Betreff
Beschluss des fortgeschriebenen Wirtschaftsplanes 2019 des Stadtbetriebes
Entwässerung Bergkamen
Vorlage
11/1407
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Stadtbetriebes Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt  werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP)  2019 des SEB schließt mit

 

 

Erträgen von

19.081.071 €

Aufwendungen von

14.062.993 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

17.841.457 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

9.978.893 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.630.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

14.093.000 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.200.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.572.459 €

festgesetzt.

 

 

 

Gegenüber dem Wirtschaftsplan, der dem Haushaltsplan beigefügt wurde, haben sich Änderungen bzw. Aktualisierungen ergeben.

Die Umsatzerlöse sowie die Berechnung des öffentlichen Anteils wurden entsprechend der Gebührenkalkulation 2019 angepasst.

 

Bei den Personalkosten wird von einer 2 % igen jährlichen Steigerung für die Folgejahre ausgegangen.

 

Die Lippeverbandsumlage sowie die Abwasserabgabe für 2019 wurden dem SEB zwischenzeitlich mitgeteilt und entsprechend eingepflegt.

 

Die Änderungen betreffen den Ergebnisplan sowie den Finanzplan; alle anderen Pläne wurden unverändert übernommen.

 

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat