Betreff
Ersatzbestellung für den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/1445
Aktenzeichen
hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass

 

von der Agentur für Arbeit Hamm

Frau Patricia Lubecki, Agentur für Arbeit Kamen, Ostring 19, 59174 Kamen,

zum stellvertretenden beratenden Mitglied,

 

von der Kreispolizeibehörde Unna

Herr Stefan Achnitz, Polizeiwache Kamen, Am Bahnhof 12, 59174 Kamen,

zum stellvertretenden beratenden Mitglied,

 

vom Jugendamtselternbeirat

Herr Tobias Bremer, Haferkamp 30, 59192 Bergkamen,

zum beratenden Mitglied

 

und

 

vom Jugendamtselternbeirat

Herr Tim Jorkowski, Büscherstr. 23, 59192 Bergkamen,

zum stellvertretenden beratenden Mitglied

 

des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen bestellt wurden.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die / der vom zuständigen Arbeitsamt bestellt wird, an.

 

Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

 

Die Agentur für Arbeit Hamm teilte folgende Änderung mit:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Stellvertretendes beratendes Mitglied                Frau Patricia Lubecki

                                                                                                              (bisher: Frau Monika Kotzur)

 

 

 

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter der Polizei, die / der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird, an.

 

Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

 

Die Kreispolizeibehörde Unna teilte folgende Änderung mit:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Stellvertretendes beratendes Mitglied                Herr Stefan Achnitz

                                                                                                              (bisher: Herr Mike Stendel)

 

 

 

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfe-ausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin / ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat an.

 

Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

 

Der Jugendamtselternbeirat teilte folgende Änderung mit:

 

Jugendhilfeausschuss

 

Beratendes Mitglied                                                                    Herr Tobias Bremer

                                                                                                              (bisher: Herr Dominic Kersten)

 

Stellvertretendes beratendes Mitglied                Herr Tim Jorkowski

                                                                                                              (bisher: Herr Tobias Bremer)

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer