Betreff
Budgetbericht Januar - September 2019
Vorlage
11/1700
Aktenzeichen
10.61.01 wo-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/1700 – zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

Entwicklung der Budgets

 

Nach Ablauf der ersten neun Monate im Jahr 2019 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.

 

Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche  Ergebnis im Jahr 2019. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.

 

Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.

 

Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.


Entwicklung des Gesamtergebnisplanes

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2019 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen von rechnerisch 11.838 T€.

 

Gemäß NKF-Haushalt war für 2019 ein Jahresergebnis von + 1.251 T€ veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 13.089 T€ zu kalkulieren.

 

 

 

 

Gesamtbeurteilung des Ergebnisplanes

 

Zusammengefasst ergeben sich für 2019 bislang folgende Abweichungen:

 

 

Verbesserung (+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Budgetbereich 1

    - 163

Budgetbereich 2

    - 840

Budgetbereich 3

       + 9

Budgetbereich 4

    + 70

Budgetbereich 9

                + 12.540

 

 

Deckungskreis Personal

    +  96

Deckungskreise Sachkosten

   +  126

Ergebnishaushalt gesamt

                + 11.838

 

 

Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:

 

Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende September 2019.

 

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.

 

Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.


Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen

 

Es folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in 2019:

 

Budgets

 

Budgetergebnis

Summe

in T€

Budgetbereich 1. Allgemeine Verwaltung

 

 

01. Gleichstellungsstelle

 

 +/- 0

02. Personalrat

 

 +/- 0

03. Bürgermeisterbüro

 

 +/- 0

04. Wirtschaftsförderung, Tourismus

 

  - 88

10. Zentrale Dienste

 

  - 75

14. Rechnungsprüfungsamt

 

 +/- 0

 

Summe Budgetbereich 1.

  - 163

 

 

 

Budgetbereich 2. Ordnung und Soziales

 

 

33. Bürgerbüro

 

              + 635

40. Schulverwaltung, Weiterbildung

      und Sport              

 

 +/- 0

 

51. Jugendamt

 

            - 1.475

 

 

Summe Budgetbereich 2.

               - 840

 

 

 

Budgetbereich 3. Finanzen und Kultur

 

 

20. Finanzen und Steuern

 

                + 82

30. Rechtsamt

 

     - 2

41. Kulturreferat

 

   - 71

 

Summe Budgetbereich 3.

                  + 9

 

 

 

Budgetbereich 4. Bauen und Wohnen

 

 

23. Immobilienwirtschaft

 

  +/- 0

60. Bauberatung, Bauordnung und Hochbau

 

              + 100

61. Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften     

 

  +/- 0

68. Baubetriebshof

 

           - 30

 

Summe Budgetbereich 4.

                + 70

 

 

 

Budgetbereich 9. Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

9. Allgem. Finanzwirtschaft

 

         + 12.540

 

Summe Budgetbereich 9.

         + 12.540

 

 

Summe aller Budgets

 

 

 

         + 11.616

Ergebnis der Deckungskreise:

 

Verbesserung:

 

              + 222

 

Gesamtprognose:

 

Verbesserung:   

 

 

         + 11.838

 

Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 30.09.2019, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.


Wirtschaftsförderung, Tourismus Budget 01.04

 

Durch die Einrichtung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen wird der im Budget 01.04 eingestellte Ansatz, für die Pachterträge, nicht bedient, sodass hier ein Minderertrag in Höhe von rd. 88 T€ zu erwarten ist.

 

 

Zentrale Dienste Budget 01.10

 

Bedingt durch erhöhte Aufwendungen, die hauptsächlich durch Beauftragung und Umsetzung der Sicherheitskonzepte Hafenfest und Lichtermarkt sowie der Wiederholung der Veranstaltung Marina Hafenfeuer entstanden sind, werden die Ansätze im Aufwandsbereich überschritten. Hinzu kommen Mehraufwendungen im Aus- und Fortbildungsbereich, bedingt durch eine größere Anzahl an Ausbildungsplätzen und einem höheren Fortbildungsaufkommen

 

Nach jetzigem Stand wird es zu einer Budgetverschlechterung in Höhe von 75 T€ kommen.

 

 

Bürgerbüro Budget 02.33

 

In diesem Gesamtbereich der sich aus den Sachgebieten Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr, Bürgerbüro/Standesamt und Soziales zusammensetzt, wird mit einer Budgetverbesserung  von insgesamt rd. 635 T€  gerechnet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

In den Budgetbereichen Bürgerservice, Standesamtswesen und Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr werden zum Jahresende Budgetverschlechterungen in Höhe von insgesamt  97,4 T€ erwartet. Bedingt durch den Umstand, dass in diesen Budgetbereichen eher reagiert als agiert wird, können sich im Verlauf des Jahres - vor allem im Hinblick auf den schwer kalkulierbaren Feuerwehrbereich - weitere unerwartete Abweichungen ergeben.

 

Im Einzelnen werden sich im Produkt Bürgerservice voraussichtlich durch Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren Verbesserungen i. H. v. 75 T€ ergeben, denen Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bürgerbüro  i. H. v. 45 T€ gegenüberstehen. 

 

Das Produkt Standesamtswesen entwickelt sich wie geplant.

 

Bei den Produkten im Bereich Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr ergeben sich voraussichtlich einzelne Verbesserungen durch Mehrerträge. Nennenswert sind hierbei Mehrerträge bei Erträgen aus Kostenerstattungen im Feuerwehrbereich, für Kosten eines Leihfahrzeugs  23 T€ und bei den Verwarnungsgeldern im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs 5 T€.

 

Dem gegenüber zeichnen sich jedoch Budgetverschlechterungen ab, die die Verbesserungen insgesamt übersteigen. Diese bestehen zum einen aus erwarteten Mindererträgen und zum anderen aus erwarteten Mehraufwendungen. Mindererträge in nennenswerter Höhe entstehen voraussichtlich bei den folgenden Buchungsstellen:

 

-          Kostenerstattung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze 20 T€ und

-          Benutzungsgebühren im Bereich Märkte 20 T€.


 

Nennenswerte Mehraufwendungen werden zum anderen auf folgenden Buchungsstellen erwartet:

 

-          Aufwendungen für oberirdische Rattenbekämpfungsmaßnahmen 25 T€ bedingt durch die erforderliche Neuregelung der Rattenbekämpfung

-          Instandhaltungsmaßnahmen an Grundstücken und baulichen Anlagen 20 T€

-          Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens 25 T€

-          Beschaffung von Verbrauchsmaterial, u.a. Ölbindemittel 5 T€ und

-          Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehr, u.a. Erstattung Lohnfortzahlung 25 T€.

 

Im Budgetbereich Soziales  wird zum Jahresende eine Budgetverbesserung in Höhe von 732 T€ erwartet.

 

Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist eine Verbesserung in Höhe von 862 T€ zu erwarten. Die Erträge aus der pauschalierten Landeszuweisungen liegen auf Grund einer höheren Anzahl erstattungsfähiger Personen voraussichtlich um 662 T€ höher als prognostiziert. Im Bereich der Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger ist insbesondere bei der Abrechnung von Krankenhilfeleistungen ebenfalls mit einer erheblichen Verbesserung in Höhe von 286 T€ zu rechnen, da aus der Spitzabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Krankenkassen Guthaben resultieren. Auch bei der Kostenerstattung durch die Betroffenen selbst sind bedingt durch die Übergänge in den Rechtskreis SGB II und der damit verbundenen erforderlichen Erstattung von erbrachten Leistungen um ca. 22 T€ höhere Erträge aus Rückzahlungen zu erwarten. Im Bereich der Aufwendungen für die Versorgung der Geflüchteten – Leistungen nach dem AsylbLG sinkt auf Grund der Zuweisungen in den Monaten August und September 2019 die Anzahl der Personen nicht wie prognostiziert, so dass aktuell mit Mehraufwendungen von ca. 108 T€ gegenüber der Planung zu rechnen ist.

 

Bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird hingegen eine Verschlechterung in Höhe von 130 T€ erwartet. Für die Anmietung von Objekten zur Unterbringung ergeben sich bis zum Jahresende prognostisch Mehraufwendungen in Höhe von 165 T€, da ein Teil der Unterkünfte auf Grund der Familienstruktur der Bewohner/-innen nicht maximal belegt werden kann, wegen Renovierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht oder die Unterkünfte durch Personen genutzt werden, die nach Erteilung eines Aufenthaltstitels noch keinen Erfolg bei der Anmietung eigenen Wohnraums hatten. Diese Mehraufwendungen werden teilweise durch Mehrerträge gedeckt, da die Unterbringungskosten für die letztgenannte Personengruppe regelmäßig durch das Jobcenter erstattet werden 35 T€.

 

Die Produkte Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII, Sonstige Fördermaßnahmen und Wohngeld entwickeln sich im Wesentlichen wie prognostiziert.

 

 

Jugendamt, Budget 02.51

 

Grundlage für die Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2018/19 waren die Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung Mitte 2017 sowie die zu erwartenden jährlichen Preissteigerungen.

 

Insgesamt ist das Jugendamt davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche weiterhin bei rund 7.800 T€ jährlich liegen werden. Bereits 2018 war jedoch ein Wiederanstieg der Fallzahlen bei den stationären Hilfen erkennbar. Diese Tendenz setzt sich im laufenden Kalenderjahr fort. Die Anzahl der stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen wird im Laufe des Jahres 2019 mehr als 60 Unterbringungen übersteigen.

 

Ebenso muss das Jugendamt vermehrt ambulante Eingliederungshilfe für die Bereitstellung von Integrationshelfern während des Schulbesuches von seelisch behinderten Kindern gewähren. Aufgrund von massiven Auffälligkeiten können viele Pflegekinder nur in entsprechend ausgebildeten Profi-Pflegefamilien untergebracht werden. Diese Pflegefamilien erhalten ein deutlich höheres Pflegegeld, was zu einer jährlichen Kostensteigerung von ca. 20 T€ je Pflegekind führt. .Aus den vorgenannten Gründen steigen die Aufwendungen die Aufwendungen für stationäre und ambulante Hilfen (u.a. Integrationshelfer) um ca. 625 T€ sowie für Hilfen in Pflegefamilien um ca. 450 T€.

 

Hinzu kommt die allgemeine Preissteigerungsrate. Hier liegt die Erhöhung der Stundensätze der Jugendhilfeanbieter im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung. Aufgrund von Mehraufwendungen durch gestiegene Fallzahlen und den Anstieg der durchschnittlichen Betreuungsstunden pro Fall sowie die Betreuung von Kindern, die keinen KiTa-Platz erhalten haben, stiegen die Aufwendungen für diesen Bereich um weitere 400 T€.

 

Zusätzlich werden nicht benötigte Mittel aus dem Budget des Jugendamtes in Höhe von 200 T€ (Mehrertrag Unterhaltsvorschusskasse) übertragen. Damit können nach der derzeitigen Berechnung die Aufwendungen bis zum Jahresende für dieses Produkt geleistet werden.

Für das laufende Haushaltsjahr 2019 wird im Gesamtbudget des Jugendamtes mit einer Budgetverschlechterung von 1.475 T€ gerechnet.

 

 

Finanzen und Steuern Budget 03.20

 

Im Bereich der Verwaltungsvollstreckung führen Säumniszuschläge zu Mehrerträgen in Höhe von 122 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 139 T€ niedriger aus. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mehrerträgen in Höhe von 7 T€.  Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 109 T€ niedriger aus. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 60 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 108 T€. Die Abrechnung der VKU für das Jahr 2018 führt zu Minderaufwendungen bei dem Refinanzierungsanteil ÖPNV in Höhe von 33 T€.

 

Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 26 T€.

 

 

Kulturreferat Budget 03.41

 

Der Hauptgrund für die zu erwartende Verschlechterung des Budgets, ist nach wie vor die geringe Schülerzahl im Kernbereich der Musikschule. Durch den Rückgang von Schülerzahlen der Musikschule kommt es zu Mindererträgen bei den Benutzungsgebühren und bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen. Weitere geringere Einnahmen entstehen  durch die Änderung der Schul- und Entgeltordnung. Mehraufwendungen sind notwendig für Vertretungslehrkräfte eines Lehrkörpers, der  wegen einer Langzeiterkrankung ausfällt. Die Minderaufwendungen stehen zum Teil zur Deckung  der Mindererträge zur Verfügung.  

 

Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 71 T€ gerechnet.


Bauberatung und Bauordnung Budget 04.60

 

Im Jahr 2019 sind infolge des noch immer günstigen Zinsniveaus erhöhte Bautätigkeiten zu verzeichnen. Dadurch bleiben die Fallzahlen im Bereich der Baugenehmigungsverfahren und die Einnahmen aus zugehörigen Baugenehmigungsgebühren konstant hoch. Städtebaulich relevante Großprojekte wie die Wiederbelebung der Turmarkaden und die Errichtung des PueD oder die Ausweisungen neuer Baugebiete werden zu einem weiteren Mehrertrag im Sachgebiet Bauordnung führen. Dieser wird derzeit auf 100 T€ geschätzt.

 

 

Leistungen des Baubetriebshofes Budget 04.68

 

Im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens                               (Straßenunterhaltung) wird der Ansatz nicht ausreichen. Es wird mit einem Mehraufwand in Höhe von rd. 30 T€ gerechnet.

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft Budget 09.20

 

Bei der Grundsteuer B werden voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 233 T€ erzielt. Zurzeit ergibt sich bei den Gewerbesteuererträgen unter Berücksichtigung des aktuellen Hebesatzes von 480 v.H. zum Stichtag 30.09.2019 ein Aufkommen in Höhe von 24.135 T€. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher von Mehrerträgen in Höhe von 9.998 T€ im Vergleich zur Planung ausgegangen werden. Es sind jedoch noch Ausfälle bei wesentlichen Gewerbesteuerzahlern zu erwarten, so dass im 4. Quartal 2019 voraussichtlich mit Verschlechterungen zu rechnen ist. Bei der Vergnügungssteuer werden bis zum Jahresende voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 350 T€ erwartet. Die Erträge im Bereich der Hundesteuer fallen voraussichtlich um 20 T€ höher aus. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 24 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW erhöhen sich um 139 T€ gegenüber dem Planansatz. Mit der Einführung einer Aufwands- und Unterhaltungspauschale im GFG 2019 wird das Ziel verfolgt, den Abbau des Investitions- und Sanierungsstaus der Gemeinden zu unterstützen. Für das Jahr 2019 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 243 T€, da es zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2018/2019 noch keine Hinweise auf eine Gewährung der o.g. Pauschale gab. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 102 T€. Bei den Gewerbesteuerumlagen ergeben sich zurzeit voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 1.215 T€. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 39,98 v.H. festzusetzen. Gegenüber dem Planansatz ergeben sich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 1.399 T€. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 700 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 450 T€ erreicht werden.

 

Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverbesserung in Höhe von 12.540 T€ gerechnet.


Entwicklung der Deckungskreise

 

Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:

 

Deckungskreis

 

 

 

Verbesserung(+)

 bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Deckungskreis Personal (1)

                                + 390

Deckungskreis Personal (3)

- 294

 

 

Deckungskreise Sachaufwendungen:

 

Büroeinrichtungen und - maschinen (100)

                                   + 2

Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101)

+ 18

Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110)

+ 20

Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130)

  + 5

Betriebsstoffe (131)

                                 +/- 0

Versicherungen und Schadenfälle (140)

 - 19

Bürobedarf (141)

                                 + 20

Literatur (142)

                                    - 7

Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143)

                                  - 10

Öffentliche Bekanntmachungen (144)

                                  - 11

Dienstreisen (145)

  + 8

Software (147)

                                  - 20

Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148)

                        - 3

Zwischensumme Deckungskreise ZD

  (+3)

       

 

Mieten technische Anlagen

   + 4

Grundbesitzabgaben, Gebäude,                          Inventarversicherungen

  + 76

Heizung

                                + 157

Reinigungsmittel

                                     - 4

Reinigung öffentlicher Gebäude

   - 52

Strom, Wasser, Kehrgebühren

                                   - 43

Versicherungen

                                    + 2

Telefongebühren

                                   - 17

Zwischensumme Deckungskreise StA 23

                               (+123)

