Betreff
Entwurf des "Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr" - Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Vorlage
11/1462
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Parallel zum Regionalplan Ruhr hat der Regionalverband Ruhr (RVR) ein „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ erstellt. Es fasst die Ergebnisse des informellen Austauschprozesses, der im Vorfeld des formalen Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Ruhr stattgefunden hat, zusammen. Themen, die über die möglichen Festlegungen und die Regelungsdichte des Regionalplans hinausgehen oder auch im Hinblick auf die Umsetzung des Regionalplans von Bedeutung sind, sind im Handlungsprogramm dargestellt. Wesentliche Inhalte des Handlungsprogramms sind am 09. Oktober 2018 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorgestellt worden (vgl. Drucksache Nr. 11/1294).

 

Das Handlungsprogramm wird über die Website des Regionalverbands Ruhr zum Download bereitgestellt. Die Webadresse lautet: www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/informelle-planung/handlungsprogramm.html

 

Wie beim Regionalplanentwurf (vgl. Drucksache 11/1461) kann die Stadt Bergkamen auch zum Handlungsprogramm eine Stellungnahme abgeben. Die Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme endet ebenfalls am 01. März 2019.

 

Die Verwaltung hat das Handlungsprogramm geprüft und kommt dabei zu unten stehender Einschätzung.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass auch die Ergebnisse des umfangreichen Abstimmungsprozesses, die nicht unmittelbar in die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans eingehen, durch das vorliegende Handlungsprogramm zusammengefasst werden und nicht verloren gehen. Das Handlungsprogramm enthält dabei viele wichtige Einzelprojekte, die in der Metropole Ruhr in den vergangenen Jahren bereits bearbeitet wurden bzw. laufend in Bearbeitung sind (z. B. die Regionale Wohnungsmarktbeobachtung oder ruhrAGIS – Atlas Gewerbe- und Industriestandorte Metropole Ruhr). Zum Teil werden durch das Handlungsprogramm neue Projekte angestoßen.

Das Handlungsprogramm sollte sich allerdings auf solche Themen konzentrieren, die nicht bereits abschließend durch den Regionalplan Ruhr geregelt werden. So sind die Ziele und Grundsätze zum Thema Regionale Kooperationsstandorte im Regionalplanentwurf bereits so umfassend, dass im Handlungsprogramm zusätzliche Ausführungen entfallen können.

Darüber hinaus sollte sich der RVR mit seinen Themen und Projekten auf seine Zuständigkeit konzentrieren und ggf. eine Priorisierung vornehmen. Gerade für die kreisangehörigen Kommunen ist es oft nicht leistbar, zu gleichen Themen sowohl in kreisweiten Arbeitsgruppen als auch in entsprechende Initiativen des RVR eingebunden zu sein.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede