Betreff
Antrag der Fraktion BergAUF zum Thema "Lärm-Reduzierung an Schul- und Jahnstraße"
Vorlage
11/1569
Aktenzeichen
61 rei-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag ist aufgrund des fehlenden Einvernehmens mit dem Straßenbaulastträger zurückzuweisen

 

Sachdarstellung:

 

Sowohl bei der Schulstraße als auch bei der Jahnstraße handelt es sich um Landesstraßen, die als Hauptstraßen auch und insbesondere für den überörtlichen Verkehr dienen. Eine Sperrung beider Straßen für Lkw zur Nachtzeit würde eine Umleitung dieser Verkehre erfordern, weil diese ja durch diese Sperrung nicht einfach wegfallen. In der Folge würde dieses neben längeren Wegen auch zu Verkehrsbelastungen an anderen Stellen führen. Entsprechende Ausführungen hierzu finden sich bereits in der Studie zur „Entwicklung von alternativen Verkehrskonzepten zur L 821n“ aus Februar 2016 (vgl. Drucksache Nr. 11/0528).

 

Generell obliegt es der Stadt Bergkamen als zuständiger Straßenverkehrsbehörde, Durchfahrtsverbote oder Geschwindigkeitsreduzierungen anzuordnen. Sie muss dieses allerdings begründet und im Einvernehmen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger tun. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Stadt und Straßenbaulastträger, entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg als übergeordnete Behörde.

 

Entscheidungshoheit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung von Durchfahrtsverboten besteht nur bei Gemeindestraßen, nicht bei klassifizierten Straßen mit Kreis/Land/Bund als Baulastträger.

 

Ein Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger (hier: Straßen.NRW) für nächtliche Lkw-Fahrverbote auf Schulstraße und Jahnstraße ist nach den bisher geführten Gesprächen mit Straßen.NRW unrealistisch:

·         Es handelt sich bei beiden Straßen um Hauptverkehrsstraßen für den überörtlichen Verkehr (L 664 bzw. L 821).

·         Eine Sperrung beider Straßen für Lkw zur Nachtzeit würde eine Umleitung dieser Verkehre erfordern. In der Folge führt dieses neben längeren Wegen auch zu Verkehrsbelastungen an anderen Stellen.

·         Es liegen keine Erkenntnisse über mögliche Aspekte vor, die ein Nachfahrverbot für Lkw-Verkehr rechtfertigen würden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede