Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis
Sachdarstellung:
Zum Stichtag 14.05.2018 waren
1.708 volljährige Personen mit Nebenwohnung im Melderegister der Stadt
Bergkamen gespeichert. Davon hatten 72 Personen sowohl eine Haupt- als auch
Nebenwohnung im Stadtgebiet Bergkamen inne.
Im Hinblick auf die Einführung
einer möglichen Zweitwohnungssteuer erfolgte auf Anregung der Kämmerei eine
Überprüfung durch das Bürgerbüro bezüglich der Aktualität der registrierten
Nebenwohnungen. Hierzu wurden im Zeitraum 01.06.2018 bis 17.08.2018 die
volljährigen Personen entsprechend angeschrieben. Unberücksichtigt blieben minderjährige
Kinder, da diese oftmals bei getrennt lebenden Eltern tatsächlich eine Haupt-
und Nebenwohnung bewohnen.
Die notwendige
Registerbereinigung ist nun abgeschlossen. Bei unzustellbaren Anschreiben, die
an die Anschrift der Nebenwohnung ergangen sind, wurde eine Abmeldung von Amts
wegen vorgenommen; ansonsten wurde das Melderegister entsprechend der
Rückantworten der Personen fortgeschrieben.
Das Ergebnis der Überprüfung
ist, dass zum Stichtag 24.09.2018 nur noch 566 volljährige Personen mit Nebenwohnung
registriert sind. Davon sind 45 Personen sowohl mit Haupt- als auch
Nebenwohnung im Stadtgebiet Bergkamen registriert. Es ist festzustellen, dass
sich der Bestand der Nebenwohnsitze um 66,86 % verringert hat.
Seitens des Steueramtes wurde
vorab eine Umfrage zum Erhebungsverfahren von Zweitwohnungssteuer durchgeführt,
um die Wirtschaftlichkeit einer Einführung dieser Steuer einschätzen zu können.
Auf Kreisebene wurden lediglich
bei der Stadt Selm im Jahr 2008 entsprechende Überlegungen angestellt. Die
Einführung fand im politischem Raum keine Mehrheit, so dass die Erhebung
verworfen wurde. Bei den restlichen kreisangehörigen Kommunen existieren keine
entsprechenden Planungen.
Im Hinblick auf die bereits
erhebliche Reduzierung der Anzahl der Nebenwohnsitze erscheint die Einführung
der Zweitwohnungssteuer aus Sicht der Verwaltung unwirtschaftlich. Es ist davon
auszugehen, dass bei Bekanntwerden der Zweitwohnungssteuer weitere Abmeldungen
von Nebenwohnsitzen folgen werden. Weiterhin ist für die Ein- und Durchführung
die Zurverfügungstellung von zusätzlichem Personal im Steueramt notwendig, da
aufgrund der Arbeitsverdichtung keine Kapazitäten bestehen. Die damit
verbundenen Personalkosten stehen in keiner Relation zu den möglichen
Steuereinnahmen, so dass von Seiten der Verwaltung keine Einführung der
Zweitwohnungssteuer vorgeschlagen wird.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Der
Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
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