Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung gem. § 19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2019/20, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 18 Abs. 2
KiBiz setzt die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen die
Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der
Anlage zu
§ 19 Abs. 1
genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen
angeboten werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung der Zuschüsse
zum 15. März eine jeden Jahres an das Landesjugendamt.
Das Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt in seinem Schreiben vom 9.
April 2014 an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fest, dass
das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert und insoweit ein
formeller Beschluss bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21
Abs. 1 KiBiz vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss ist die elektronische
Meldung der Daten an das Land über KiBiz-Web nicht möglich.
Das
Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten zeitlichen
Ablauf und ist mit den Fachberatungen und KiTa-Leitungen abgesprochen. Es
beginnt im Oktober und endet Ende Januar mit der Abgabe der Anmelde-, Ummelde-
und Wartelisten der Kindertageseinrichtungen beim Jugendamt.
Da An- und
Ummeldungen bis kurz vor dem Stichtag zu berücksichtigen sind, liegt die
endgültige Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden erst am Stichtag
der Meldung an das Landesjugendamt, also dem 15.03. fest. Aufgrund dieser
zeitlichen Abläufe wird die Übersicht der Platzbelegung in den Bergkamener
Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2019/20 mit dem aktuellen
Tagesdatum dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Beschlussfassung
vorgelegt. Bis zum 15.03. wird sich an der grundsätzlichen Platzbelegung nichts
mehr ändern. Lediglich einzelne nachträgliche Stunden-Umbuchungswünsche der
Eltern können bis zu diesem Termin berücksichtigt werden.
Die Anzahl der zu
vergebenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der
jeweiligen Betriebserlaubnis und ist durch das Landesjugendamt reglementiert.
Zum 01.08.2019 wird
die neue Einrichtung der Johanniter in der Sugambrerstraße in Oberaden ihren
Betrieb aufnehmen. Für diese Einrichtung werden die entsprechenden Landesmittel
beantragt.
Im nächsten
Kindergartenjahr werden die zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausreichen, um
den Betreuungsbedarf zu decken. Eine aktuelle Abfrage der Einwohnerzahlen der
Stadt Bergkamen hat ergeben, dass die Kinderzahlen im Vergleich zum Zeitpunkt
der Erstellung des Jugendhilfeplanes noch einmal angestiegen sind. Unter
Berücksichtigung der neuen KiTa in Oberaden und der voraussichtlichen Belegung
der Plätze zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ergibt sich Folgendes:
:
Überdreijährige Kinder in Bergkamen:
Stichtag |
Stadtteil |
Anz. Kinder |
Jugendhilfe- |
Differenz |
Kita-Plätze (Planungs-stand Jan.
19) |
Rechn. Fehlende Plätze |
31.01.2019 |
Bergkamen OT Mitte |
488 |
468 |
20 |
457 |
-31 |
31.01.2019 |
Bergkamen OT Oberaden/ Heil |
376 |
371 |
5 |
357 |
-19 |
31.01.2019 |
Bergkamen OT Overberge |
67 |
63 |
4 |
80 |
13 |
31.01.2019 |
Bergkamen OT Rünthe |
166 |
167 |
-1 |
152 |
-14 |
31.01.2019 |
Bergkamen OT Wedding-hofen |
337 |
327 |
10 |
249 |
-88 |
Summe |
|
1.434 |
1.396 |
38 |
1295 |
-139 |
Unterdreijährige Kinder mit Rechtsanspruch in Bergkamen (1-2 Jahre)
Stichtag |
Stadtteil |
Anz. gesamt |
Kita-Plätze (Planungs-stand Jan.
19) |
31.10.2018 |
Bergkamen OT Mitte |
277 |
73 |
31.10.2018 |
Bergkamen OT Oberaden |
217 |
70 |
31.10.2018 |
Bergkamen OT Overberge |
35 |
12 |
31.10.2018 |
Bergkamen OT Rünthe |
89 |
33 |
31.10.2018 |
Bergkamen OT Weddinghofen |
191 |
42 |
|
|
809 |
230 |
Folgende
Einrichtungen sind in Planung:
|
|
U3 |
Ü3 |
Gesamt |
|
|
Bergk.-Mitte/AWO |
22 |
53 |
75 |
|
||
Bergk.-Weddinghofen PUED |
16 |
36 |
55 |
(plus 8 HP Plätze) |
||
Bergk.-Weddinghofen/AWO |
22 |
53 |
75 |
|
|
|
Summe |
|
60 |
142 |
205 |
(plus 8 HP Plätze) |
Mit den neu geplanten Einrichtungen besteht dann je nach
Entwicklung der Kinderzahlen die Option, eingruppige Einrichtungen zu schließen
und die AWO-Einrichtung „Vorstadtstrolche“ auslaufen zu lassen.
Kindertagespflege
Für unterdreijährige Kinder steht die Kindertagespflege der institutionellen Betreuung gleichberechtigt gegenüber. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht.
In Bezug auf die fehlenden Einrichtungsplätze kommt der Tagespflege als Alternative für überdreijährige Kinder in diesem Jahr ebenfalls eine größere Bedeutung zu. Insofern wird sich die Zahl der Plätze, für die ein Zuschuss beantragt wird, ebenfalls erhöhen.
Im laufenden KiTa-Jahr wurde ein Zuschuss für 148 U3-Plätze und 30 Ü3-Plätze beantragt.
Für das KiTa-Jahr 2019/20 wird ein Zuschuss für 180 U3-Plätze und 80 Ü3-Plätze beantragt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
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