Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass
von der Agentur für Arbeit Hamm
Frau Patricia Lubecki, Agentur für Arbeit Kamen, Ostring 19, 59174 Kamen,
zum stellvertretenden beratenden Mitglied,
von der Kreispolizeibehörde Unna
Herr Stefan Achnitz, Polizeiwache Kamen, Am Bahnhof 12, 59174 Kamen,
zum stellvertretenden beratenden Mitglied,
vom Jugendamtselternbeirat
Herr Tobias Bremer, Haferkamp 30, 59192 Bergkamen,
zum beratenden Mitglied
und
vom Jugendamtselternbeirat
Herr Tim Jorkowski, Büscherstr. 23, 59192 Bergkamen,
zum stellvertretenden beratenden Mitglied
des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen bestellt wurden.
Sachdarstellung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die / der vom zuständigen Arbeitsamt bestellt wird, an.
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Agentur für Arbeit Hamm teilte folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
Stellvertretendes beratendes Mitglied Frau Patricia
Lubecki
(bisher: Frau Monika Kotzur)
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter der Polizei, die / der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird, an.
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Kreispolizeibehörde Unna teilte folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
Stellvertretendes beratendes Mitglied Herr Stefan
Achnitz
(bisher: Herr Mike Stendel)
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat an.
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Der Jugendamtselternbeirat teilte folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
Beratendes Mitglied Herr Tobias Bremer
(bisher: Herr Dominic Kersten)
Stellvertretendes beratendes Mitglied Herr Tim
Jorkowski
(bisher: Herr Tobias Bremer)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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