Betreff
Erneuerung der Geh- und Radwegbeleuchtung entlang der L 654 im Zuge des Neubaus der L 821n;
hier: Zustimmung zur Bereitstellung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
11/1676
Aktenzeichen
66 ma-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 12.54.03 / 0575.785200 „Beleuchtung L 821n“ eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 55.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch die Buchungsstelle 12.54.02 / 0438.785200 „Fahrbahnerneuerung Am Hauptfriedhof“.

 

Sachdarstellung:

 

Im Zuge des Neubaus der L 821n wird der vorhandene Geh- und Radweg auf der Nordseite der Lünener Straße zwischen dem geplanten Kreisverkehr und dem Ortseingang von Oberaden von Straßen.NRW neu gebaut. Die vorhandene Straßenbeleuchtung entlang der Lünener Straße wird für den Neubau des Geh- und Radweges beseitigt und anschließend nach Verlegung der erforderlichen Kabel wieder neu gesetzt. Die Baukosten sind von der Stadt Bergkamen zu tragen.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

  1. Situation / Bedarf

 

Die vorhandene Bebauung entlang der Lünener Straße, Hausnummern 3a bis 9, soll auch in der Dunkelheit fußläufig aus Bergkamen-Oberaden verkehrssicher erreichbar sein. Da standardmäßig auf Landesstraßen außerhalb der Ortslagen und somit auf dieser Strecke keine Beleuchtung vorgesehen ist, soll diese auf Wunsch der Verwaltung im Zuge der Baumaßnahme von Straßen.NRW erneuert werden. Des Weiteren müssen für die Genehmigung bei Straßen.NRW ein Lichttechnisches Gutachten und ein Lichttechnisches Prüfgutachten vorgelegt werden. Die Gesamtkosten für den nördlichen Bauabschnitt entlang der L 654 belaufen sich auf rd. 55.000 €. Die Geh- und Radwegbeleuchtung wird mit moderner LED-Beleuchtung ausgestattet. 

 

  1. Finanzierung

 

Bei einer Beleuchtung dieser Größe belaufen sich die ermittelten Kosten derzeit auf rd. 55.000 €.

Davon ausgehend wird vorgeschlagen, dass noch in diesem Jahr die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 55.000 € erfolgt.

 

Die Finanzierung stellt sich somit insgesamt wie folgt dar:

 

12.54.03 / 0575.785200 – Beleuchtung L 821n                                                                0,00 €

 

Mittel zur Deckung auf der Buchungsstelle

12.54.02 / 0438.785200 – Fahrbahnerneuerung „Am Haupt-

friedhof“                                                                                                                            55.000,00 €


 

Das Vergabeverfahren wird dann kurzfristig nach Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen.

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  55.000 €

Produkt-/Sachkonto:             

12.54.03 / 0575.785200 „Beleuchtung L 821n“

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

12.54.02 / 0438.785200 – Fahrbahnerneuerung

„Am Hauptfriedhof“ : 55.000 €

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage (Lichttechnische Planung der GSW)

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Malitz

StA 20

 

 

 

 

Haeske