Betreff
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen (o.)
bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (m.) - Abschnitt 12 - von Bau-km
136+800 bis Bau-km 126+416
hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/1686
Aktenzeichen
thie-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Autobahn A 1 soll aufgrund der erheblichen Verkehrszunahme vergangener Jahre, die den Prognosen nach weiter anhalten wird, und des hohen Anteils Schwerverkehr (rund 20 %) zwischen dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück im Norden und dem Kamener Kreuz 6-streifig ausgebaut werden. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030 ist der Ausbau als „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung" eingestuft.

Für den 10,4 km langen Planfeststellungsabschnitt nördlich der Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Betriebskilometer 304,416 / Baukilometer 126+416) bis nördlich des Autobahnkreuzes Kamen (Betr.-km 314,800 / Bau-km 136+800) liegen aktuell die Planunterlagen zum Anhörungsverfahren gem. § 17A Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit aus. Die Stadt Bergkamen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.

Nach den aktuellen Richtlinien für integrierte Netzgestaltung und für die Anlage von Autobahnen ist die Autobahn auf dem gesamten Abschnitt zwischen Kreuz Lotte / Osnabrück und Kamener Kreuz im Regelquerschnitt „RQ 36“, d. h. auf eine Gesamtbreite von 36,0 m („Kronenbreite“) auszubauen. Je Fahrtrichtung sind drei Fahrstreifen vorgesehen.

Die umfangreichen Unterlagen zum Anhörungsverfahren umfassen neben den Ausbauplänen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und einen Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie verschiedene Fachgutachten, etwa zu den Themen Lärm und Wasser.

 

 

Heutige Situation

Die A 1 verläuft zwischen den Anschlussstellen Hamm-Bockum / Werne und Hamm / Bergkamen überwiegend in Dammlage und überquert den Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe gut 14 Meter über dem angrenzenden Gelände. Die Höhe wurde beim Bau vorgesehen um Bergsenkungen aufzufangen, die bis Ende 2010 vor allem südlich der Anschlussstelle Hamm / Bergkamen auftraten; jetzt sind ggf. noch Restsenkungen zu erwarten. Zwischen der Anschlussstelle Hamm / Bergkamen und dem Kamener Kreuz verläuft die Trasse in weiten Teilen geländenah oder im Einschnitt.
Insgesamt ist der Verlauf relativ gradlinig. Der vorhandene Querschnitt weist eine Gesamtbreite von ca. 30 m auf.

Im Trassenverlauf des Planfeststellungsabschnitts werden von der A 1 insgesamt 13 Straßen / Wege, die Trasse der Hamm-Osterfelder-Bahn sowie vier Gewässer gekreuzt, darunter die Lippe und der Datteln-Hamm-Kanal. Im Planfeststellungsabschnitt befinden sich vier unbewirtschaftete Rastanlagen, darunter der Rastplatz „Overberger Busch“ nördlich der L 654 (Hammer Straße) in Fahrtrichtung Köln.

Bereits heute sind Lärmschutzanlagen in diesem Abschnitt vorhanden. So wurde für das westlich der Autobahn zwischen L 736 (Ostenhellweg) und Sandbochumer Weg liegende Wohngebiet in Rünthe seinerzeit ein sechs bis zehn Meter hoher Lärmschutzwall gebaut.

 

 

Planung

Die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren erstellte Prognose zeigt, dass die zu erwartende Verkehrsbelastung im Abschnitt Anschlussstelle Hamm / Bergkamen bis Kamener Kreuz von 73.720 Kfz/24h im Jahr 2015 um 21 % auf 89.171 Kfz/24h im Jahr 2030 ansteigen wird. Der Schwerlastverkehr wird im gleichen Zeitraum sogar um 46 % ansteigen (2015: 11.358 Fahrzeuge/24h; 2030: 16.576 Fahrzeuge/24h). Diese Verkehrszunahme begründet das Ausbauvorhaben, durch den zusätzlichen Fahrstreifen je Richtung wird die Kapazität der Autobahn gesteigert.

Das Planfeststellungsverfahren umfasst den Ausbau der Autobahn auf drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung sowie begleitende Maßnahmen wie die Angleichung von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, den Neubau von 16 Brückenbauwerken, die Neugestaltung der Abfahrten sowie die Sanierung von einem und den Ausbau von zwei Rastplätzen. Der Parkplatz „Overberger Busch“, angrenzend an das Bergkamener Stadtgebiet, wird aufgegeben und für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen genutzt.

Der Ausbau erfolgt hauptsächlich symmetrisch, d. h. in beiden Fahrtrichtungen wird die Autobahn um einen Fahrstreifen ergänzt. Aufgrund der prognostizierten künftigen Verkehrsmenge erhält die A 1 im Bereich dieses Planfeststellungsabschnittes einen Regelquerschnitt von 36,00 m Breite bzw. 18 m je Fahrtrichtung. Der linke und der mittlere Fahrstreifen erhalten dabei eine Breite von 3,50 m, der rechte Fahrstreifen eine Breite von 3,75 m.

Die Anschlussstelle Hamm / Bergkamen wird aus entwässerungstechnischen Gründen auf einer Länge von 800 m um maximal 1,60 m angehoben. Die gesamte Anschlussstelle muss hierauf baulich angepasst werden. Zwangspunkt für die Lage ist dabei die vorhandene Bebauung südlich der L 736 (Ostenhellweg). Entlang der L 736 wird im Bereich der Baumaßnahme ein Geh- und Radweg neu angelegt. Von Hamm kommend in Fahrtrichtung Rünthe ist zudem ein Rechtsabbiegestreifen zur A 1 geplant. Die Lage der L 736 verschiebt sich daher um etwa sieben Meter nach Norden. Die Anschlussstelle wird weiterhin mit einer Lichtsignalanlage geregelt.

Der vorhandene Lärmschutzwall östlich der Wohnbebauung in Rünthe bleibt erhalten. Es sind neue zusätzliche Lärmschutzwände und Wall-Wand Kombinationen im Bereich der Ortslage Rünthe vorgesehen; dadurch wird der Siedlungsbereich besser optisch und lärmtechnisch gegenüber der Autobahn abgeschirmt. Zusätzlich wird die gesamte Fahrbahn mit Ausnahme der beiden Großbauwerke, bei denen dieses technisch nicht möglich ist, mit lärmminderndem Fahrbahnbelag ausgeführt. Dieser Belag bewirkt eine Lärmminderung von -5 dB(A).

Der Betriebshof der Autobahnmeisterei Kamen, der als Salzlager genutzt wird, bleibt erhalten. Die in diesem Bereich vorgesehene Lärmschutzwand erhält eine geschlossene Toranlage.

Unter anderem aus entwässerungstechnischen Gründen aufgrund der Bergsenkungen wird der Bereich südlich der Anschlussstelle Hamm / Bergkamen ebenfalls angehoben. Im Bereich der Hamm-Osterfelder-Bahn beträgt die Anhebung rund 1,20 m, im Bereich der L 664 (Landwehrstraße) sogar 2,60 m.

Bei den Anliegergrundstücken im östlichen Bereich des Sandbochumer Wegs müssen die Zufahrten an die geänderte Höhenlage der Straße angepasst werden, weil hier die angrenzende Brücke über die Autobahn durch einen höheren Neubau mit entsprechenden Rampen ersetzt wird.

Bei den Anliegergrundstücken im Kreuzungsbereich A 1 / L 654 (Hammer Straße) sind zum Schutz und Erhalt Stützwände bis zu einer Höhe von 1,60 m erforderlich.

Alle Unter- und Überführungsbauwerke, die das Stadtgebiet Bergkamen betreffen, werden durch neue, dem erweiterten Querschnitt angepasste Bauwerke ersetzt.

 

Lärmschutz

Im Zuge der geplanten Baumaßnahme sind auf einer Gesamtlänge von gut 1,2 km aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Vom Bau-km 131+735 bis Bau-km 132+325 im Bereich der Anschlussstelle Hamm / Bergkamen wird eine drei bis acht Meter hohe Lärmschutzwand (Höhe über der Gradiente der Autobahn) errichtet. Südlich daran an schließt sich ein vier Meter hoher Lärmschutzwall bis Bau-Km 132-950, der bis Bau-km 132+660 mit einer vier Meter hohen Lärmschutzwand bebaut ist. Ergänzend zu den Lärmschutzwänden / -wällen erhält die gesamte Autobahn mit Ausnahme der Brückenbauwerke über Lippe und Datteln-Hamm-Kanal lärmmindernden Fahrbahnbelag.

Trotz dieser Lärmschutzmaßnahmen besteht im Wohnsiedlungsbereich Rünthe bei 34 Gebäuden und im Außenbereich von Rünthe und Overberge bei 26 Gebäuden (zusätzlich) Anspruch auf passiven Lärmschutz, da die Beurteilungspegel die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte überschreiten. Der dem Grunde nach gegebene Anspruch wird erst nach Planfeststellungsbeschluss in der Örtlichkeit überprüft.

 

Entwässerung

Die Entwässerung erfolgt derzeit über die Bankette und Böschungen in die angrenzenden und parallel zur A 1 liegenden Mulden und Gräben sowie durch Rohrleitungen zum nächsten Gewässer. Vor Einleitung erfolgen keine Behandlung oder Rückhaltung.

Zukünftig wird das anfallende Oberflächenwasser über straßeneigene angrenzende Entwässerungskanäle entlang der A 1 den vier neu geplanten und einer bereits bestehenden Regenwasserbehandlungsanlage zugeführt. Teilweise werden neue Abfanggräben und Mulden hergestellt. Die Behandlungsanlagen dienen der Vorklärung und der Abflussverzögerung des abgeleiteten Straßenwassers, welches mit den vom Kfz-Verkehr erzeugten und auf der Fahrbahn abgelagerten organischen und anorganischen Stoffen belastet ist.

Die Entwässerung der querenden Straßen wird teilweise höhentechnisch angepasst und erneuert.

 

Umweltauswirkungen, Kompensationsmaßnahmen

Durch den Ausbau der Autobahn im Planfeststellungsbereich kommt es zu einer Neuversiegelung von ca. 9,9 ha. Im Gegenzug sind Kompensationsmaßnahmen auf etwa 28,2 ha Fläche vorgesehen, davon 11,7 ha Fläche zur Aufforstung für den Verlust von Wald und Gehölzen in den Randbereichen der Autobahn. Landschaftspflegerische Kompensationsflächen liegen östlich und westlich der A 1 in Trassennähe auf dem Gebiet der Städte Hamm und Bergkamen (u. a. Renaturierung des Rastplatzes „Overberger Busch“). Zwei weitere Maßnahmen befinden sich im Kreis Coesfeld (Ascheberg und Nottuln).

Neben dem landschaftsrechtlichen Ausgleich sind Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Fledermaus-, Amphibien- und Avifauna erforderlich.

 

 

Ablauf des Verfahrens

Einzelheiten zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Vorhabens wurden mit den Fachbehörden bereits im Juni 2005 und März 2008 abgestimmt.

Zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im April 2018 in Bergkamen eine Bürgerinformation durchgeführt, bei der die Ausbauplanung in ihren Grundzügen vorgestellt wurde.

Vom 16. September bis einschließlich 15. Oktober 2019 findet die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen statt. Einwendungen können bis zum 15. November 2019 vorgebracht werden.

Die Einwendungen werden seitens der Bezirksregierung an Straßen.NRW zur Stellungnahme weitergeleitet. Sofern erforderlich wird ein Erörterungstermin anberaumt.

Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen erstellt die Bezirksregierung Arnsberg – sofern keine Planänderung erforderlich ist – den Planfeststellungsbeschluss.

Der zuständige Straßenbaulastträger Straßen.NRW rechnet damit, dass mit dem Ausbau des Planfeststellungsabschnitts frühestens 2024 begonnen werden kann.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Bergkamen begrüßt grundsätzlich den sechsstreifigen Ausbau der Bundesauto-
bahn 1, um die großräumige Erreichbarkeit der Region und der Stadt Bergkamen zu verbessern. Außerdem gewährleistet ein flüssiger Verkehrsfluss auf der Autobahn, dass Straßen im Bergkamener Stadtgebiet nicht als Ausweichrouten genutzt werden. Insofern ist die Maßnahme vom Grundsatz her auch als geeignet anzusehen, die Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen, hier vor allem Verkehrslärm zu schützen. Gegen die Baumaßnahmen selbst bestehen keine Bedenken.

Zu den vorgelegten Unterlagen ergeben sich allerdings einige Forderungen, Hinweise und Anmerkungen:

 

·         Im Bereich der Autobahnausfahrt Hamm-Bergkamen ist auf der Südseite der L 736 (Ostenhellweg / Dortmunder Straße) ein Rad- und Fußweg neu vorgesehen. Dieser endet im Bergkamener Stadtgebiet westlich der BAB 1 mit der Grenze der Planfeststellung. Es wird gefordert für diesen Radweg einen Lückenschluss bis zur Einmündung „An der Bummannsburg“ herzustellen, um Radfahrer und Fußgänger sicher zu leiten.

 

·         Die Brücke über die BAB 1, die den „Sandbochumer Weg“ auf Bergkamener Stadtgebiet mit der Straße „An der Autobahn“ auf Hammer Stadtgebiet verbindet, soll durch einen Neubau ersetzt werden. Aus Sicht der Stadt Bergkamen besteht hier nur Bedarf für den Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer und nicht wie bisher für den motorisierten Verkehr. Vorteil für eine solche Brücke wäre, dass Schleichverkehre durch das Wohngebiet Sandbochumer Weg vermieden werden. Der Sandbochumer Weg ist bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und aufgrund seines Querschnitts für überörtliche Verkehre nicht ausgelegt. Inwiefern eine Verbindung für landwirtschaftliche Verkehre bestehen bleiben muss, kann von hier nicht beurteilt werden.

 

·         Verbunden mit dem Neubau der Brücke am Sandbochumer Weg in geänderter Höhenlage wird sich auch die Gradiente des Sandbochumer Wegs im östlichen Bereich deutlich ändern. In diesem Zusammenhang wird angeregt, die tatsächlichen Grundstückszufahrten vom Sandbochumer Weg in der Örtlichkeit zu prüfen. Verkehrliche Anlagen, Entwässerungsanlagen (Schachtabdeckungen etc.) und Grundstückszufahren sind an die neue Höhenlage anzugleichen.
Der Sandbochumer Weg soll seitens der Stadt Bergkamen im Regelquerschnitt Gehweg 2,50 m – Fahrbahn 4,75 m – Gehweg 2,50 m, jeweils getrennt durch Hochbord, ausgebaut werden. Die Anschlüsse von der Brücke Sandbochumer Weg kommend sind hierauf angepasst zu erstellen. Der Kreuzungsbereich mit dem Stichweg nördlich der Brücke ist in einer Breite geeignet für den Wenderadius eines dreiachsigen Müllfahrzeugs auszubauen.

 

·         Die BAB 1-Brücke über den Beverbach soll durch einen Neubau ersetzt werden. In diesem Zusammenhang soll die vorhandene Fußwegeverbindung parallel zum Beverbach in vorhandener Breite erhalten bleiben. Um hier eine sichere Querung von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen zu ermöglichen wird gefordert, insbesondere vor dem Hintergrund des parallel fließenden Beverbachs einen Ausbau dieses Weges vorzunehmen und zwar auf eine Breite von 3,50 m.

 

·         Westlich der BAB 1 verläuft in Teilen parallel ein Feldweg zur Autobahn. Dieser steht im Eigentum der Stadt Bergkamen. Im Zuge des Ausbaus soll der vorhandene Weg aufgegeben und nach Westen an den neuen Fuß der Autobahn verlegt werden. Dieser Weg wird von Seiten der Stadt Bergkamen als entbehrlich eingestuft. Inwiefern eine Verbindung für landwirtschaftliche Verkehre bestehen bleiben muss, kann von hier nicht beurteilt werden.

 

·         Entlang der L 664 (Landwehrstraße) ist im Plan ein „später geplanter Radweg“ verzeichnet. Faktisch ist dieser Radweg, der das Bergkamener Stadtgebiet ab der Hansastraße an das Radwegenetz in Hamm anbindet bereits als „Bürgerradweg“ gebaut worden. Zwischen der Einmündung Gutsweg und der Brücke über die BAB 1 ist die Fahrbahn bislang nur in wassergebundener Decke erstellt worden. Hier gibt es Vereinbarungen mit Straßen.NRW (Bochum), die Fahrbahndecke des Radweges im Zuge des Neubaus der BAB 1-Brücke mit zu asphaltieren. Diese Maßnahme wird hiermit eingefordert. In diesem Bereich ist damit die Gestaltungsmaßnahme G 5 (Landschaftsrasen mit intensiver Pflege), wie bislang in den Planfeststellungsunterlagen vorgesehen, nicht möglich.

 

·         Im Rahmen des Autobahnausbaus sind ab der Anschlussstelle Hamm / Bergkamen nach Süden auf einer Länge von rund 1,2 km umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen durch den Bau von Lärmschutzwänden -wällen vorgesehen. Vereinzelt sind in der Siedlung Rünthe Ost, aber insbesondere in den Außenbereichen von Overberge passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Der Anspruch wird erst nach dem Planfeststellungsverfahren ermittelt und geregelt. Da insbesondere in den Außenbereichen die Lärmeinwirkung durch die Autobahn sehr massiv wahrgenommen wird, wird seitens der Stadt Bergkamen die Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen als dringend geboten angesehen.

 

·         Aufgrund des Brückenneubaus der L 654 (Hammer Straße / Kamener Straße) über die BAB 1 ändert sich die Gradiente der Hammer Straße und es muss für die Gebäude Hammer Straße 126 eine neue Erschließung geschaffen werden. Die parallel zur Hammer Straße verlaufende neue Erschließung muss hinsichtlich ihrer Radien auch für Rettungsfahrzeuge geeignet sein.

 

·         Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nach diesseitigem Kenntnisstand im Bereich des Planfeststellungsabschnitts der BAB 1 ein Verdachtspunkt hinsichtlich Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg liegt. Dieses sollte bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede