Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, die der Vorlage Nr. 11/1532 als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Unna und den beteiligten kreisangehörigen Kommunen zu schließen.
Sachdarstellung:
Bereits im September 2010 wurde
durch die Bürgermeisterkonferenz im Kreis Unna beschlossen, für die
Datenverarbeitung im Bereich des Sozialwesens ein einheitliches Verfahren zu
betreiben.
Die Stadt Bergkamen ist
grundsätzlich gem. § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum
Asylbewerberleistungsgesetz (AG AsylbLG NRW) Träger der Leistungen nach dem AsylbLG.
Im Rahmen der Aufgabenerledigung wird die Sachbearbeitung durch ein
Datenverarbeitungsverfahren zur Erfassung, Bearbeitung und Auszahlung der
Leistungen unterstützt.
Seit dem 01.01.2014 wurde dabei
auf eine Softwarelösung (OK.Sozius) zurückgegriffen, die zentral beim Kreis
Unna betrieben wurde. Es handelt sich hierbei um das Verfahren, welches durch
den Kreis Unna als Träger für die Leistungserbringung nach dem SGB XII
eingesetzt wird. Die zentrale Verfahrenslösung wurde für den Bereich der Leistungen
nach dem SGB XII bereits zum 31.12.2017 auf das Verfahren OPEN/Prosoz
umgestellt, da eine Erweiterung des Einsatzbereichs mit dem bisherigen
Verfahren nicht im erforderlichen Umfang möglich war. Mit Aufkündigung der
vertraglichen Vereinbarung für die bislang genutzte Verfahrenslösung ergab sich
die Notwendigkeit, auch für den Bereich der Leistungen nach dem AsylbLG auf das
neue Verfahren umzustellen.
Im Laufe des Jahres 2018 wurde
mit der Überführung in das neue Verfahren auch die Erarbeitung eines organisatorischen
Betriebskonzeptes verbunden, das die Vorteile des nunmehr eingesetzten Systems
nutzt. Unter Berücksichtigung, dass die Städte und Gemeinden die
Leistungsgewährung nach dem AsylbLG in eigener Zuständigkeit erbringen und dem
Kreis Unna weder eine Fach- noch Rechtsaufsicht obliegt, haben sich sechs
Kommunen und der Kreis Unna auf die Einrichtung einer sogenannten „Kopfstelle“
verständigt. Diese soll neben der fachadministrativen Pflege des Verfahrens
auch als Ansprechpartner für Anwendungsfragen und Schulungen fungieren. Die
Stadt Lünen hat im Vorfeld ihre Bereitschaft signalisiert, diese Funktion zu
übernehmen. Der technische Support wird weiterhin durch die Datenverarbeitung
des Kreises Unna gewährleistet. Sowohl in der System- wie auch der Fachadministration
ergeben sich dadurch Einspareffekte verbunden mit einer einheitlichen
Bearbeitung.
Die geplante Vorgehensweise
wurde sowohl in der Konferenz der Sozial- und Jugenddezernenten/-innen am
19.09.2018 als auch in der Konferenz der Bürgermeister/-innen am 31.10.2018
besprochen. Seit dem 01.01.2019 nutzen die Gemeinde Bönen, die Städte
Bergkamen, Lünen, Schwerte, Unna und Werne die neue Verfahrensumgebung. Für die
Stadt Selm hat darüber hinaus der Bürgermeister erklärt, der noch
abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum 01.01.2020 beitreten
zu wollen.
Nach dem Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung als
rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit erforderlich.
Anlage 1:
Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Sicherstellung der technischen
Unterstützung und die Einrichtung einer gemeinsamen Verwaltungsstelle
(„Kopfstelle“) zur Umsetzung fachadministrativer Aufgaben im Zusammenhang mit
der
Aufgabenwahrnehmung
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einschl. des Organisationskonzeptes
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
Sichtvermerk Zentrale Dienste Hartl |