Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer
und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1
beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Nach den Bestimmungen des
Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich
durch die hebeberechtigen Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden
deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.
Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes wurde hinsichtlich der Regelungen des
Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen eine
Verfassungswidrigkeit festgestellt und eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019
gewährt. Eine Aussage, welche gesetzliche Regelung nach Ablauf dieser Frist
gelten wird, ist derzeit nicht möglich.
Die Höhe des hiesigen
Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit dem 01.01.2015 auf 480 %.
Seit dem 01.01.2015 beläuft sich
der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 670
%.
Eine erneute Veränderung der
vorgenannten Hebesätze mit Wirkung zum 01.01.2019 ist nicht vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |