Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 14.12.2017 die Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW zu beachten.
Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 GemHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.
Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und BreitBand Bergkamen (BBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 13.12.2018 vom Rat beschlossen werden.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche wesentliche Veränderungen in den Jahren 2018 und 2019. Für die Folgejahre 2020 bis 2022 werden Veränderungen insbesondere aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/ Steuerschätzungen unterstellt.
Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2024.
Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.
Die Ergebnisplanung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2018/2019 schließt für die Jahre 2018 bis 2022 wie folgt ab:
Überschüsse in der Ergebnisplanung |
|||||
|
2018 € |
2019 € |
2020 € |
2021 € |
2022 € |
Erträge |
138.615.034 |
141.801.749 |
149.539.000 |
157.983.000 |
162.244.000 |
Aufwendungen |
138.005.965 |
140.551.105 |
147.692.000 |
155.742.000 |
159.439.000 |
Jahresüberschüsse |
+ 609.069 |
+ 1.250.644 |
+ 1.847.000 |
+ 2.241.000 |
+ 2.805.000 |
Veränderungen im
Haushaltsjahr 2018 |
Nach
dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2018, der dem Haupt- und
Finanzausschuss am 22.11.2018, Drucksache Nr. 11/1376, zur Kenntnis gegeben
wurde, ergibt sich derzeit rechnerisch eine Ergebnisverbesserung gegenüber
der Planung in Höhe von + 3.938 T€. Insbesondere handelt es sich bei den
Verbesserungen um Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer sowie um Mehrerträge
aus Kostenerstattungen durch Sozialhilfeträger (Krankenhilfeleistungen).
Darüber hinaus können voraussichtlich Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer sowie Minderaufwendungen bei Zinsaufwendungen für
Investitions-/Liquiditätskredite erreicht werden.
Voraussichtliche
Veränderungen im Haushaltsjahr 2019 |
Erträge:
1. Schlüsselzuweisungen des
Landes |
Auf der Grundlage der Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 (GFG 2019) vom 30.10.2018 ergibt sich im Vergleich zum GFG 2018 rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 42.606 T€.
Gegenüber der Planung ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 132 T€.
2. Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer |
Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2019 beläuft sich auf 18.481 T€.
Nach der Regionalisierung der Herbst-Steuerschätzung 2018 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen Schlüsselzahl für 2019 ein Aufkommen in Höhe von 18.556 T€.
Der voraussichtliche Mehrertrag
beläuft sich auf 75 T€.
3. Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer |
Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2019 beläuft sich auf 2.700 T€.
Nach der Regionalisierung der Herbst-Steuerschätzung 2018 ergibt sich unter Zugrundelegung der gültigen Schlüsselzahl für 2019 ein Aufkommen in Höhe von 3.040 T€.
Der voraussichtliche Mehrertrag
beläuft sich auf 340 T€.
4. Schul-, Bildungs- und
Sportpauschale |
In diesem Bereich werden aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2019 Mehrerträge in Höhe von 102 T€ im Vergleich zur bisherigen Planung erwartet.
5. Aufwands- und
Unterhaltungspauschale |
Mit der Einführung einer Aufwands- und Unterhaltungspauschale im GFG 2019 wird das Ziel verfolgt, den Abbau des Investitions- und Sanierungsstaus der Gemeinden zu unterstützen. Auf eine Zweckbindung wird zugunsten flexibler Einsatzmöglichkeiten verzichtet. Die Mittel werden seitens des Landes NRW an alle Gemeinden finanzkraftunabhängig gewährt. Die Verteilung erfolgt jeweils hälftig nach Einwohnern und nach Fläche. Zum Zeitpunkt der Planung gab es noch keine Hinweise auf eine Gewährung der o.g. Pauschale.
Es ergeben sich daher Mehrerträge
in Höhe von 243 T€.
6. Erträge aus
Personalkostenerstattungen |
Im Rahmen der Personalkostenerstattungen werden für das Jahr 2019 Mindererträge in Höhe von voraussichtlich 350 T€ prognostiziert.
Aufwendungen:
7. Kreisumlage |
Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2019 am 06.11.2018 in den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 39,98 v.H. festgesetzt werden.
Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 32.357 T€.
Gegenüber der Planung ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 1.401 T€.
8. Krankenhausumlage |
Im Jahr 2019 haben sich die Kommunen in NRW in Höhe von 250 Mio. € an der Krankenhausinvestitionsförderung zu beteiligen.
Auf die Stadt Bergkamen entfällt eine voraussichtliche Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 680 T€.
Im Vergleich zur Planung ergeben sich voraussichtliche Minderaufwendungen in Höhe von 110 T€.
9. Personalaufwendungen |
Im Bereich der Personalaufwendungen für Beschäftigte führt insbesondere die Tariferhöhung im Rahmen des Tarifabschlusses 2018/2019 gemäß einer Berechnung des Personalamtes für das Jahr 2019 zu voraussichtlichen Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 700 T€.
Durch personalpolitische Maßnahmen (z.B. Gewährung von Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigungen, Beurlaubungen, etc.) können diese Mehraufwendungen ggf. noch reduziert werden.
10. Gewerbesteuerumlage Fonds
Deutsche Einheit (FDE) |
Aufgrund der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren wird der Fonds „Deutsche Einheit“ voraussichtlich ein Jahr früher, also bis Ende des Jahres 2018, abfinanziert sein. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an der FDE-Abfinanzierung des Bundes ist somit nicht mehr erforderlich. In diesem Zusammenhang entfällt ab dem Jahr 2019 auch die sachliche Grundlage für die von den Gemeinden zu leistende Mitfinanzierung über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage, § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GemFinRefG) wird daher aufgehoben.
Im Vergleich zur Planung entstehen somit voraussichtliche Minderaufwendungen in Höhe von 118 T€.
11. Aufwendungen des
Jugendamtes |
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung hat sich die Zahl der stationären Jugendhilfemaßnahmen seit Anfang 2017 wieder deutlich erhöht. Das Jugendamt rechnet für das Jahr 2019 mit Mehraufwendungen in Höhe von 500 T€.
Darüber hinaus setzt sich auch im Bereich der Kindertagespflege die Entwicklung steigender Kosten weiter fort. Hier werden Mehraufwendungen in Höhe von 520 T€ prognostiziert.
Insgesamt wird daher im Budget
des Jugendamtes mit Mehraufwendungen
in Höhe von voraussichtlich 1.020 T€
für das Jahr 2019 gerechnet.
Zusammenfassung |
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
Verbesserung (+) Verschlechterung
(-) |
1. |
Schlüsselzuweisungen des Landes |
+ 132 T€ |
2. |
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer |
+ 75 T€ |
3. |
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer |
+ 340 T€ |
4. |
Schul-, Bildungs- und Sportpauschale |
+ 102 T€ |
5. |
Aufwands- und Unterhaltungspauschale |
+ 243 T€ |
6. |
Erträge aus Personalkostenerstattungen |
- 350 T€ |
7. |
Kreisumlage |
+ 1.401 T€ |
8. |
Krankenhausumlage |
+ 110 T€ |
9. |
Personalaufwendungen |
- 700 T€ |
10. |
Gewerbesteuerumlage Fonds Deutsche Einheit |
+ 118 T€ |
11. |
Aufwendungen des Jugendamtes |
- 1.020 T€ |
|
|
+ 451 T€ |
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass sowohl im Haushaltsjahr 2018 als auch 2019 mit Verbesserungen gerechnet wird. Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend auch für die konsumtiven Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).
Der voraussichtliche Vollzug des Doppelhaushaltes 2018/2019 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
|
Planung |
Verbesserung |
voraussichtliches Jahresergebnis |
2018 |
609
T€ |
+
3.938 T€ |
4.547 T€ |
2019 |
1.251
T€ |
+ 451 T€ |
1.702
T€ |
Voraussichtliche Veränderungen
in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 |
Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2019 bis 2022, herausgegeben vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich, Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes sowie Personal-, Sach- und Sozialtransferaufwendungen. Für den Bereich der Steuererträge (Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer) wurden die regionalisierten Herbst-Steuerschätzungen, gemäß Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 05.11.2018 zugrunde gelegt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten, Steuerschätzungen sowie eigenen Einschätzungen der Stadt Bergkamen ergeben:
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Erträge |
2020 € |
2021 € |
2022 € |
Steuern und ähnliche Abgaben |
49.501.000 |
51.226.000 |
53.081.000 |
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen |
58.741.000 |
63.783.000 |
66.372.000 |
Sonstige Transfererträge |
2.171.000 |
2.192.000 |
2.213.000 |
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
24.186.000 |
24.426.000 |
24.667.000 |
Privatrechtliche Leistungsentgelte |
1.724.000 |
1.741.000 |
1.758.000 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
1.700.000 |
1.717.000 |
1.735.000 |
Sonstige ordentliche Erträge |
5.192.000 |
5.243.000 |
5.294.000 |
Aktivierte Eigenleistungen |
505.000 |
510.000 |
515.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Erträge |
143.720.000 |
150.838.000 |
155.635.000 |
|
|
|
|
Aufwendungen |
2020 € |
2021 € |
2022 € |
Personalaufwendungen |
28.634.000 |
29.207.000 |
29.791.000 |
Versorgungsaufwendungen |
2.285.000 |
2.330.000 |
2.376.000 |
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen |
36.196.000 |
36.540.000 |
36.885.000 |
Bilanzielle Abschreibungen |
8.058.000 |
8.219.000 |
8.383.000 |
Transferaufwendungen |
63.357.000 |
67.694.000 |
70.576.000 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
4.705.000 |
4.752.000 |
4.800.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Aufwendungen |
143.235.000 |
148.742.000 |
152.811.000 |
|
|
|
|
Ordentliches Ergebnis |
+ 485.000 |
+ 2.096.000 |
+ 2.824.000 |
|
|
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Finanzerträge |
5.123.000 |
5.174.000 |
5.226.000 |
Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen |
3.692.000 |
4.609.000 |
5.160.000 |
Finanzergebnis |
+
1.431.000 |
+
565.000 |
+
66.000 |
|
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|
Jahresergebnis |
+ 1.916.000 |
+ 2.661.000 |
+ 2.890.000 |
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|
Planung bisher |
+ 1.847.000 |
+ 2.241.000 |
+ 2.805.000 |
Abweichung |
+ 69.000 |
+ 420.000 |
+ 85.000 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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