hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen
Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 02.12.07/0525.783100 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 700.000,00 Euro.
Die Deckung erfolgt durch die Buchungsstellen 02.12.07/0509.681700 (Versicherungs-entschädigung) und 06.36.03/0099.785100 (Neubau Jugendzentrum).
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
- Situation/Bedarf
Am 30.06.2018 kam es in der Nachbargemeinde Bönen zu einem Großbrand bei der GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH, zu dem u. a. auch die Freiwillige Feuerwehr Bergkamen alarmiert und dann nachfolgend auch eingesetzt wurde.
Im Rahmen der Löscharbeiten musste nach einer Durchzündung an der Einsatzstelle der Teleskopmast (TM B32) der Einheit Oberaden aufgrund der Notsituation durch die Feuerwehr einsatztechnisch „aufgegeben“ werden und wurde durch Ruß- und Hitzebe-aufschlagung sowie durch umhergeschleuderte Kunststoffpartikel schwer beschädigt.
Das Fahrzeug konnte, nach Beendigung aller Löscharbeiten am 02.07.2018, nur durch ein Abschlepp- und Bergungsunternehmen von der Einsatzstelle entfernt und mittels eines Tiefladers zum Herstellerwerk nach Karlsruhe verbracht werden, da es aufgrund der Beschädigungen nicht „abgerüstet“ werden konnte und auch den straßenverkehrs-rechtlichen Zulassungsbestimmungen nicht mehr entsprach.
Mit Email vom 05.07.2018 hat der Leiter der Feuerwehr, Stadtbrandinspektor Dietmar Luft, die Verwaltung aufgefordert, umgehend für ein Ersatzfahrzeug zu sorgen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass derzeit nur ein Hubrettungsfahrzeug für das Stadtgebiet zur Verfügung steht und auch der aktuell überarbeitete Brandschutzbedarfs-plan die dauerhafte Vorhaltung von zwei Hubrettungsfahrzeugen vorsieht.
Mit Datum vom 13.07.2018 wurde daraufhin ein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter) angemietet und der Feuerwehr Bergkamen, Einheit Oberaden, zur Verfügung gestellt. Der Mietvertrag ist zunächst befristet bis zum 13.01.2019.
Das beschädigte Fahrzeug war im Dezember 2007 zu einem Bruttopreis von 528.955,00 Euro als Vorführfahrzeug beschafft worden. Die Zehnjahresinspektion erfolgte abschließend im März 2018 mit einem Kostenaufwand von 105.545,41 Euro.
Mittlerweile wurde anhand eines durch die DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Karlsruhe erstellten Gutachtens ein Reparaturkostenbetrag in Höhe von 347.192,41 Euro (netto) ermittelt, dem ein Wiederbeschaffungswert von 238.200,00 Euro (netto) gegenübersteht. Der Restwert des Fahrzeuges wurde anhand eines Gebotes der Fa. Rosenbauer auf 29.411,76 Euro beziffert. Das Schadenverhältnis, welches sich aus dem Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten ergibt, beträgt demnach 145,75 % und führt zu einem wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeuges.
Es ist somit zwingend die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges einzuleiten, um die Feuerwehr Bergkamen auch gem. den Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes und der Alarm- und Ausrückeordnung, in einen einsatzbereiten und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Zustand zu versetzen. Da die Beschaffung eines Neufahrzeuges eine Lieferfrist von mindestens 18 Monaten bedeutet und für diesen Zeitraum weiterhin ein Fahrzeug gemietet werden müsste, ist diese Option nicht wirtschaftlich.
Um im Rahmen einer kurzfristigen Vergabe das wirtschaftlichste Ergebnis zu erzielen wurde die Fa. Kollmer GmbH beauftragt nach einer entsprechenden Markterkundung alle bestehenden Alternativen aufzuzeigen. Außerdem wurde die Firma beauftragt, die Verwertung des Restfahrzeuges zu erkunden.
Es kann nicht abgeschätzt werden,
ob fristgerecht bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates
der Stadt Bergkamen am 13.12.2018 die Vorbereitungen zu einer Auftragsvergabe
abgeschlossen sein werden. Insofern kann zu diesem Zeitpunkt lediglich über die
Mittelbereitstellung beraten werden.
- Finanzierung
Ein Neufahrzeug in gleicher Art und Güte kostet derzeit rd. 780.000,00 Euro brutto; die Beschaffung eines adäquaten Gebrauchtfahrzeuges wird voraussichtlich unterhalb dieses Betrages möglich sein.
Davon ausgehend wird vorgeschlagen, dass noch in diesem Jahr die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 700.000,00 Euro erfolgt und damit haushaltstechnisch auch die bereits erfolgte Versicherungsentschädigung in die Finanzierung einfließen kann.
Der Ansatz von 700.000,00 Euro beinhaltet ebenfalls den vertraglich vereinbarten Betrag für die Bratungsleistungen der Fa. Kollmer GmbH, die mit der Vorbereitung einer Entscheidungsgrundlage für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges beauftragt wurde.
Für diese dringende Ersatzbeschaffung müssen kurzfristig überplanmäßig Mittel in Höhe von 700.000,00 Euro bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt zum einen über die Kaskoversicherungsentschädigung, die die GVV Kommunalversicherung VVaG mit Datum vom 24.10.2018 unter Zugrundelegung des o. g. durch die DEKRA erstellten Gutachtens mit einem Auszahlungsbetrag in Höhe von rd. 203.000,00 Euro abgegolten hat. Im Nachhinein werden nach Abwicklung einer Ersatzbeschaffung weitere rd. 45.000,-- € MwSt von der GVV erstattet.
Zum anderen stehen 497.000,00 Euro aufgrund von Minderauszahlungen im Bereich „Jugendzentrum“ zur Verfügung.
Die Finanzierung stellt sich derzeit somit insgesamt wie folgt dar:
02.12.07/0525.783100 - Kauf eines Hubrettungsfahrzeuges 700.000,00 Euro
Mittel zur Deckung auf den Buchungsstellen
02.12.07/0509.681700 - Versicherungsentschädigung 203.000,00 Euro
06.36.03/0099.785100 - Neubau Jugendzentrum 497.000,00 Euro
Die Auftragsvergabe soll dann
ggf. im Wege der Dringlichkeit erfolgen. Über den aktuellen Stand berichtet die
Verwaltung in der Sitzung; eine kostengünstigere Lösung wird angestrebt.
Kostendarstellung: |
|
Kosten: |
700.000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 02.12.07/0525.783100 |
|
Folgekosten
pro Jahr:
|
3.000,00
€ |
Mittelverfügbarkeit: |
|
Deckungsvorschlag:
|
02.12.07/0509.681700 - Versicherungsentschädigung 203.000,00 Euro 06.36.03/0099.785100 - Neubau Jugendzentrum 497.000,00
Euro |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Lamparski |
StA 20 Marquardt |