Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur
Bildung der Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen in Bergkamen für
das Schuljahr 2019/20 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu
bilden:
Gerhart-Hauptmann-Schule 3
Klassen
Schillerschule 3
Klassen
Pfalzschule 3
Klassen
Jahnschule 2
Klassen
Preinschule 2
Klassen
Overberger Schule 2
Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 3
Klassen
Sachdarstellung:
Das "Gesetz
zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen
Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen" (8. Schulrechtsänderungsgesetz)
ist am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft
getreten. Über die Inhalte des Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport
und Weiterbildung in seiner Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122,
umfassend informiert.
Nach der Verordnung
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) ist die
Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am
15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln.
In § 6 a Abs. 2 der
Verordnung heißt es dazu:
"Im Gebiet
eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale
Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen
Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer
Kommune durch 23 geteilt."
Die Schülerzahl,
von der wir in Bergkamen am 15.01. ausgehen müssen, liegt bei 409.
Damit berechnet
sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:
409 Erstklässler
geteilt durch 23 = 17,78.
Es können somit maximal 18 Eingangsklassen in Bergkamen
gebildet werden.
Zur eigentlichen
Klassenbildung heißt es in § 6 a Abs. 1 der Verordnung:
"Die Anzahl
der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für
jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl
von:
1. bis zu 29 eine
Klasse;
2. 30 bis 56 zwei
Klassen;
3. 57 bis 81 drei
Klassen;
4. 82 bis 104 vier
Klassen;
5. 105 bis 125 fünf
Klassen;
6. 126 bis 150
sechs Klassen."
Die Bildung von
Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler ist
unzulässig.
Auf dieser Basis
und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die
Bergkamener Grundschulen nachfolgend dargestellte Klassen- und
Schülerzahlenverteilung:
Schule |
Ammeldungen |
Klassen |
Veränderung zum Schuljahr 2017/18 |
Schüler/-innen pro
Klasse |
Schillerschule |
61 |
3 |
- 7 |
20 / 20 / 21 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
73 |
3 |
+ 12 |
24 / 24 /25 |
Jahnschule |
35 |
2 |
- 10 |
17 / 18 |
Preinschule |
48 |
2 |
- 18 |
24 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
61 |
3 |
+ 11 |
20 / 20 / 21 |
Pfalzschule |
81 |
3 |
- 15 |
27 |
Overberger Schule |
50 |
2 |
+ 4 |
25 |
Summe |
409 |
18 |
-
23 |
|
Zu diesen Zahlen
sind einige Anmerkungen zu machen:
1. Die kommunale Klassenrichtzahl ist mit 409 Schülerinnen und
Schülern berechnet worden. Es kommen 3 weitere Kinder hinzu, die noch nicht
angemeldet worden sind. Das liegt zum einen daran, dass die Kinder erst kurz
vor dem Stichtag in Bergkamen angemeldet worden sind (Zuzug) und die Anmeldung
an einer Grundschule darum bisher nicht erfolgen konnte. Bei 2 Kindern wird
über die Kindertagesstätte versucht, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, damit
sie ihr Kind an einer Grundschule anmelden. In letzter Konsequenz würde das
Jugendamt tätig werden. Aber auch mit 3 Kindern mehr wird sich die kommunale
Klassenrichtzahl insgesamt nicht verändern.
2. Anzumerken ist, dass insgesamt 16 Kinder aus Bergkamen an einer
auswärtigen Grundschule angemeldet worden sind. 7 Kinder sind in einer
Grundschule in Kamen, 6 Kinder an der Waldorfschule in Hamm und 1 Kind an einer
Grundschule in Lünen angemeldet worden. 2 Kinder sind aufgrund von
Behinderungen direkt in einer entsprechenden Förderschule angemeldet worden.
Von außerhalb sind 5 Kinder in Bergkamen angemeldet worden.
Hinzukommen 4 Kinder, die im letzten Schuljahr zurückgestellt worden sind.
3. Festzustellen ist, dass insgesamt alle Schülerinnen und Schüler
an der Wunschschule in Bergkamen aufgenommen werden konnten. Die Klassengrößen
sind allerdings schon recht unterschiedlich. Während an der Jahnschule, der
Schillerschule und der Freiherr-von-Ketteler-Schule eher kleinere Klassen
gebildet werden können, sind sie an der Pfalzschule, der Overberger Schule und
der Gerhart-Hauptmann-Schule eher etwas größer.
4. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der gebildeten
Klassen in Bergkamen relativ konstant. So sind in den Schuljahren 2016/17 und
2017/18 je 17 Eingangsklassen gebildet worden. Im Schuljahr 2018/19 waren es
dann 19 und im kommenden Schuljahr 2019/20 werden es 20 Eingangsklassen sein.
5. Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2019.
Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 1. Tag nach den
Sommerferien von kleineren Veränderungen auszugehen.
Abschließend ist
festzuhalten, dass keine Schule Schülerinnen oder Schüler abweisen muss. Alle
Kinder können die Schule besuchen, an der sie angemeldet worden sind.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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