Beschlussvorschlag:
Der Antrag ist aufgrund des fehlenden Einvernehmens mit dem Straßenbaulastträger zurückzuweisen
Sachdarstellung:
Sowohl bei der Schulstraße als
auch bei der Jahnstraße handelt es sich um Landesstraßen, die als Hauptstraßen
auch und insbesondere für den überörtlichen Verkehr dienen. Eine Sperrung
beider Straßen für Lkw zur Nachtzeit würde eine Umleitung dieser Verkehre
erfordern, weil diese ja durch diese Sperrung nicht einfach wegfallen. In der
Folge würde dieses neben längeren Wegen auch zu Verkehrsbelastungen an anderen
Stellen führen. Entsprechende Ausführungen hierzu finden sich bereits in der
Studie zur „Entwicklung von alternativen Verkehrskonzepten zur L 821n“ aus
Februar 2016 (vgl. Drucksache Nr. 11/0528).
Generell obliegt es der Stadt Bergkamen als zuständiger
Straßenverkehrsbehörde, Durchfahrtsverbote oder Geschwindigkeitsreduzierungen
anzuordnen. Sie muss dieses allerdings begründet und im Einvernehmen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger tun. Kommt
es zu keiner Einigung zwischen Stadt und Straßenbaulastträger, entscheidet die
Bezirksregierung Arnsberg als übergeordnete Behörde.
Entscheidungshoheit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
zur Anordnung von Durchfahrtsverboten besteht nur bei Gemeindestraßen, nicht
bei klassifizierten Straßen mit Kreis/Land/Bund als Baulastträger.
Ein Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger (hier:
Straßen.NRW) für nächtliche Lkw-Fahrverbote auf Schulstraße und Jahnstraße ist
nach den bisher geführten Gesprächen mit Straßen.NRW unrealistisch:
·
Es handelt sich bei beiden Straßen um
Hauptverkehrsstraßen für den überörtlichen Verkehr (L 664 bzw. L 821).
·
Eine Sperrung beider Straßen für Lkw zur Nachtzeit würde
eine Umleitung dieser Verkehre erfordern. In der Folge führt dieses neben
längeren Wegen auch zu Verkehrsbelastungen an anderen Stellen.
·
Es liegen keine Erkenntnisse über mögliche Aspekte vor,
die ein Nachfahrverbot für Lkw-Verkehr rechtfertigen würden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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