Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2019/2020 an den Bergkamener Grundschulen
Vorlage
11/1452
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2019/20 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:

 

Gerhart-Hauptmann-Schule                               3 Klassen

Schillerschule                                                          3 Klassen

Pfalzschule                                                             3 Klassen

Jahnschule                                                              2 Klassen

Preinschule                                                              2 Klassen

Overberger Schule                                                 2 Klassen

Freiherr-von-Ketteler-Schule                               3 Klassen

 

 

Sachdarstellung:

Das "Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen" (8. Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die Inhalte des Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert.

 

Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln.

 

In § 6 a Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:

 

"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."

 

Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01. ausgehen müssen, liegt bei 409.

 

Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:

 

409 Erstklässler geteilt durch 23 = 17,78.

 

Es können somit maximal 18 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden.

 

Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 a Abs. 1 der Verordnung:

 

"Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von:

 

1. bis zu 29 eine Klasse;

2. 30 bis 56 zwei Klassen;

3. 57 bis 81 drei Klassen;

4. 82 bis 104 vier Klassen;

5. 105 bis 125 fünf Klassen;

6. 126 bis 150 sechs Klassen."

 

Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler ist unzulässig.

 

Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen nachfolgend dargestellte Klassen- und Schülerzahlenverteilung:

 

 

 

Schule

 

 

Ammeldungen

 

 

Klassen

 

 

Veränderung

zum

Schuljahr

2017/18

 

 

Schüler/-innen

pro Klasse

 

 

Schillerschule

 

 

61

 

 

3

 

 

- 7

 

 

20 / 20 / 21

 

 

Gerhart-Hauptmann-Schule

 

 

73

 

 

3

 

 

+ 12

 

 

24 / 24 /25

 

 

Jahnschule

 

 

35

 

 

2

 

 

- 10

 

 

17 / 18

 

 

Preinschule

 

 

48

 

 

2

 

 

- 18

 

 

24

 

 

Freiherr-von-Ketteler-Schule

 

 

61

 

 

3

 

 

+ 11

 

 

20 / 20 / 21

 

 

Pfalzschule

 

 

81

 

 

3

 

 

- 15

 

 

27

 

 

Overberger Schule

 

 

50

 

 

2

 

 

+ 4

 

 

25

 

 

Summe

 

 

409

 

 

18

 

 

- 23

 

 

 

 

 

 

Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:

 

1.      Die kommunale Klassenrichtzahl ist mit 409 Schülerinnen und Schülern berechnet worden. Es kommen 3 weitere Kinder hinzu, die noch nicht angemeldet worden sind. Das liegt zum einen daran, dass die Kinder erst kurz vor dem Stichtag in Bergkamen angemeldet worden sind (Zuzug) und die Anmeldung an einer Grundschule darum bisher nicht erfolgen konnte. Bei 2 Kindern wird über die Kindertagesstätte versucht, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, damit sie ihr Kind an einer Grundschule anmelden. In letzter Konsequenz würde das Jugendamt tätig werden. Aber auch mit 3 Kindern mehr wird sich die kommunale Klassenrichtzahl insgesamt nicht verändern.

 

2.      Anzumerken ist, dass insgesamt 16 Kinder aus Bergkamen an einer auswärtigen Grundschule angemeldet worden sind. 7 Kinder sind in einer Grundschule in Kamen, 6 Kinder an der Waldorfschule in Hamm und 1 Kind an einer Grundschule in Lünen angemeldet worden. 2 Kinder sind aufgrund von Behinderungen direkt in einer entsprechenden Förderschule angemeldet worden.

         Von außerhalb sind 5 Kinder in Bergkamen angemeldet worden. Hinzukommen 4 Kinder, die im letzten Schuljahr zurückgestellt worden sind.

 

3.      Festzustellen ist, dass insgesamt alle Schülerinnen und Schüler an der Wunschschule in Bergkamen aufgenommen werden konnten. Die Klassengrößen sind allerdings schon recht unterschiedlich. Während an der Jahnschule, der Schillerschule und der Freiherr-von-Ketteler-Schule eher kleinere Klassen gebildet werden können, sind sie an der Pfalzschule, der Overberger Schule und der Gerhart-Hauptmann-Schule eher etwas größer.

 

4.      Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der gebildeten Klassen in Bergkamen relativ konstant. So sind in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 je 17 Eingangsklassen gebildet worden. Im Schuljahr 2018/19 waren es dann 19 und im kommenden Schuljahr 2019/20 werden es 20 Eingangsklassen sein.

 

5.      Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2019. Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 1. Tag nach den Sommerferien von kleineren Veränderungen auszugehen.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass keine Schule Schülerinnen oder Schüler abweisen muss. Alle Kinder können die Schule besuchen, an der sie angemeldet worden sind.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray