Betreff
Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden im Kindergartenjahr 2019/20 gemäß § 19 KiBiz
Vorlage
11/1496
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung gem. § 19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2019/20, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu

§ 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März eine jeden Jahres an das Landesjugendamt.

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt in seinem Schreiben vom 9. April 2014 an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fest, dass das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert und insoweit ein formeller Beschluss bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss ist die elektronische Meldung der Daten an das Land über KiBiz-Web nicht möglich.

 

Das Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten zeitlichen Ablauf und ist mit den Fachberatungen und KiTa-Leitungen abgesprochen. Es beginnt im Oktober und endet Ende Januar mit der Abgabe der Anmelde-, Ummelde- und Wartelisten der Kindertageseinrichtungen beim Jugendamt.

 

Da An- und Ummeldungen bis kurz vor dem Stichtag zu berücksichtigen sind, liegt die endgültige Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden erst am Stichtag der Meldung an das Landesjugendamt, also dem 15.03. fest. Aufgrund dieser zeitlichen Abläufe wird die Übersicht der Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2019/20 mit dem aktuellen Tagesdatum dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis zum 15.03. wird sich an der grundsätzlichen Platzbelegung nichts mehr ändern. Lediglich einzelne nachträgliche Stunden-Umbuchungswünsche der Eltern können bis zu diesem Termin berücksichtigt werden.

 

Die Anzahl der zu vergebenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der jeweiligen Betriebserlaubnis und ist durch das Landesjugendamt reglementiert.

 

Zum 01.08.2019 wird die neue Einrichtung der Johanniter in der Sugambrerstraße in Oberaden ihren Betrieb aufnehmen. Für diese Einrichtung werden die entsprechenden Landesmittel beantragt.

 

Im nächsten Kindergartenjahr werden die zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausreichen, um den Betreuungsbedarf zu decken. Eine aktuelle Abfrage der Einwohnerzahlen der Stadt Bergkamen hat ergeben, dass die Kinderzahlen im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstellung des Jugendhilfeplanes noch einmal angestiegen sind. Unter Berücksichtigung der neuen KiTa in Oberaden und der voraussichtlichen Belegung der Plätze zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ergibt sich Folgendes:

 

 

:

 

Überdreijährige Kinder in Bergkamen:

Stichtag

Stadtteil

Anz. Kinder

Jugendhilfe-
Planung

Differenz

Kita-Plätze (Planungs-stand Jan. 19)

Rechn. Fehlende Plätze

31.01.2019

Bergkamen OT Mitte

488

468

20

457

-31

31.01.2019

Bergkamen OT Oberaden/ Heil

376

371

5

357

-19

31.01.2019

Bergkamen OT Overberge

67

63

4

80

13

31.01.2019

Bergkamen OT Rünthe

166

167

-1

152

-14

31.01.2019

Bergkamen OT Wedding-hofen

337

327

10

249

-88

Summe

 

1.434

1.396

38

1295

-139

 

 

Unterdreijährige Kinder mit Rechtsanspruch in Bergkamen (1-2 Jahre)

Stichtag

Stadtteil

Anz. gesamt

Kita-Plätze (Planungs-stand Jan. 19)

31.10.2018

Bergkamen OT Mitte

277

73

31.10.2018

Bergkamen OT Oberaden

217

70

31.10.2018

Bergkamen OT Overberge

35

12

31.10.2018

Bergkamen OT Rünthe

89

33

31.10.2018

Bergkamen OT Weddinghofen

191

42

 

 

809

230

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Einrichtungen sind in Planung:

 

 

 

U3

Ü3

Gesamt

 

 

Bergk.-Mitte/AWO

22

53

75

 

Bergk.-Weddinghofen PUED

16

36

55

(plus 8 HP Plätze)

Bergk.-Weddinghofen/AWO

22

53

75

 

 

Summe

 

60

142

205

(plus 8 HP Plätze)

 

Mit den neu geplanten Einrichtungen besteht dann je nach Entwicklung der Kinderzahlen die Option, eingruppige Einrichtungen zu schließen und die AWO-Einrichtung „Vorstadtstrolche“ auslaufen zu lassen.

 

Kindertagespflege

 

Für unterdreijährige Kinder steht die Kindertagespflege der institutionellen Betreuung gleichberechtigt gegenüber. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht.

In Bezug auf die fehlenden Einrichtungsplätze kommt der Tagespflege als Alternative für überdreijährige Kinder in diesem Jahr ebenfalls eine größere Bedeutung zu. Insofern wird sich die Zahl der Plätze, für die ein Zuschuss beantragt wird, ebenfalls erhöhen.

Im laufenden KiTa-Jahr wurde ein Zuschuss für 148 U3-Plätze und 30 Ü3-Plätze beantragt.

Für das KiTa-Jahr 2019/20 wird ein Zuschuss für 180 U3-Plätze und 80 Ü3-Plätze beantragt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek