt sich wie geplant.
Bei den Produkten im Bereich Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr ergeben sich voraussichtlich einzelne Verbesserungen durch Mehrerträge. Nennenswert sind hierbei Mehrerträge bei Erträgen aus Kostenerstattungen im Feuerwehrbereich, für Kosten eines Leihfahrzeugs 23 T€ und bei den Verwarnungsgeldern im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs 5 T€.
Dem gegenüber zeichnen sich jedoch Budgetverschlechterungen ab, die die Verbesserungen insgesamt übersteigen. Diese bestehen zum einen aus erwarteten Mindererträgen und zum anderen aus erwarteten Mehraufwendungen. Mindererträge in nennenswerter Höhe entstehen voraussichtlich bei den folgenden Buchungsstellen:
-
Kostenerstattung
kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze 20 T€ und
-
Benutzungsgebühren
im Bereich Märkte 20 T€.
Nennenswerte Mehraufwendungen werden zum anderen auf folgenden Buchungsstellen erwartet:
-
Aufwendungen
für oberirdische Rattenbekämpfungsmaßnahmen 25 T€ bedingt durch die
erforderliche Neuregelung der Rattenbekämpfung
-
Instandhaltungsmaßnahmen
an Grundstücken und baulichen Anlagen 20 T€
-
Unterhaltung
des sonstigen beweglichen Vermögens 25 T€
-
Beschaffung von
Verbrauchsmaterial, u.a. Ölbindemittel 5 T€ und
-
Aufwendungen für
die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehr, u.a. Erstattung Lohnfortzahlung 25
T€.
Im
Budgetbereich Soziales wird zum
Jahresende eine Budgetverbesserung in Höhe von 732 T€ erwartet.
Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist eine Verbesserung in Höhe von 862 T€ zu erwarten. Die Erträge aus der pauschalierten Landeszuweisungen liegen auf Grund einer höheren Anzahl erstattungsfähiger Personen voraussichtlich um 662 T€ höher als prognostiziert. Im Bereich der Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger ist insbesondere bei der Abrechnung von Krankenhilfeleistungen ebenfalls mit einer erheblichen Verbesserung in Höhe von 286 T€ zu rechnen, da aus der Spitzabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Krankenkassen Guthaben resultieren. Auch bei der Kostenerstattung durch die Betroffenen selbst sind bedingt durch die Übergänge in den Rechtskreis SGB II und der damit verbundenen erforderlichen Erstattung von erbrachten Leistungen um ca. 22 T€ höhere Erträge aus Rückzahlungen zu erwarten. Im Bereich der Aufwendungen für die Versorgung der Geflüchteten – Leistungen nach dem AsylbLG sinkt auf Grund der Zuweisungen in den Monaten August und September 2019 die Anzahl der Personen nicht wie prognostiziert, so dass aktuell mit Mehraufwendungen von ca. 108 T€ gegenüber der Planung zu rechnen ist.
Bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird hingegen eine Verschlechterung in Höhe von 130 T€ erwartet. Für die Anmietung von Objekten zur Unterbringung ergeben sich bis zum Jahresende prognostisch Mehraufwendungen in Höhe von 165 T€, da ein Teil der Unterkünfte auf Grund der Familienstruktur der Bewohner/-innen nicht maximal belegt werden kann, wegen Renovierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht oder die Unterkünfte durch Personen genutzt werden, die nach Erteilung eines Aufenthaltstitels noch keinen Erfolg bei der Anmietung eigenen Wohnraums hatten. Diese Mehraufwendungen werden teilweise durch Mehrerträge gedeckt, da die Unterbringungskosten für die letztgenannte Personengruppe regelmäßig durch das Jobcenter erstattet werden 35 T€.
Die Produkte Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII, Sonstige Fördermaßnahmen und Wohngeld entwickeln sich im Wesentlichen wie prognostiziert.
Jugendamt, Budget 02.51
Grundlage
für die Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2018/19 waren die Fallzahlen der
Hilfen zur Erziehung Mitte 2017 sowie die zu erwartenden jährlichen
Preissteigerungen.
Insgesamt
ist das Jugendamt davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Hilfen zur
Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche weiterhin bei rund 7.800 T€ jährlich liegen werden. Bereits 2018
war jedoch ein Wiederanstieg der Fallzahlen bei den stationären Hilfen
erkennbar. Diese Tendenz setzt sich im laufenden Kalenderjahr fort. Die Anzahl
der stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen wird im Laufe des Jahres
2019 mehr als 60 Unterbringungen übersteigen.
Ebenso
muss das Jugendamt vermehrt ambulante Eingliederungshilfe für die
Bereitstellung von Integrationshelfern während des Schulbesuches von seelisch
behinderten Kindern gewähren. Aufgrund von massiven Auffälligkeiten können
viele Pflegekinder nur in entsprechend ausgebildeten Profi-Pflegefamilien
untergebracht werden. Diese Pflegefamilien erhalten ein deutlich höheres
Pflegegeld, was zu einer jährlichen Kostensteigerung von ca. 20 T€ je
Pflegekind führt. .Aus den vorgenannten Gründen steigen die Aufwendungen die Aufwendungen
für stationäre und ambulante Hilfen (u.a. Integrationshelfer) um ca. 625 T€
sowie für Hilfen in Pflegefamilien um ca. 450 T€.
Hinzu kommt die allgemeine Preissteigerungsrate. Hier liegt die Erhöhung
der Stundensätze der Jugendhilfeanbieter im Rahmen der allgemeinen
Preissteigerung. Aufgrund von Mehraufwendungen durch
gestiegene Fallzahlen und den Anstieg der durchschnittlichen Betreuungsstunden
pro Fall sowie die Betreuung von Kindern, die keinen KiTa-Platz erhalten haben,
stiegen die Aufwendungen für diesen Bereich um weitere 400 T€.
Zusätzlich werden nicht benötigte Mittel aus dem Budget des
Jugendamtes in Höhe von 200 T€ (Mehrertrag Unterhaltsvorschusskasse)
übertragen. Damit können nach der derzeitigen Berechnung die Aufwendungen bis
zum Jahresende für dieses Produkt geleistet werden.
Für das
laufende Haushaltsjahr 2019 wird im Gesamtbudget des Jugendamtes mit einer Budgetverschlechterung von 1.475 T€
gerechnet.
Finanzen und
Steuern Budget 03.20
Im
Bereich der Verwaltungsvollstreckung führen Säumniszuschläge zu Mehrerträgen in
Höhe von 122 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im
Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 139 T€ niedriger
aus. Das
tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mehrerträgen in
Höhe von 7 T€. Die Konzessionsabgaben
der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter
Abrechnung um 109 T€ niedriger aus. Die Konzessionsabgaben der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter
Abrechnung um 60 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche Bescheid zur
Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 108
T€. Die Abrechnung der VKU für das Jahr 2018 führt zu Minderaufwendungen bei
dem Refinanzierungsanteil ÖPNV in Höhe von 33 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 26
T€.
Kulturreferat
Budget 03.41
Der Hauptgrund für die zu erwartende Verschlechterung des
Budgets, ist nach wie vor die geringe Schülerzahl im Kernbereich der
Musikschule. Durch den Rückgang von Schülerzahlen der Musikschule kommt es zu
Mindererträgen bei den Benutzungsgebühren und bei den privatrechtlichen
Leistungsentgelten. In diesem Zusammenhang ist
aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen. Weitere
geringere Einnahmen entstehen durch die
Änderung der Schul- und Entgeltordnung. Mehraufwendungen sind notwendig für
Vertretungslehrkräfte eines Lehrkörpers, der
wegen einer Langzeiterkrankung ausfällt. Die Minderaufwendungen stehen
zum Teil zur Deckung der Mindererträge
zur Verfügung.
Insgesamt
wird mit einer Budgetverschlechterung
in Höhe von rund 71 T€ gerechnet.
Bauberatung und
Bauordnung Budget 04.60
Im Jahr 2019 sind infolge des
noch immer günstigen Zinsniveaus erhöhte Bautätigkeiten zu verzeichnen. Dadurch
bleiben die Fallzahlen im Bereich der Baugenehmigungsverfahren und die
Einnahmen aus zugehörigen Baugenehmigungsgebühren konstant hoch. Städtebaulich
relevante Großprojekte wie die Wiederbelebung der Turmarkaden und die
Errichtung des PueD oder die Ausweisungen neuer Baugebiete werden zu einem
weiteren Mehrertrag im Sachgebiet
Bauordnung führen. Dieser wird derzeit auf 100
T€ geschätzt.
Leistungen des
Baubetriebshofes Budget 04.68
Im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens (Straßenunterhaltung) wird der Ansatz nicht ausreichen. Es wird mit einem Mehraufwand in Höhe von rd. 30 T€ gerechnet.
Allgemeine
Finanzwirtschaft Budget 09.20
Bei der
Grundsteuer B werden voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 233 T€ erzielt.
Zurzeit ergibt sich bei den Gewerbesteuererträgen unter Berücksichtigung des
aktuellen Hebesatzes von 480 v.H. zum Stichtag 30.09.2019 ein Aufkommen in Höhe
von 24.135 T€. Zum
jetzigen Zeitpunkt kann daher von Mehrerträgen in Höhe von 9.998 T€ im
Vergleich zur Planung ausgegangen werden. Es sind jedoch noch Ausfälle bei wesentlichen
Gewerbesteuerzahlern zu erwarten, so dass im 4. Quartal 2019 voraussichtlich
mit Verschlechterungen zu rechnen ist. Bei der Vergnügungssteuer werden bis zum
Jahresende voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 350 T€ erwartet. Die Erträge im Bereich der
Hundesteuer fallen voraussichtlich um 20 T€ höher aus. Nach dem
Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem
Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 24 T€. Die
Schlüsselzuweisungen des Landes NRW erhöhen sich um 139 T€ gegenüber dem
Planansatz. Mit
der Einführung einer Aufwands- und Unterhaltungspauschale im GFG 2019 wird das
Ziel verfolgt, den Abbau des Investitions- und Sanierungsstaus der Gemeinden zu
unterstützen. Für das Jahr 2019 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 243 T€, da
es zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2018/2019 noch keine Hinweise
auf eine Gewährung der o.g. Pauschale gab. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale
entstehen Mehrerträge in Höhe von 102 T€. Bei den Gewerbesteuerumlagen ergeben
sich zurzeit voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 1.215 T€. Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 39,98
v.H. festzusetzen. Gegenüber dem Planansatz ergeben sich
Haushaltsverbesserungen in Höhe von 1.399 T€. Aufgrund der allgemeinen
Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen
kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für
Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 700 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit
günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten
können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme
Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 450 T€ erreicht werden.
Letztendlich wird hier insgesamt
mit einer Budgetverbesserung in Höhe
von 12.540 T€ gerechnet.
Entwicklung der Deckungskreise
Die
Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen
nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende
Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis
Personal (1) |
+ 390 |
Deckungskreis
Personal (3) |
- 294 |
|
|
Deckungskreise
Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+ 2 |
Wartung
EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 18 |
Mieten
EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 20 |
Unterhaltung
Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+ 5 |
Betriebsstoffe
(131) |
+/- 0 |
Versicherungen
und Schadenfälle (140) |
- 19 |
Bürobedarf
(141) |
+ 20 |
Literatur
(142) |
- 7 |
Porto,
Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 10 |
Öffentliche
Bekanntmachungen (144) |
- 11 |
Dienstreisen
(145) |
+ 8 |
Software
(147) |
- 20 |
Verfilmung/
Digitalisierung von Schriftgut (148) |
- 3 |
Zwischensumme
Deckungskreise ZD |
(+3) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
+ 4 |
Grundbesitzabgaben,
Gebäude,
Inventarversicherungen |
+ 76 |
Heizung |
+ 157 |
Reinigungsmittel |
- 4 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 52 |
Strom, Wasser, Kehrgebühren |
- 43 |
Versicherungen |
+ 2 |
Telefongebühren |
- 17 |
Zwischensumme Deckungskreise StA 23 |
(+123) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
+ 126 |
Deckungskreise gesamt |
+ 222 |
|
|
Deckungskreise der Zentralen Dienste
Nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" im
Jahr 2019 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von rund 390 T€
abschließen. Dies begründet sich wie folgt:
Mehraufwendungen:
Tariferhöhungen 2018 und 2019
Bei der Ermittlung der
Personalkosten für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurde jeweils von einer
Tariferhöhung in Höhe von 2 % ausgegangen. Der Tarifabschluss sah jedoch
tatsächlich für 2019 eine Erhöhung von durchschnittlich 3,19 % ab dem
01.03.2018 vor. Zum 01.04.2019 stiegen die Entgelte um durchschnittlich weitere
3,09 % an. Der Tarifabschluss führt daher im Haushaltsjahr 2019 nach Abzug der
kalkulierten Erhöhung zu nicht kalkulierten Mehraufwendungen in Höhe von rd. 205 T€.
Besoldungserhöhung 2019
Bei der Ermittlung der
Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten wurde für das Haushaltsjahr von
einer Besoldungserhöhung in Höhe von ebenfalls 2 % ausgegangen. Die
Besoldungserhöhung beläuft sich tatsächlich auf 3,2 %. Die Besoldungserhöhung
führt im Haushaltsjahr 2019 zu nicht kalkulierten Mehraufwendungen in Höhe von rd. 45 T€.
Versorgungsumlage
Insbesondere unter
Berücksichtigung der Besoldungserhöhungen, die in den vergangenen Jahren
inhalts- und wirkungsgleich auf die Versorgung übertragen wurden, erhöhen sich
auch die Aufwendungen für die Versorgungsumlage. Folglich ist in diesem Bereich
im Haushaltsjahr 2019 mit Mehraufwendungen
in Höhe von rd. 76 T€ zu rechnen.
Beihilfen
Im Bereich der Beihilfen für die
aktiven Beamtinnen und Beamten wurden im Ansatz 140 T€ kalkuliert. Jedoch
wurden bereits bis zum 30.09.2019 rd. 162 T€ ausgezahlt. Für den Rest des
Jahres ist davon auszugehen, dass Aufwendungen in Höhe von mindestens ein Drittel
der bisherigen Aufwendungen entstehen werden, sodass es in diesem Bereich zu Mehraufwendungen von rd. 76,5 T€ kommen
wird.
Stellenplan 2018/2019
Im Zusammenhang mit der
Aufstellung des Stellenplans 2018/2019 wurden für 2019 Mehraufwendungen in Höhe
von rd. 500 T€ kalkuliert. Dieser Betrag wurde vollständig im Ansatz des
Deckungskreises 1 berücksichtigt (im Gegenzug erfolgte jedoch eine
Ansatzverbesserung im Bereich des Deckungskreises 3 zur Kompensation der
Mehraufwendungen in Höhe von 250 T€).
Eine aktuelle Hochrechnung der
Mehrausgaben anlässlich der Umsetzung des Stellenplans 2018/2019 ergibt für
2019 einen Betrag von lediglich rd. 438 T€. Der Grund für die Abweichung
resultiert insbesondere daraus, dass ein Teil der erhöhten Personalkosten aufgrund
der Stellenbesetzungssituation bereits bei der Ermittlung der Ansätze für das
Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt wurde. Weiterhin konnten neu geschaffene
Stellen bzw. Stellenanteile teilweise nicht unmittelbar besetzt werden.
Unter
Berücksichtigung der oben genannten Ansatzerhöhung im Deckungskreis 1 um 500 T€
ergeben sich somit Minderaufwendungen anlässlich des Stellenplans 2018/2019 für
das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rd. 62 T€.
Dagegen verursachen jedoch
Personalmaßnahmen, die über den Stellenplan 2018/2019 hinaus genehmigt wurden
(insbesondere Einstellungen, Beförderungen/Höhergruppierungen und
Stundenerhöhungen), Mehraufwendungen in Höhe von rd. 417 T€.
Eine Verrechnung der
Minderausgaben "Stellenplan 2018/2019" mit den genannten Mehrausgaben
anlässlich der über den Stellenplan hinausgehenden Personalmaßnahmen ergibt
somit insgesamt Mehrausgaben in Höhe
von rd. 355 T€.
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren
sind nach abgeschlossener Planung des Kindergartenjahres 2019/2020 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 130
T€ zu verzeichnen. Grund hierfür sind insbesondere die Neueinrichtung von
drei zusätzlichen Springerstellen und eine Erhöhung der erforderlichen
Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden gemäß den Regelungen des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Den oben genannten
Mehraufwendungen stehen folgende Minderaufwendungen
entgegen:
Minderaufwendungen:
Musikschule
Im Bereich der Musikschule sind Minderaufwendungen in Höhe von rd.
82,5 T€ zu erwarten. Dies resultiert zum einen daraus, dass aufgrund
aktueller Rechtsprechung die Lehrkräfte im Bereich "JeKITS" im Rahmen
von Honorarverträgen beschäftigt werden dürfen. Von dieser Möglichkeit wird bei
Neueinstellungen inzwischen Gebrauch gemacht. Die Honorare werden hierbei
unmittelbar durch die Musikschule gezahlt, sodass der Deckungskreis 1
entsprechend geringer belastet wird. Weiterhin werden auch krankheitsbedingte
Ausfälle, bei denen die Entgeltfortzahlung bereits endete, ebenfalls durch Honorarkräfte
aufgefangen.
Den Minderaufwendungen stehen
Mindereinnahmen für den Bereich "JeKITS" im DK 3 gegenüber.
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die
Personalkosten zusätzlich um rd. 1.195 T€ durch diverse Maßnahmen bzw.
Umstände vermindert werden:
·
freie Stellen, für die (noch) keine
adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden bzw. die erst mit entsprechender
zeitlicher Verzögerung nachbesetzt werden konnten
·
Gewährung von Altersteilzeit (Einsparungen während der
Arbeitsphasen, da die Rückstellungen erst ab dem Haushaltsjahr 2020 aus dem
Deckungskreis 1 gebildet werden)
·
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ohne unmittelbare Nachbesetzung
·
krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle
ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B.
durch niedrigere Stufenzuordnung)
·
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen /
Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
·
Änderung von Stellenausweisungen
Stellungnahme
zu der Entwicklung des Deckungskreises 3 für Personal- Kostenerstattungen zum
Stichtag 30.09.2019
Zum
jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge
schwierig. Einige Förderbescheide werden erst in der zweiten Jahreshälfte
verschickt. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen teilweise von den
tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2019 abhängig, sodass die genauen
Beträge erst im Dezember 2019 ermittelt werden können.
Zum Stichtag 30.09.2019 lässt sich jedoch bereits
festhalten, dass der geplante Ansatz nicht erreicht werden kann. Es ist zurzeit
davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2019 mit Mindererträgen
von rd. 294 T€ abschließen wird.
Mindererträge:
Allgemeine
Ansatzverbesserung
Aufgrund
der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der Ansätze insgesamt eine
Ansatzverbesserung von 250 T€ für das Haushaltsjahr 2019 kalkuliert werden.
Hiervon
wurden 50 T€ im Bereich des Deckungskreises 2 ("Erträge aus der Auflösung
von Pensionsrückstellungen") berücksichtigt.
Die
verbleibenden 200 T€ wurden im Deckungskreis 3 kalkuliert. Hiervon entfallen 81
T€ auf den Bereich der Personalkostenerstattungen durch den EBB/SEB. Zum
jetzigen Zeitpunkt wird angenommen, dass Personalkostenerstattungen in
entsprechender Höhe erfolgen werden. Konkrete Aussagen können jedoch erst zum
Ende des Haushaltsjahres 2019 getätigt werden.
Der
verbleibende Betrag in Höhe von rd. 119 T€ wurde im Bereich der
"Flüchtlingshilfe" angesetzt. Bei der Ansatzplanung wurde noch
angenommen, dass dieser Betrag durch zusätzliche Personalkostenerstattungen aus
dem Bereich "Flüchtlingshilfe" tatsächlich erwirtschaftet werden
kann. Tatsächlich werden im Haushaltsjahr 2019 jedoch keine
Personalkostenerstattungen in diesem Bereich erfolgen, sodass mit einem Minderertrag von rd. 119 T€ zu
rechnen ist.
Ansatzverbesserung
aufgrund der Mehraufwendungen "Stellenplan 2018/2019"
Weiterhin
musste ein Teil der Mehraufwendungen anlässlich der Änderungen im Stellenplan
2018/2019 durch eine Ansatzverbesserung im Deckungskreis 3 in Höhe von 250 T€
berücksichtigt werden.
Tatsächliche
zusätzliche Personalkostenerstattungen werden in dieser Höhe jedoch
voraussichtlich nicht erfolgen.
Darüber
hinaus wurde seitens der Musikschule mitgeteilt, dass im Bereich
"JeKITS" mit Mindererträgen in
Höhe von rd. 54 T€ zu rechnen ist.
Grund hierfür ist, dass der Unterrichtsumfang in diesem Jahr geringer ist und
folglich auch die Landeszuweisungen geringer ausfallen werden. Im Gegenzug sind
hier jedoch entsprechende Minderausgaben im DK 1 zu verzeichnen.
Mehrerträge:
Den
genannten Mindererträgen stehen insbesondere Mehrerträge im Bereich der
Personalkostenerstattungen für den in 2018 neu gegründeten Eigenbetrieb
BreitBand Bergkamen entgegen. Unter Berücksichtigung der Erstattungshöhe in
2018 ist mit Erstattungen für 2019 in Höhe von rd. 110 T€ zu rechnen.
Die konkrete Höhe ist abhängig von den Personalkosten in 2019, sodass die
genaue Höhe erst mit dem Bericht zum Stichtag 31.12.2019 genannt werden kann.
Stellungnahme
zu den Erträgen aus internen Leistungsbeziehungen zum Stichtag 30.09.2019
Im
Rahmen der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für
Querschnittsleistungen in Höhe von rd. 138 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung
wird im Jahr 2019 nicht erwartet.
Weiterhin
erfolgt zum Ende des Jahres 2019 eine innere Verrechnung für die seitens der
Zentralen Dienste gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten
Fachämter. Die konkrete Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2019
ermittelt werden, da die abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für
2019 insgesamt gezahlten Beträgen an die Künstler ist. Es wird jedoch erwartet,
dass der kalkulierte Ansatz von rd. 7 T€ erreicht wird.
Abschließend
wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit
einem Minderaufwand von
voraussichtlich rd. 390 T€
abschließen wird. Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen"
wird mit einem Minderertrag in Höhe
von voraussichtlich rd. 294 T€
abschließen.
Deckungskreis (101) – Wartung
EDV-Anlagen/ Büromaschinen
-Gemeinsamer Deckungskreis von ZD
(10) und ZD (16)-
Im
Deckungskreis sind noch rund 60 % der veranschlagten Mittel für den Bereich der
Büromaschinen (z. Zt. Kopierer, Großformatdrucker, elektrisch betriebene
Paternoster und die Lautsprechertechnik des Ratssaals) vorhanden. Daher kann
mit einem Minderaufwand von bis zu 6 T€ gerechnet werden.
Auch im
Bereich Wartung EDV - Anlagen werden seit Jahren kontinuierlich Einsparungen
durch den Abschluss neuer günstiger Verträge erzielt. Es deutet darauf hin,
dass in diesem Bereich ein Minderaufwand
erzielt werden kann. Die Minderaufwendungen werden zur Kompensierung des
Deckungskreises 147 benötigt und werden zurzeit auf ca. 12 T€ beziffert.
Insgesamt
entsteht in den Bereichen Wartung EDV –
Anlagen - und Wartung von Büromaschinen ein Minderaufwand von rd. 18 T€.
Deckungskreis (110) – Mieten
EDV-Anlagen/ Büromaschinen
- Gemeinsamer Deckungskreis von ZD
(10) und ZD (16/EDV) –
Die
Mietaufwendungen für die Bürogeräte sind konstant geblieben, obwohl heute viel
mehr Geräte angemietet werden als noch vor einigen Jahren. Es kann hier mit einem Minderaufwand von ca. 5 T€
gerechnet werden.
Im
Bereich EDV – Anlagen ist es gelungen, trotz einer gestiegenen Anzahl an Peripheriegeräten,
die Aufwendungen ebenfalls weiter zu reduzieren. Die reduzierten Aufwendungen von ca.
15 T€ werden ebenfalls für die steigenden Aufwendungen im Deckungskreis 147
benötigt.
In 2018 kann daher voraussichtlich
mit einem Minderaufwand in Höhe von
insgesamt rd. 20 T€ gerechnet
werden.
Deckungskreis (140) –
Versicherungen, Schadensfälle
Dieser Deckungskreis musste bereits um 18,3 T € verstärkt werden. Zurzeit sind nur noch 0,19 % des verstärkten Ansatzes verfügbar. Das liegt daran, dass es sich bei den Versicherungskosten um Jahresbeiträge handelt, die bereits im Januar eines Jahres fällig werden. Hier war schon abzusehen, dass der Ansatz nicht ausreichen wird. Da darüber hinaus die Mittel zusätzlich für individuelle Versicherungen, bzw. für Ausstellungsversicherungen in der städtischen Galerie sowie im Rathaus benötigt werden.
Es wird mit einem Mehraufwand in Höhe von rd. 19 T€ gerechnet.
Deckungskreis (141) - Bürobedarf
Dieser Deckungskreis wird wahrscheinlich mit einem Minderaufwand in Höhe von rd. 20
T€ abschließen. Dieser Minderaufwand wurde bereits zur Deckung innerhalb
der Deckungskreise benötigt.
Fazit zu den Deckungskreisen der
Zentralen Dienste
Insgesamt
ist festzustellen, dass durch konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns,
d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln ein Minderaufwand von voraussichtlich
insgesamt 99 T€ (- 294 T€ Personalkostenerstattungen + 390 T€ Personalaufwendungen + 3 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 65 -
Heizung
Hauptgrund für den Rückgang der
Heizenergiekosten ist der günstige Witterungsverlauf der letzten beiden Jahre.
In den Verbrauchsjahren 2017 und 2018 wurde, objektabhängig, weniger Energie
als in den Jahren zuvor aufgewendet. Dadurch sind die Jahresrechnungen 2018 und
die damit einhergehenden Vorauszahlungen für 2019 entsprechend niedriger
ausgefallen. Ein weiterer wichtiger Grund
ist, wie bereits in der Mitte 2019 erstellten Kalkulation erläutert, die
Tatsache, dass verschiedene städtische Objekte nicht bzw. nur teilweise genutzt
werden. Hinzu kommt der Verkauf des ehemaligen Veranstaltungsgebäudes
"Schacht III", der sich erheblich ausgewirkt hat. Es wird mit einem Minderaufwand in Höhe von rd. 157 T€ gerechnet.
Deckungskreis 65 -
Grundbesitzabgaben
Da die Haushaltsmittel im Jahr 2017 für den Doppelhaushalt
in 2018/2019 beantragt wurden, waren diverse Verkäufe einiger Immobilien zu
diesem Zeitpunkt nicht absehbar. Aktuell ist mit einem Minderaufwand in Höhe von
voraussichtlich 76 T€ zu rechnen.
Deckungskreis 65 – Strom, Wasser, Kehrgebühren
Die Stromkosten im kommunalen Gebäudebestand sind seit vier
Jahren rückläufig. Lediglich Preisanpassungen beeinflussen die durch die Umsetzung
der Energieeinsparmaßnahmen entstehende positive Entwicklung. Der erhöhte
Wasserverbrauch in 2018, bedingt durch die außergewöhnlich trockene Witterung,
trat vor allem bei einigen Großverbrauchern (z. B. Sport- und Tennisanlagen)
auf. Dadurch ergaben sich höhere Vorauszahlungen für 2019.
Insgesamt kann nunmehr davon ausgegangen werden, dass ein Mehraufwand in Höhe von ca. 43 T€ zu erwarten ist.
Deckungskreis 65 -
Fremdreinigung
Der hier zur Verfügung stehende
Ansatz wird nicht ausreichen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf
Tariferhöhungen im Bereich der Gebäudereinigung sowie der
Anpassung von Reinigungsintervallen und-methoden. Es wird ein Mehraufwand in Höhe von rd. 52 T€ prognostiziert.
Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau,
Gebäudewirtschaft
Im Haushaltsjahr 2019 stehen für die Bewirtschaftung
des Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe
von 4.608 T€ zur Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann
davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel ausreichen werden. Es ist voraussichtlich mit
einem Minderaufwand in Höhe von rund 123
T€ zu rechnen.
Fazit zum Ergebnis aller
Deckungskreise
Die Deckungskreise der ZD werden
voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 99 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verbesserung in
Höhe von 123 T€ abschließen. Mithin
ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 222 T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
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