 

 

Deckungskreise (nur Sachaufwendungen)

                               + 126

 

Deckungskreise gesamt

 

                    + 222

 

 

 


Deckungskreise der Zentralen Dienste

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" im Jahr 2019 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von rund 390 T€ abschließen. Dies begründet sich wie folgt:

 

 

Mehraufwendungen:

 

Tariferhöhungen 2018 und 2019

 

Bei der Ermittlung der Personalkosten für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurde jeweils von einer Tariferhöhung in Höhe von 2 % ausgegangen. Der Tarifabschluss sah jedoch tatsächlich für 2019 eine Erhöhung von durchschnittlich 3,19 % ab dem 01.03.2018 vor. Zum 01.04.2019 stiegen die Entgelte um durchschnittlich weitere 3,09 % an. Der Tarifabschluss führt daher im Haushaltsjahr 2019 nach Abzug der kalkulierten Erhöhung zu nicht kalkulierten Mehraufwendungen in Höhe von rd. 205 T€.

 

Besoldungserhöhung 2019

 

Bei der Ermittlung der Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten wurde für das Haushaltsjahr von einer Besoldungserhöhung in Höhe von ebenfalls 2 % ausgegangen. Die Besoldungserhöhung beläuft sich tatsächlich auf 3,2 %. Die Besoldungserhöhung führt im Haushaltsjahr 2019 zu nicht kalkulierten Mehraufwendungen in Höhe von rd. 45 T€.

 

Versorgungsumlage

 

Insbesondere unter Berücksichtigung der Besoldungserhöhungen, die in den vergangenen Jahren inhalts- und wirkungsgleich auf die Versorgung übertragen wurden, erhöhen sich auch die Aufwendungen für die Versorgungsumlage. Folglich ist in diesem Bereich im Haushaltsjahr 2019 mit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 76 T€ zu rechnen.

 

Beihilfen

 

Im Bereich der Beihilfen für die aktiven Beamtinnen und Beamten wurden im Ansatz 140 T€ kalkuliert. Jedoch wurden bereits bis zum 30.09.2019 rd. 162 T€ ausgezahlt. Für den Rest des Jahres ist davon auszugehen, dass Aufwendungen in Höhe von mindestens ein Drittel der bisherigen Aufwendungen entstehen werden, sodass es in diesem Bereich zu Mehraufwendungen von rd. 76,5 T€ kommen wird.

 

Stellenplan 2018/2019

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Stellenplans 2018/2019 wurden für 2019 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 500 T€ kalkuliert. Dieser Betrag wurde vollständig im Ansatz des Deckungskreises 1 berücksichtigt (im Gegenzug erfolgte jedoch eine Ansatzverbesserung im Bereich des Deckungskreises 3 zur Kompensation der Mehraufwendungen in Höhe von 250 T€).

 

Eine aktuelle Hochrechnung der Mehrausgaben anlässlich der Umsetzung des Stellenplans 2018/2019 ergibt für 2019 einen Betrag von lediglich rd. 438 T€. Der Grund für die Abweichung resultiert insbesondere daraus, dass ein Teil der erhöhten Personalkosten aufgrund der Stellenbesetzungssituation bereits bei der Ermittlung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt wurde. Weiterhin konnten neu geschaffene Stellen bzw. Stellenanteile teilweise nicht unmittelbar besetzt werden.

 

Unter Berücksichtigung der oben genannten Ansatzerhöhung im Deckungskreis 1 um 500 T€ ergeben sich somit Minderaufwendungen anlässlich des Stellenplans 2018/2019 für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rd. 62 T€.

 

Dagegen verursachen jedoch Personalmaßnahmen, die über den Stellenplan 2018/2019 hinaus genehmigt wurden (insbesondere Einstellungen, Beförderungen/Höhergruppierungen und Stundenerhöhungen), Mehraufwendungen in Höhe von rd. 417 T€.

 

Eine Verrechnung der Minderausgaben "Stellenplan 2018/2019" mit den genannten Mehrausgaben anlässlich der über den Stellenplan hinausgehenden Personalmaßnahmen ergibt somit insgesamt Mehrausgaben in Höhe von rd. 355 T€.

 

Familienzentren

 

Im Bereich der Familienzentren sind nach abgeschlossener Planung des Kindergartenjahres 2019/2020 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 130 T€ zu verzeichnen. Grund hierfür sind insbesondere die Neueinrichtung von drei zusätzlichen Springerstellen und eine Erhöhung der erforderlichen Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden gemäß den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

 

Den oben genannten Mehraufwendungen stehen folgende Minderaufwendungen entgegen:

 

Minderaufwendungen:

 

Musikschule

 

Im Bereich der Musikschule sind Minderaufwendungen in Höhe von rd. 82,5 T€ zu erwarten. Dies resultiert zum einen daraus, dass aufgrund aktueller Rechtsprechung die Lehrkräfte im Bereich "JeKITS" im Rahmen von Honorarverträgen beschäftigt werden dürfen. Von dieser Möglichkeit wird bei Neueinstellungen inzwischen Gebrauch gemacht. Die Honorare werden hierbei unmittelbar durch die Musikschule gezahlt, sodass der Deckungskreis 1 entsprechend geringer belastet wird. Weiterhin werden auch krankheitsbedingte Ausfälle, bei denen die Entgeltfortzahlung bereits endete, ebenfalls durch Honorarkräfte aufgefangen.

 

Den Minderaufwendungen stehen Mindereinnahmen für den Bereich "JeKITS" im DK 3 gegenüber.

 

Personalpolitische Maßnahmen

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rd. 1.195 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:

 

·         freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden bzw. die erst mit entsprechender zeitlicher Verzögerung nachbesetzt werden konnten

 

·         Gewährung von Altersteilzeit (Einsparungen während der Arbeitsphasen, da die Rückstellungen erst ab dem Haushaltsjahr 2020 aus dem Deckungskreis 1 gebildet werden)

 

·         unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung

 

·         krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)

 

·         Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar nachbesetzt werden

 

·         Änderung von Stellenausweisungen

 

 

Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises 3 für Personal- Kostenerstattungen zum Stichtag 30.09.2019

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2019 abhängig, sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2019 ermittelt werden können.

 

Zum  Stichtag 30.09.2019 lässt sich jedoch bereits festhalten, dass der geplante Ansatz nicht erreicht werden kann. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2019 mit Mindererträgen von rd. 294 T€ abschließen wird.

 

Mindererträge:

 

Allgemeine Ansatzverbesserung

 

Aufgrund der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der Ansätze insgesamt eine Ansatzverbesserung von 250 T€ für das Haushaltsjahr 2019 kalkuliert werden.

 

Hiervon wurden 50 T€ im Bereich des Deckungskreises 2 ("Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen") berücksichtigt.

 

Die verbleibenden 200 T€ wurden im Deckungskreis 3 kalkuliert. Hiervon entfallen 81 T€ auf den Bereich der Personalkostenerstattungen durch den EBB/SEB. Zum jetzigen Zeitpunkt wird angenommen, dass Personalkostenerstattungen in entsprechender Höhe erfolgen werden. Konkrete Aussagen können jedoch erst zum Ende des Haushaltsjahres 2019 getätigt werden.

 

Der verbleibende Betrag in Höhe von rd. 119 T€ wurde im Bereich der "Flüchtlingshilfe" angesetzt. Bei der Ansatzplanung wurde noch angenommen, dass dieser Betrag durch zusätzliche Personalkostenerstattungen aus dem Bereich "Flüchtlingshilfe" tatsächlich erwirtschaftet werden kann. Tatsächlich werden im Haushaltsjahr 2019 jedoch keine Personalkostenerstattungen in diesem Bereich erfolgen, sodass mit einem Minderertrag von rd. 119 T€ zu rechnen ist.

 

Ansatzverbesserung aufgrund der Mehraufwendungen "Stellenplan 2018/2019"

 

Weiterhin musste ein Teil der Mehraufwendungen anlässlich der Änderungen im Stellenplan 2018/2019 durch eine Ansatzverbesserung im Deckungskreis 3 in Höhe von 250 T€ berücksichtigt werden.

 

Tatsächliche zusätzliche Personalkostenerstattungen werden in dieser Höhe jedoch voraussichtlich nicht erfolgen.


Darüber hinaus wurde seitens der Musikschule mitgeteilt, dass im Bereich "JeKITS" mit Mindererträgen in Höhe von rd. 54 T€ zu rechnen ist. Grund hierfür ist, dass der Unterrichtsumfang in diesem Jahr geringer ist und folglich auch die Landeszuweisungen geringer ausfallen werden. Im Gegenzug sind hier jedoch entsprechende Minderausgaben im DK 1 zu verzeichnen.

 

Mehrerträge:

 

Den genannten Mindererträgen stehen insbesondere Mehrerträge im Bereich der Personalkostenerstattungen für den in 2018 neu gegründeten Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen entgegen. Unter Berücksichtigung der Erstattungshöhe in 2018 ist mit Erstattungen für 2019 in Höhe von rd. 110 T€ zu rechnen. Die konkrete Höhe ist abhängig von den Personalkosten in 2019, sodass die genaue Höhe erst mit dem Bericht zum Stichtag 31.12.2019 genannt werden kann.

 

 

Stellungnahme zu den Erträgen aus internen Leistungsbeziehungen zum Stichtag 30.09.2019

 

Im Rahmen der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen in Höhe von rd. 138 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2019 nicht erwartet.

 

Weiterhin erfolgt zum Ende des Jahres 2019 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2019 ermittelt werden, da die abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2019 insgesamt gezahlten Beträgen an die Künstler ist. Es wird jedoch erwartet, dass der kalkulierte Ansatz von rd. 7 T€ erreicht wird.

 

 

Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rd. 390 T€ abschließen wird. Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Minderertrag in Höhe von voraussichtlich rd. 294 T€ abschließen.

 

 

Deckungskreis (101) – Wartung EDV-Anlagen/ Büromaschinen

 

-Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16)-

 

Im Deckungskreis sind noch rund 60 % der veranschlagten Mittel für den Bereich der Büromaschinen (z. Zt. Kopierer, Großformatdrucker, elektrisch betriebene Paternoster und die Lautsprechertechnik des Ratssaals) vorhanden. Daher kann mit einem Minderaufwand von bis zu 6 T€ gerechnet werden.

 

Auch im Bereich Wartung EDV - Anlagen werden seit Jahren kontinuierlich Einsparungen durch den Abschluss neuer günstiger Verträge erzielt. Es deutet darauf hin, dass in diesem Bereich ein Minderaufwand erzielt werden kann. Die Minderaufwendungen werden zur Kompensierung des Deckungskreises 147 benötigt und werden zurzeit auf ca. 12 T€ beziffert.

 

Insgesamt entsteht  in den Bereichen Wartung EDV – Anlagen - und Wartung von Büromaschinen ein Minderaufwand von rd. 18 T€.

 

Deckungskreis (110) – Mieten EDV-Anlagen/ Büromaschinen

 

- Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16/EDV) –

 

Die Mietaufwendungen für die Bürogeräte sind konstant geblieben, obwohl heute viel mehr Geräte angemietet werden als noch vor einigen Jahren. Es kann  hier mit einem Minderaufwand von ca. 5 T€ gerechnet werden.

 

Im Bereich EDV – Anlagen ist es gelungen, trotz einer gestiegenen Anzahl an Peripheriegeräten, die Aufwendungen ebenfalls weiter zu reduzieren. Die reduzierten Aufwendungen von ca. 15 T€ werden ebenfalls für die steigenden Aufwendungen im Deckungskreis 147 benötigt.

 

In 2018 kann daher voraussichtlich mit einem Minderaufwand in Höhe von insgesamt rd. 20 T€ gerechnet werden.

 

 

Deckungskreis (140) – Versicherungen, Schadensfälle

 

Dieser Deckungskreis musste bereits um 18,3 T € verstärkt werden. Zurzeit sind nur noch 0,19 % des verstärkten Ansatzes verfügbar. Das liegt daran, dass es sich bei den Versicherungskosten um Jahresbeiträge handelt, die bereits im Januar eines Jahres fällig werden. Hier war schon abzusehen, dass der Ansatz nicht ausreichen wird. Da darüber hinaus die  Mittel zusätzlich für individuelle Versicherungen, bzw. für Ausstellungsversicherungen in der städtischen Galerie sowie im Rathaus benötigt werden.

 

Es wird mit einem Mehraufwand in Höhe von rd. 19 T€ gerechnet.

 

 

Deckungskreis (141) - Bürobedarf

 

Dieser Deckungskreis wird wahrscheinlich mit einem Minderaufwand in Höhe von rd. 20 T€ abschließen. Dieser Minderaufwand wurde bereits zur Deckung innerhalb der Deckungskreise benötigt.

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste

 

Insgesamt ist festzustellen, dass durch konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln ein Minderaufwand von voraussichtlich insgesamt 99 T€ (- 294 T€ Personalkostenerstattungen + 390 T€ Personalaufwendungen + 3 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.


Deckungskreise Immobilienwirtschaft

 

 

Deckungskreis 65 -  Heizung 

 

Hauptgrund für den Rückgang der Heizenergiekosten ist der günstige Witterungsverlauf der letzten beiden Jahre. In den Verbrauchsjahren 2017 und 2018 wurde, objektabhängig, weniger Energie als in den Jahren zuvor aufgewendet. Dadurch sind die Jahresrechnungen 2018 und die damit einhergehenden Vorauszahlungen für 2019 entsprechend niedriger ausgefallen. Ein weiterer wichtiger Grund  ist, wie bereits in der Mitte 2019 erstellten Kalkulation erläutert, die Tatsache, dass verschiedene städtische Objekte nicht bzw. nur teilweise genutzt werden. Hinzu kommt der Verkauf des ehemaligen Veranstaltungsgebäudes "Schacht III", der sich erheblich ausgewirkt hat. Es wird mit einem Minderaufwand in Höhe von rd. 157 T€ gerechnet.

 

 

Deckungskreis 65 - Grundbesitzabgaben

 

Da die Haushaltsmittel im Jahr 2017 für den Doppelhaushalt in 2018/2019 beantragt wurden, waren diverse Verkäufe einiger Immobilien zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar. Aktuell ist mit einem Minderaufwand  in Höhe von voraussichtlich 76 T€ zu rechnen.

 

 

Deckungskreis 65 – Strom, Wasser, Kehrgebühren

 

Die Stromkosten im kommunalen Gebäudebestand sind seit vier Jahren rückläufig. Lediglich Preisanpassungen beeinflussen die durch die Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen entstehende positive Entwicklung. Der erhöhte Wasserverbrauch in 2018, bedingt durch die außergewöhnlich trockene Witterung, trat vor allem bei einigen Großverbrauchern (z. B. Sport- und Tennisanlagen) auf. Dadurch ergaben sich höhere Vorauszahlungen für 2019.

Insgesamt kann nunmehr davon ausgegangen werden, dass ein Mehraufwand in Höhe von ca. 43 T€ zu erwarten ist.

 

 

Deckungskreis 65 - Fremdreinigung

 

Der hier zur Verfügung stehende Ansatz wird nicht ausreichen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf Tariferhöhungen  im  Bereich der Gebäudereinigung sowie der Anpassung von Reinigungsintervallen und-methoden. Es wird ein Mehraufwand in Höhe von rd. 52 T€ prognostiziert.

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft

 

Im Haushaltsjahr 2019 stehen für die Bewirtschaftung des  Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe von 4.608 T€ zur Verfügung.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel  ausreichen werden. Es ist voraussichtlich mit einem  Minderaufwand in Höhe von rund 123 T€ zu rechnen.


Fazit zum Ergebnis aller Deckungskreise

 

Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 99 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verbesserung in Höhe von 123 T€ abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 222 T€ zu rechnen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter