1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3. Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. BK 119
„Maiweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) für den
in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie
folgt begrenzt:
- Im Nordwesten durch die südliche Seite
des Flurstücks 581, die südliche und östliche Seite des Grundstücks Maiweg
2, die östliche Seite des Grundstücks Heinrichstraße 48 auf einer Länge
von ca. 8,0 m, von dort rechtwinklig über den Maiweg und in einem Abstand
von ca. 3,0 m parallel zu dem nördlich vorhandenen Gebäude Heinrichstraße
50a über das Flurstück 708 bis zur westlichen Seite des Flurstücks 709
sowie die östliche Seite des Flurstücks 708
- im Norden durch die Südseite der
Heinrichstraße
- im Osten durch die Westseite der
Nordfeldstraße und diese rechtwinklig querend bis zur südwestlichen Ecke
des Grundstücks Heinrichstraße 68, die Westseite der Grundstücke
Nordfeldstraße 120 und 123 sowie die Fläche der Nordfeldstraße zwischen
diesen Grundstücken und die Westseite der Grundstücke Nordfeldstraße 121
und 117
- im Süden durch die Nordseiten der
Flurstücke 61 und 57 sowie der Verlängerung in deren Flucht über das
Flurstück 644 und 130 bis zur östliche Seite des Flurstücks 119
- im Westen durch die östliche Seite des
Flurstücks 119
2.
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zum Verfahrensschritt der
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend Anlage 3.
3.
Der Rat
der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“
einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 und beschließt die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Anlagen 1 und 3
bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Durch den Rat der
Stadt Bergkamen wurde am 23.05.2013 beschlossen den Bebauungsplan Nr. BK 119
„Maiweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Wesentliche Planungsziele des durch die Verwaltung erarbeiteten
Bebauungskonzeptes waren die Realisierung einer ländlich geprägten, gering
verdichteten Wohnbebauung in Hofsituationen, die über Stichstraßen erschlossen
werden sollten, sowie die Berücksichtigung einer Grünverbindung zwischen der
nördlich befindlichen Grünfläche und den südlich liegenden landwirtschaftlichen
Flächen.
Im März 2017
erarbeitete das Büro HGE Architekten als neuer Vorhabenträger in Zusammenarbeit
mit der Verwaltung ein neues Bebauungskonzept, welches die zentralen
Zielsetzungen des Ursprungsentwurfs aufgreift, diese allerdings mit einer der
Ortsrandlage angemessenen schonenden Verdichtung kombiniert. Dieses wurde in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung am 05.12.2017 sowie im Ausschuss für Umwelt, Bauen und
Verkehr am 06.12.2017 vorgestellt und gebilligt (Drucksache Nr. 11/1065).
Erneuter
Aufstellungsbeschluss und Verfahrensumstellung
Der ursprüngliche
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BK 119 „Maiweg“ am 23.05.2013
verfolgte das Ziel, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB zu entwickeln. Seitdem wurde mit der Novellierung des Baugesetzbuches im
Mai 2017 der neue § 13b BauGB eingeführt. Dieser dient der Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, welches zuvor nur
Innenbereichsflächen vorbehalten war. Gemäß § 13b BauGB sind die
Verfahrensbeschleunigungen des § 13a BauGB auch für Bebauungspläne anzuwenden,
die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und in denen
Wohnnutzungen mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 10.000 m²
festgesetzt werden. Diese Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. Dezember
2019 und bis zu diesem Datum können Verfahren nach § 13b BauGB förmlich
eingeleitet werden. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum
31.Dezember 2021 zu fassen.
Bei dem Plangebiet
handelt es sich um eine Außenbereichsfläche, die im Norden und Osten direkt an
den Bebauungsplan Nr. BK 101 /I „Büscherstraße/Himmeldieck“ grenzt bzw. diesen
teilweise überplant. Ein unmittelbarer Anschluss des Plangebietes an den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil ist gewährleistet. Bei einer Gesamtgröße von
26.399 qm wird die maximale zulässige Grundfläche von 10.000 qm nicht erreicht.
Die Anforderungen
des § 13b BauGB sind somit sowohl hinsichtlich der Begründung einer Wohnnutzung
als auch bezüglich der maximal zulässigen Grundfläche erfüllt. Die Planung
begründet zudem keine Zulässigkeit von Vorhaben mit Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG oder Landesrecht.
Aufgrund dieser
Rahmenbedingungen ist eine Umstellung des bisherigen beschleunigten Verfahrens
von § 13a BauGB auf den neu eingeführten §13b BauGB sinnvoll, um eine
rechtssichere Planaufstellung zu gewährleisten.
Daher wird seitens
der Verwaltung empfohlen, einen erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13b BauGB zu fassen. Analog zum Verfahren gemäß § 13a BauGB kann auch
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach
§ 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus gelten
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind,
als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig.
Das Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. BK 119 „Maiweg“ liegt im Süden des Ortsteils Bergkamen
Mitte, südlich der Heinrichstraße und westlich der Nordfeldstraße. Im Zuge der
Konkretisierung der Planungen wurde der ursprüngliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes angepasst. Die Bestandsgebäude Maiweg Nr. 2 und Heinrichstraße
Nr. 48 und 50/50a, sowie ein Teil der bereits vorhandenen Verkehrsfläche der
Nordfeldstraße, werden nun nicht mehr von dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes erfasst. Im Westen wurde der Geltungsbereich um einen als
Private Grünfläche festgesetzten Bereich erweitert Der neue Geltungsbereich
(Anlage 1) umfasst nun insgesamt eine Fläche von ca. 26.399 m² und ist
Bestandteil des neuen Aufstellungsbeschlusses.
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen stellt das Plangebiet überwiegend als
Wohnbaufläche dar, lediglich ein kleiner Teilbereich im Nordwesten ist als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Die
Flächennutzungsplandarstellung ist jedoch nicht parzellenscharf, somit
entspricht die Entwicklung eines Wohngebietes an dieser Stelle den Zielsetzungen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Für die Fläche des
Plangebietes besteht bisher zum überwiegenden Teil kein Bebauungsplan, sie
grenzt jedoch im Norden sowie Osten an den Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. BK 101/I Büscherstraße/ Himmeldieck an. Im Südosten
überplant der Bebauungsplan Nr. BK 119 einen kleinen Teil des Bebauungsplanes
Nr. BK 101/I (Anlage 2), welcher in diesem Bereich öffentliche Verkehrsfläche
sowie ein Allgemeines Wohngebiet festsetzt. Der Bebauungsplan Nr. BK 119 wird
diesen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. BK 101/I ersetzen.
Abwägung der
vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Auf Grundlage des
am 06.12.2017 gebilligten, geänderten Bebauungskonzeptes wurde durch die
Verwaltung ein Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ und eine
Begründung erstellt. Darüber hinaus wurden eine Artenschutzvorprüfung, eine
Vorprüfung der Umweltbelange sowie eine hydrogeologische Untersuchung durch
Fachgutachter erarbeitet. Mit diesen Unterlagen wurde im Juli/August 2018 eine
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden durchgeführt. Die in diesem Verfahrensschritt abgegebenen
Stellungnahmen einschließlich des Abwägungsvorschlages der Verwaltung sind in
Anlage 3 dargestellt.
Billigung des
Bebauungsplanentwurfs und Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Behördenbeteiligung sowie
des durch den Vorhabenträger vorgelegten Entwässerungskonzeptes und der
Straßenvorplanung wurde durch die Verwaltung ein Bebauungsplanentwurf
einschließlich Begründungsentwurf erarbeitet (siehe Anlagen 4 und 5). Auf
Grundlage dieser Planunterlagen soll im nächsten Verfahrensschritt eine
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die
Festsetzungen sind geeignet das gebilligte Bebauungskonzept umzusetzen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 5 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Wiese |
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