Entwässerung Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Stadtbetriebes Entwässerung,
so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines
jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen
aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4
EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt
Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den
Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht
–wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97
Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass
Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage
beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP)
2019 des SEB schließt mit
Erträgen von |
19.081.071 € |
Aufwendungen von |
14.062.993 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf |
17.841.457
€ |
die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf |
9.978.893
€ |
der Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
2.630.000
€ |
der Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
14.093.000
€ |
der Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
2.200.000
€ |
der Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
2.572.459
€ |
festgesetzt.
Gegenüber dem Wirtschaftsplan, der dem Haushaltsplan beigefügt wurde, haben sich Änderungen bzw. Aktualisierungen ergeben.
Die Umsatzerlöse sowie die Berechnung des öffentlichen Anteils wurden entsprechend der Gebührenkalkulation 2019 angepasst.
Bei den Personalkosten wird von einer 2 % igen jährlichen Steigerung für die Folgejahre ausgegangen.
Die Lippeverbandsumlage sowie die Abwasserabgabe für 2019 wurden dem SEB zwischenzeitlich mitgeteilt und entsprechend eingepflegt.
Die Änderungen betreffen den Ergebnisplan sowie den Finanzplan; alle anderen Pläne wurden unverändert übernommen.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
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