hier: Zustimmung zur Bereitstellung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 12.54.03 / 0575.785200 „Beleuchtung L 821n“ eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 55.000 €.
Die Deckung erfolgt durch die Buchungsstelle 12.54.02 / 0438.785200 „Fahrbahnerneuerung Am Hauptfriedhof“.
Sachdarstellung:
Im Zuge des Neubaus der L 821n wird der vorhandene Geh- und Radweg auf der Nordseite der Lünener Straße zwischen dem geplanten Kreisverkehr und dem Ortseingang von Oberaden von Straßen.NRW neu gebaut. Die vorhandene Straßenbeleuchtung entlang der Lünener Straße wird für den Neubau des Geh- und Radweges beseitigt und anschließend nach Verlegung der erforderlichen Kabel wieder neu gesetzt. Die Baukosten sind von der Stadt Bergkamen zu tragen.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
- Situation / Bedarf
Die vorhandene Bebauung entlang der Lünener Straße, Hausnummern 3a bis
9, soll auch in der Dunkelheit fußläufig aus Bergkamen-Oberaden verkehrssicher
erreichbar sein. Da standardmäßig auf Landesstraßen außerhalb der Ortslagen und
somit auf dieser Strecke keine Beleuchtung vorgesehen ist, soll diese auf
Wunsch der Verwaltung im Zuge der Baumaßnahme von Straßen.NRW erneuert werden.
Des Weiteren müssen für die Genehmigung bei Straßen.NRW ein Lichttechnisches
Gutachten und ein Lichttechnisches Prüfgutachten vorgelegt werden. Die
Gesamtkosten für den nördlichen Bauabschnitt entlang der L 654 belaufen sich
auf rd. 55.000 €. Die Geh- und Radwegbeleuchtung wird mit moderner
LED-Beleuchtung ausgestattet.
- Finanzierung
Bei einer Beleuchtung dieser Größe belaufen sich die ermittelten Kosten
derzeit auf rd. 55.000 €.
Davon ausgehend wird vorgeschlagen, dass noch in diesem Jahr die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 55.000 € erfolgt.
Die Finanzierung stellt sich somit insgesamt wie folgt dar:
12.54.03 / 0575.785200 – Beleuchtung L
821n 0,00
€
Mittel zur Deckung auf der Buchungsstelle
12.54.02 / 0438.785200 – Fahrbahnerneuerung
„Am Haupt-
friedhof“ 55.000,00
€
Das Vergabeverfahren wird dann kurzfristig nach Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen.
Kostendarstellung: |
|
Kosten/Erlöse: |
55.000 € |
Produkt-/Sachkonto: 12.54.03 / 0575.785200 „Beleuchtung L 821n“ |
|
Folgekosten
pro Jahr:
|
0,00
€ |
Mittelverfügbarkeit: |
|
Deckungsvorschlag:
|
12.54.02 / 0438.785200 – Fahrbahnerneuerung „Am
Hauptfriedhof“ : 55.000 € |
Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
|
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage (Lichttechnische Planung der GSW)
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Kämmerer |
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Malitz |
StA 20 Haeske |