Betreff
"Zweitwohnungssteuer"
Vorlage
11/1335
Aktenzeichen
zs-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Zum Stichtag 14.05.2018 waren 1.708 volljährige Personen mit Nebenwohnung im Melderegister der Stadt Bergkamen gespeichert. Davon hatten 72 Personen sowohl eine Haupt- als auch Nebenwohnung im Stadtgebiet Bergkamen inne.

 

Im Hinblick auf die Einführung einer möglichen Zweitwohnungssteuer erfolgte auf Anregung der Kämmerei eine Überprüfung durch das Bürgerbüro bezüglich der Aktualität der registrierten Nebenwohnungen. Hierzu wurden im Zeitraum 01.06.2018 bis 17.08.2018 die volljährigen Personen entsprechend angeschrieben. Unberücksichtigt blieben minderjährige Kinder, da diese oftmals bei getrennt lebenden Eltern tatsächlich eine Haupt- und Nebenwohnung bewohnen.

 

Die notwendige Registerbereinigung ist nun abgeschlossen. Bei unzustellbaren Anschreiben, die an die Anschrift der Nebenwohnung ergangen sind, wurde eine Abmeldung von Amts wegen vorgenommen; ansonsten wurde das Melderegister entsprechend der Rückantworten der Personen fortgeschrieben.

 

Das Ergebnis der Überprüfung ist, dass zum Stichtag 24.09.2018 nur noch 566 volljährige Personen mit Nebenwohnung registriert sind. Davon sind 45 Personen sowohl mit Haupt- als auch Nebenwohnung im Stadtgebiet Bergkamen registriert. Es ist festzustellen, dass sich der Bestand der Nebenwohnsitze um 66,86 % verringert hat.

 

Seitens des Steueramtes wurde vorab eine Umfrage zum Erhebungsverfahren von Zweitwohnungssteuer durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit einer Einführung dieser Steuer einschätzen zu können.

 

Auf Kreisebene wurden lediglich bei der Stadt Selm im Jahr 2008 entsprechende Überlegungen angestellt. Die Einführung fand im politischem Raum keine Mehrheit, so dass die Erhebung verworfen wurde. Bei den restlichen kreisangehörigen Kommunen existieren keine entsprechenden Planungen.

 

Im Hinblick auf die bereits erhebliche Reduzierung der Anzahl der Nebenwohnsitze erscheint die Einführung der Zweitwohnungssteuer aus Sicht der Verwaltung unwirtschaftlich. Es ist davon auszugehen, dass bei Bekanntwerden der Zweitwohnungssteuer weitere Abmeldungen von Nebenwohnsitzen folgen werden. Weiterhin ist für die Ein- und Durchführung die Zurverfügungstellung von zusätzlichem Personal im Steueramt notwendig, da aufgrund der Arbeitsverdichtung keine Kapazitäten bestehen. Die damit verbundenen Personalkosten stehen in keiner Relation zu den möglichen Steuereinnahmen, so dass von Seiten der Verwaltung keine Einführung der Zweitwohnungssteuer vorgeschlagen wird.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

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