hier: 24. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die
Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels
(Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Der Kreistag hat für 2019 folgende Gebührensätze beschlossen:
3.
Veränderungen gegenüber 2018
- Verringerung der Erlöse für Papier, Pappe,
Kartonagen (Kreis Unna) um 94.500 €
-
Anstieg
der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 24.300 € (+ 1,3 %)
-
Personalkostenerhöhung
um rd. 105.000 € (Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst, Springerstelle,
Neubewertung Stellen Stadtbildpflege etc.)
-
Engstellen-Abfallsammelfahrzeug
aufgrund der Branchenregel Abfallsammlung („Rückwärtsfahren“) und
Gutachtenempfehlung; Jahreskosten 55.000 €
-
Kraftfahrer
für das vg. Fahrzeug = 40.325 €
-
Einbau
von Sicherheitssystemen mit aktivem Eingriff in das Nutzfahrzeug-Bremssystem
aufgrund der vg. Neuregelung und zusätzlich Rechtsabbieger-Warnsysteme = 35.000
€
-
Zusätzliches
Personal im Bereich der Stadtbildpflege (2 Stellen x 30 Std. / wöchentlich);
sollte die Maßnahme „Soziale Teilhabe“ fortgeführt werden können sind diese
Mehrkosten (45.000 €) entbehrlich,
-
Neue
Stelle „Disponent“ im Leitungsbereich ab 01.07.2019 = 18.120 €
-
Herausfall
des Seitenlader UN-BK 2284 aus der Gewährleistung; daraus resultierend höhere
Vollservice-Wartungskosten in Höhe von rd. 12.000 €
-
Erhöhung
des Kostenansatzes für Betriebsstoffe
-
Elektronische
Führerscheinkontrolle / Lkw-Maut auf Bundesstraßen
-
Veränderung
des kalkulatorischen Zinssatzes auf 2,5 % (vorher 3 %)
4.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von rd. 180.441 € und für Bioabfall von rd. 24.914 € vor. Diese
Vorträge werden zu 100 % in der Kalkulation für 2019 berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung
2018
Aufgrund der deutlichen Mindereinnahmen für
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) und erhöhter Kosten im Logistikbereich sowie
einer leichten Steigerung der Umlagegebühren des Kreises Unna ergibt sich im
Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung. Diese ist mit 4,27% deutlich geringer
als die Gebührensenkung aus dem Vorjahr (- 6,25%).
Im Bioabfallbereich ist nach zwei Jahren erstmals eine Gebührenerhöhung notwendig;
trotz der Umlagegebührensenkung durch den Kreis Unna werden diese durch erhöhte
Logistikkosten mehr als kompensiert.
4.3.2
Gebühren
für die Beseitigung von Bioabfall
Für die
unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2019 im Vergleich zu
2018 folgende Gebührensätze (1,6993 €/l – gerundet 1,70 €/l):
4.3.3
Gebühren
für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,9099 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,91 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus
ergeben sich zum Vergleich mit 2018 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 85.446
€
Für die Planung und Überwachung der Touren sowie die Auslieferung von
auszutauschenden Gefäßen und allen Fuhrparkaufgaben wird ein Disponent
benötigt. Aufgrund der deutlichen Erweiterung des Aufgabengebietes des Vg. in
den vergangenen Jahren ist eine Vertretung innerhalb des EBB notwendig. Die
Personalkosten für eine neue Stelle ab 01.07.2019 sind im vg. Betrag enthalten.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 15.763
€
Gemäß KGSt-Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 10.156
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.),
Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen
von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für
Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 5.607
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen,
Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung
durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer / Lader 835.806
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 14 Mitarbeitern, die Aufteilung
erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten
Arbeitsstunden.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 83.581
€
Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Personalvertretung 3.000
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 60 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis
der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 200.643
€
4.3.4.2.2
Halle und Garagentore 5.314
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Gefäße Neukauf 29.211
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Tonnenmanagements wird ein Tonnenlager erstellt. Die Tonnen
befinden sich dann gebündelt an einer Stelle und nicht, wie zurzeit, an
verschiedenen Standorten auf dem Betriebsgelände. Der zeitliche Aufwand die
Reinigung, für das Zusammenstellen auszuliefernder Tonnen sowie die Kontrolle
über den aktuellen Tonnenbestand wird dadurch minimiert.
4.3.4.2.4
Sonstiges 9.298
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 26.958
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
2,5 %.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 408.970
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 209.144
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten
der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung
und Verwertung von Abfällen teilweise gesenkt (Bioabfall und Umlagekosen
Papier).
Es wird davon
ausgegangen, dass für 2019 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2017 bis September
2018 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2019 rd. 8.100 t über
Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es wird von
einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,52 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 75,64 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2019 wird von einer Menge von rd. 3.560 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2017 bis September 2018
kann für 2019 von einer Sammelmenge von rd. 2.160 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd.
2.330 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr
70 t zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung
der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 126.795
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 3.600
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 10.300
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten
Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 2.200€
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der og. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten
für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung
der Abfallkalender 12.144
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 20.400
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür
werden die vg. Kosten eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der
Verwaltung - Personal - 129.473
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 26.440
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11 Kostenerstattung
an Produkt 2 10.994
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse
Papierverwertung kommunale Mengen 174.926
€
Der Kreis Unna zahlt
für 84,04 % der gesammelten Menge in 2019 eine Vergütung von 63,15 € je Tonne.
Als kommunale
Gesamtjahresmenge werden rd. 2.770 t zugrunde gelegt.
Der DSD-Anteil in
der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse
Sperrmüllkarten 58.886
€
4.3.6.3
Erlöse
Grünschnittkarten 1.132
€
4.3.6.4
Erlöse
Wertstoffhof 262.880
€
4.3.6.5
Erlöse
Restabfallsäcke 831
€
4.3.6.6
Erlöse
Papiersäcke für die
Bioabfallsammlung 233
€
4.3.6.7
Erlöse
Behältertausch 6.733
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.8
Kostenerstattung
Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2) 10.994
€
Der Einsatz des
Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst.
4.3.6.9 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 19.707
€
Der Einsatz eines
Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der
Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie
der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.362.348
€
- Bioabfall 568.439
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2016
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von
Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens
nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter
und Erster Beigeordneter |
|
Stv. Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
|