Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Parallel zum
Regionalplan Ruhr hat der Regionalverband Ruhr (RVR) ein „Handlungsprogramm zur
räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ erstellt. Es fasst die Ergebnisse
des informellen Austauschprozesses, der im Vorfeld des formalen
Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Ruhr stattgefunden hat, zusammen.
Themen, die über die möglichen Festlegungen und die Regelungsdichte des
Regionalplans hinausgehen oder auch im Hinblick auf die Umsetzung des
Regionalplans von Bedeutung sind, sind im Handlungsprogramm dargestellt.
Wesentliche Inhalte des Handlungsprogramms sind am 09. Oktober 2018 in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung vorgestellt worden (vgl. Drucksache Nr. 11/1294).
Das
Handlungsprogramm wird über die Website des Regionalverbands Ruhr zum Download
bereitgestellt. Die Webadresse lautet: www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/informelle-planung/handlungsprogramm.html
Wie beim
Regionalplanentwurf (vgl. Drucksache 11/1461) kann die Stadt Bergkamen auch zum
Handlungsprogramm eine Stellungnahme abgeben. Die Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme endet ebenfalls am 01. März 2019.
Die Verwaltung hat
das Handlungsprogramm geprüft und kommt dabei zu unten stehender Einschätzung.
Stellungnahme der
Verwaltung
Es ist
grundsätzlich zu begrüßen, dass auch die Ergebnisse des umfangreichen
Abstimmungsprozesses, die nicht unmittelbar in die textlichen und
zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans eingehen, durch das vorliegende
Handlungsprogramm zusammengefasst werden und nicht verloren gehen. Das
Handlungsprogramm enthält dabei viele wichtige Einzelprojekte, die in der
Metropole Ruhr in den vergangenen Jahren bereits bearbeitet wurden bzw. laufend
in Bearbeitung sind (z. B. die Regionale Wohnungsmarktbeobachtung oder
ruhrAGIS – Atlas Gewerbe- und Industriestandorte Metropole Ruhr). Zum Teil
werden durch das Handlungsprogramm neue Projekte angestoßen.
Das
Handlungsprogramm sollte sich allerdings auf solche Themen konzentrieren, die
nicht bereits abschließend durch den Regionalplan Ruhr geregelt werden. So sind
die Ziele und Grundsätze zum Thema Regionale Kooperationsstandorte im
Regionalplanentwurf bereits so umfassend, dass im Handlungsprogramm zusätzliche
Ausführungen entfallen können.
Darüber hinaus sollte sich der RVR mit seinen Themen und Projekten auf seine Zuständigkeit konzentrieren und ggf. eine Priorisierung vornehmen. Gerade für die kreisangehörigen Kommunen ist es oft nicht leistbar, zu gleichen Themen sowohl in kreisweiten Arbeitsgruppen als auch in entsprechende Initiativen des RVR eingebunden zu sein.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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