Betreff
Vergleich der Kosten eines Platzes in Kindertagespflege und in einer Kindertageseinrichtung
Vorlage
11/1493
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage

Drucksache Nr. 11/1493 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Bei einem Vergleich der Kosten eines Platzes in Kindertagespflege und eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung ist zu berücksichtigen, dass es sich um unterschiedliche Betreuungsformen handelt.

 

Die Eltern haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen beiden Betreuungsformen für Kinder unter drei Jahren. Für überdreijährige Kinder besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

 

Bei einem Kostenvergleich müssen die unterschiedlichen Charakteristika beider Betreuungsformen, die sich nicht immer in einem geldwerten Betrag darstellen lassen, berücksichtigt werden. Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht über die wichtigsten Unterschiede dar. Insbesondere in der Kindertagespflege gibt es viele Sachverhalte, die nicht gesetzlich geregelt sind und durch die jeweiligen Jugendämter ausgestaltet werden können. Der Vergleich bezieht sich daher auf die für Bergkamen geltenden Regelungen.

 

Kriterium

Kindertagespflege

Kindertageseinrichtung

Charakteristika

Familiennahe Betreuung i.d.R. im Haushalt der Tagespflegeperson. Eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes ist notwendig.

 

Institutionalisierte Betreuungsform in einer Einrichtung.

Eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes ist notwendig.

Alter der Kinder

0 - 14 Jahre

1 Jahr bis zum Schuleintritt

Tagespflegepersonen / Erzieher*innen

Selbständige Tagespflegepersonen

Der jeweilige Träger stellt das Personal an

Qualifikation

Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten, entsprechend dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes.

Pädagogisch ausgebildetes Personal, Fachkräfte und Ergänzungskräfte, Ausbildungsvoraussetzungen sind gesetzlich definiert. I.d.R. sind Fachkräfte ausgebildete Erzieher*innen, Ergänzungskräfte sind ausgebildete Erzieher*innen oder Kinderpfleger*innen. Zur Sicherung der Aufsichtspflicht ist ein Einsatz von Personal ohne pädagogische Ausbildung nur ausnahmsweise und als Ergänzungskraft möglich.

Betreuungsschlüssel

Die Pflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. Sie kann auf acht Kinder erweitert werden, allerdings dürfen auch dann nur fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein. Die Kinder sind einer Tagespflegeperson konkret zugeordnet.

Gruppentyp I: 20 Kinder, davon 6 Kinder U3:

je nach Buchungszeit mindestens 2 Fachkräfte mit 55 – 99 Wochenstunden

Gruppentyp II: 10 Kinder U3:

je nach Buchungszeit mindestens 2 Fachkräfte mit 55 – 99 Wochenstunden

Gruppentyp III: bis zu 25 Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt:

je nach Buchungszeiten mindestens 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 27,5 bis 49,5 Wochenstunden

Betreuungszeiten

Individuelle Betreuungszeiten nach Bedarf der Eltern. Die Betreuungszeiten können auch wöchentlich wechseln, z.B. bei Schichtdienst.

Betreuungszeiten nach Bedarf innerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung. Buchung von 25, 35 oder 45 Std. wöchentlich.

Fachliche Aufsicht und Beratung

Fachberatung erfolgt durch den „Verein Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“

Fachberatung durch die Träger. Fachliche und personelle Verantwortung durch Träger und ständig anwesende Leitung vor Ort.

Finanzierung

Das Land zahlt dem Jugendamt einen jährlichen Zuschuss von 804 € unabhängig von der Anzahl der Betreuungsstunden. Die Elternbeiträge richten sich nach der Elternbeitragssatzung.

KiBiz-Finanzierung auf Grundlage einer Kindpauschale für jedes Kind abhängig von den Betreuungszeiten sowie zusätzliche Beträge für U3, Integration, Sprachförderung, plusKiTa oder Familienzentrum abhängig vom Profil der Einrichtung. Die Elternbeiträge richten sich nach der Elternbeitragssatzung. Das letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei.

Fortbildung

Fortbildung ist abhängig von der Eigeninitiative der Tagespflegeperson. Nach Abschluss der Qualifizierung ist keine Fortbildung zwingend vorgegeben

Es finden regelmäßige Fortbildungen und Qualifikationen statt, insbesondere zu den verschiedenen Bildungsbereichen. Spezialisierungen z.B. Integration, U3.

Entgelt des Betreuungspersonals / Abrechnungsmodus

Eine Abrechnung erfolgt pro Kind und pro Betreuungsstunden. Derzeit beläuft sich der Betreuungssatz auf 5,40 € bei einer jährlichen Erhöhung von 1,5%. Zusätzlich werden die Beiträge zu einer Unfallversicherung und die hälftigen Kosten zu einer angemessenen Alterssicherung sowie einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.

Das Betreuungspersonal wird von den Trägern nach Tarif für eine vertraglich festgelegte Stundenzahl bezahlt.

 

 

 

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für beide Betreuungsformen Verwaltungskosten in folgenden Bereichen entstehen:

 

-          Berechnung der Elternbeiträge

-          Betriebskostenabrechnungen für alle Kindertageseinrichtungen

-          Fachberatung: Mit der Fachberatung für die Kindertagespflege wurde der „Verein Familiäre Kinder-Tagebetreuung e.V.“  beauftragt. Die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen erfolgt durch die jeweiligen Träger. Für die städtischen Einrichtungen übernimmt diese Aufgabe das Jugendamt.

-          Trägerkosten für Städt. Kindertageseinrichtungen: Der Trägeranteil für städt. Einrichtungen ist im Vergleich zu anderen Trägern höher. Zusätzlich fallen Kosten für die Personal und die Liegenschaftsverwaltung an.

-          Verwaltungskosten für die Kindertagespflege: Erteilung von Pflegeerlaubnissen, Zusammenarbeit mit der Fachberatung

Da in der Kindertagespflege eine bedarfsgenaue Betreuungszeit ermittelt wird und auch Randzeiten außerhalb von KiTa-Öffnungszeiten abgedeckt werden, ergeben sich Betreuungsstunden zwischen 10 und 60 Wochenstunden für Kinder im Alter zwischen 1 und 14 Jahren. Bei Inanspruchnahme eines KiTa-Platzes können Eltern zwischen 25, 35 oder bei nachgewiesenem Bedarf 45 Wochenstunden für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt wählen. Die Kosten für einen Platz in einer Großtagespflegestelle weichen ebenfalls ab, da diesen Tagespflegepersonen eine Mindestbezahlung unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder garantiert wird.

 

Bei einem Kostenvergleich wäre eine reine Division der Gesamtkosten abzüglich der Landesförderung durch die Fallzahl nicht aussagekräftig, da zwischen den beiden Betreuungsformen die genannten Unterschiede einfließen würden, also auch Randzeitenbetreuung und Sondertatbestände bei der KiTa-Förderung.

 

Die folgende Vergleichsberechnung beschreibt, ohne die o.g. inhaltlichen Unterschiede zu berücksichtigen, die Kosten eines Platzes. Die genannten Verwaltungs- und Overheadkosten bleiben ebenfalls unberücksichtigt, da sie nur sehr schwierig oder gar nicht ermittelt und auf den einzelnen Platz heruntergerechnet werden können. Die Elternbeiträge bleiben hierbei unberücksichtigt, da sie für beide Betreuungsformen gleich berechnet werden.

 

Kindertagespflege bei einem U3-Kind und 35 Wochenstunden:

 

Entgelt der Tagesmutter: 5,40 € x 35 Std. = wö. 189 € = jährl. 9.828 €

 

Kosten der Sozialversicherung: rd. 600 € jährlich

 

./. Landesförderung : 804 €

 

Für diesen Platz würden Kosten von rd. 9.624 € jährlich entstehen.

 

Unberücksichtigt sind eventuelle Kosten für Vertretungen bei Krankheits- oder Urlaubszeiten.

 

Kindertageseinrichtung:

 

Die Kindpauschale für ein U3-Kind Gruppenform I beträgt jährlich 6.969,36 €. Bei einer Landesförderung von 30% (Städt. Einrichtung) verbleibt ein städt. Anteil von 4.878,55 € jährlich.

Die Kindpauschale für ein U3-Kind Gruppenform II beträgt jährlich 14.387,43 €. Bei einer Landesförderung von 30% (Städt. Einrichtung) verbleibt ein städt. Anteil von 10.071,20 € jährlich.

Unberücksichtigt in beiden Fällen sind eventuelle Mieten und Sonderförder-Tatbestände.

 

 

 

 

               

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek