Betreff
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Frau Silvia Lippert, Bergkamen, zur Verhinderung von Schotter- und Kiesgärten in neuen Bebauungsplänen
Vorlage
11/1605
Aktenzeichen
61 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Anregung der Frau Silvia Lippert, Bergkamen, in künftigen Bebauungsplänen festzusetzen, dass Garten- und Vorgartenflächen nicht überwiegend mit Schotter oder Kies bedeckt werden dürfen, wird zugestimmt. Den Festsetzungen geht im jeweiligen Bauleitplanverfahren eine rechtliche Einzelfallprüfung voraus.

 

Sachdarstellung:

 

Frau Silvia Lippert, Bergkamen, regt nach § 24 Gemeindeordnung NRW an, die Stadt Bergkamen möge die Verhinderung von Schotter- und Kiesgärten in neuen Bebauungsplänen veranlassen (siehe Anlage 1).

In den vergangenen Jahren ist bundesweit ein Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei mit Schotter, Kies oder Splitt angelegt werden. Ursache bzw. Anlass für die Grundstückseigentümer ist der geringere Pflegeaufwand einer solchen „Vorgartengestaltung“ gegenüber einer bepflanzten Fläche. Diese Tendenz ist sowohl in älteren als auch in neueren Stadtgebieten auch in Bergkamen zu erkennen und tritt dabei häufig in Wohngebieten auf.

 

Die Verwaltung sieht in dieser gärtnerischen Gestaltung keinen wünschenswerten Zustand für Vorgärten und sonstige Freiflächen.

 

Bei der Gestaltung von Vorgärten ist zunächst zu beachten, dass die flächige Aufschüttung von Schotter, Kies o. ä. im Wesentlichen städtebauliche als auch ökologische Aspekte berührt. Für die Stadtgestaltung ist von Bedeutung, welchen optischen Eindruck die durch Vorgärten stark geprägten Straßenräume vermitteln und welche ökologisch-klimatischen Funktionen erreicht werden sollen.

Straßenquerschnitt und private Vorgärten prägen maßgeblich den optischen Eindruck eines Straßenraums. Bei Schotter- und Kiesflächen wird dieser optisch bis an die Fassade erweitert. Eine Gliederung der betroffenen Straße entfällt in der Folge.

Neben gestalterischen Aspekten sind ferner die negativen Eigenschaften als Habitateignung für Flora und Fauna kritisch bewertet. Die Lebensbedingungen für Kleinstlebewesen, Insekten und Vögel werden verschlechtert, so dass dem allgemein zu beobachtenden Rückgang der Artenvielfalt zusätzlicher Auftrieb gegeben wird.

Auf die Entwicklung des Stadtklimas nehmen Schotterflächen ebenfalls einen negativen Einfluss. Der Straßenraum heizt sich durch die Schotterflächen zusätzlich auf; Sauerstoffbildung und Feinstaubbindung werden ohne städtische Grünstrukturen erheblich erschwert und die bebauten Stadtbezirke heizen sich weiter auf. Schon heute bilden sich in Bergkamen zusammenhängende Wärmeinseln, welche insbesondere im Zentrum der Stadt für eine erhöhte thermische Belastung sorgen.

 

In der Ratssitzung am 21.02.2019 wurde das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Bergkamen beschlossen. Als strategische Grundlage für die kommunale Energie- und Klimapolitik der nächsten Jahre beschreibt das Konzept zahlreiche Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen beinhaltet die Entwicklung von geeigneten Vorgaben zum Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung. Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein entsprechendes Vorgabenpaket. Mit der Zustimmung zu der Bürgeranregung wird auch die Verhinderung der flächigen Gestaltung von Vorgärten mit Materialien wie z. B. Schotter und Kies darin enthalten sein. Zukünftig aufzustellende Bebauungspläne können unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und Möglichkeiten somit entsprechende Festsetzungen zur Verhinderung von Schotter- und Kiesgärten enthalten. Im aktuellen Bebauungsplanverfahren Nr. BK 119 „Maiweg“ (siehe Drucksache Nr. 11/1593) ist bereits eine entsprechende Festsetzung enthalten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher der Einwohneranregung zu folgen.

 

Da diese Festsetzungen lediglich zukünftige Baugebiete umfassen, hat die Verwaltung weitergehende gesamtstädtische Regelungen geprüft. Eine flächendeckende für das gesamte Stadtgebiet geltende planungsrechtliche Maßnahme zur Verhinderung von Schotter- und Kiesgärten hat sich dabei als nicht angemessen und nicht rechtsicher erwiesen. Anders als in zukünftig neu geplanten Baugebieten sind die baulichen Strukturen im gesamtstädtischen Raum sehr differenziert und individuell ausgeprägt, so dass eine einheitliche Definition des Vorgartenbereichs und dessen Gestaltung keine praktikable und  planungsrechtlich fundierte Lösung darstellt.

Ergänzende Maßnahmen zur generellen Verhinderung von Schotter- und Kiesgärten können in Zukunft zusätzlich zu entsprechenden Festsetzungen in neuen Bebauungsplänen umgesetzt werden. Z. B. im Rahmen des Abschlusses von Kaufverträgen und städtebaulichen Verträgen können diese auf ihre Relevanz für Klima und Umwelt geprüft werden um ggf. Anpassungen und Maßnahmen zu veranlassen. Des Weiteren werden im Einzelfall entsprechende Änderungen von Bebauungsplänen geprüft.

Um nicht ausschließlich auf regulierende Maßnahmen zu setzen, wird die Verwaltung zudem künftig verstärkt durch Bürgerinformation für eine grüne (Vor-)Gartengestaltung werben. Dies soll vorrangig über die Entwicklung und Ausgabe eines Flyers durchgeführt werden, welcher neben den negativen Aspekten der Schotter- und Kiesgärten insbesondere die ökologischen und gestalterischen Vorteile eines flächig begrünten Vorgartens vermittelt. Ausgegeben wird der Flyer zu jeder angemessenen Gelegenheit und im Zusammenhang mit betreffenden Bauberatungen, in dessen Verlauf bereits heute regelmäßig eine grüne Vorgartengestaltung empfohlen wird.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach