Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2018 und seiner Anlagen an den Rat
Vorlage
11/1547
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:

 

1.       der Ergebnisrechnung,

2.       der Finanzrechnung,

3.       den Teilrechnungen,

4.       der Bilanz,

5.       dem Anhang einschl. Lagebericht.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Bergkamen ist am 10.05.2019 gemäß

§ 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

 

Heinert