Betreff
Umbenennung des westl. Teils der Schulstraße vom Kreisverkehr Schulstr./Kleiweg in "Grimberg"
Vorlage
11/1595
Aktenzeichen
gr-schü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Bereich des westlichen Abzweigs vom Kreisverkehr Schulstraße / Kleiweg der bisherigen Straße "Schulstraße" in "Grimberg" umzubenennen.

Der genaue räumliche Bereich ist im als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

 

Die Umbenennung der Straße ist gem. § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) öffentlich bekannt zu machen.

Sachdarstellung:

 

Auf dem an die  Straße  angrenzenden Grundstück befand sich bis 1994 die ehemalige Schachtanlage Grimberg III/IV. Diese Zeche war nach dem deutschen Gewerke- und Bergbau-Unternehmer Heinrich Grimberg (1833 - 1907) benannt, der diese Schachtanlage 1873 gründete.

Seine Zugehörigkeit zu verschieden Grubenvorständen, Aufsichtsräten und anderen Führungsgremien, aber auch persönliche, freundschaftliche Bindungen stellten ihn früh in den Kreis der großen Unternehmer an Rhein und Ruhr.

 

An dem Abzweig der Straße "Schulstraße" ist zurzeit die FAKT Bildungsstätten GmbH mit dem Fakt Campus Bergkamen angesiedelt.

Weiterhin sind dort ein Gesundheitshaus (PueD) u. a. mit Apotheke, Bistro, Tagespflege und ein Kindergarten geplant.

 

Auf die FAKT Bildungsstätten GmbH werden Kosten für Änderungsmitteilungen zukommen. Änderungen von Briefbögen, Visitenkarten, Internetdarstellungen, Werbung etc. sind erforderlich.

 

Da dem Betrieb PueD derzeit weder Straßenname noch Hausnummern zugewiesen sind, ist eine zügige Straßenumbenennung durchzuführen, damit entsprechende Briefbögen, Visitenkarten, Internetdarstellungen, Werbung etc. direkt mit der Anschrift "Grimberg" erstellt werden können.

 

Lt. Einwohnermelderegister sind zurzeit lediglich zwei Privatpersonen "Schulstraße 74" gemeldet. Für diese Personen würden Kosten für die Änderung der Personalausweise sowie von Fahrzeugscheinen anfallen.

Eine Änderung dieser Dokumente ist Pflicht und von den Anwohnern zu veranlassen. Kosten für Änderungsmitteilungen im privaten Bereich (Versicherungen, Banken, Zeitungen, Schule, Vereine, Verbände etc.) werden ggf. erforderlich.

 

Die Straße "Schulstraße" trägt ihren Namen bereits seit vielen Jahrzehnten.  Es gibt keine Ewigkeitsgarantie für das Bestehen eines Straßennamens. Vielmehr ist es dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen, eine Straßenumbenennung im Laufe des Lebens zu erfahren. In diesem Fall kann festgestellt werden, dass  eine derartig geringe Kostenbelastung als zumutbar zu bewerten ist.

 

Eine Umbenennung des Teilstücks ist darüber hinaus sinnvoll, da sich ansonsten vom Kreisverkehr aus drei Straßenarme gleichen Namens entwickeln würden.

 

Die zugeteilten Hausnummern müssen im Falle der Straßenumbenennung für die entsprechenden Grundstücke geändert werden.

 

Die Umbenennung des Teilbereichs der Straße "Schulstraße" in "Grimberg"  ist mit dem Ortsvorsteher des Stadtteils Bergkamen-Weddinghofen - Herrn Haverkamp - abgestimmt.

 

Der von der Umbenennung betroffene Bereich ist im Lageplan gekennzeichnet.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 

Produkt-/Sachkonto:             

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage Lageplan Straße „Grimberg“

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heusner

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Grote-Gach