Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in der Betriebsabrechnung 2017 dargestellten Unter- bzw. Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2021 in die entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den
Vorschriften des § 6 KAG sind Kostendeckungen (Gewinne) am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen,
Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Unter
Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wurden für den
Bereich Abwasserbeseitigung in 2017 folgende Gewinne bzw. Verluste ermittelt:
Art |
Betrag € |
Kostendeckungsgrad % |
Schmutzwasser Lippeverband |
-10.257,22 |
99,73 |
Niederschlagswasser Lippeverband |
+15.721,09 |
101,02 |
Schmutzwasser städt. Kanalisation |
+133.862,17 |
102,09 |
Niederschlagswasser städt. Kanalisation |
+61.949,50 |
101,02 |
Dieser Vorlage ist
folgende Betriebsabrechnung beigefügt:
Anlage 1 - Betriebsabrechnung
2017
-
Abwasserbeseitigung –
Anlage 2 - BAB Abwasserbeseitigung.
Abweichungen zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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